Diverse markenrechtliche Abmahnungen der CBH Rechtsanwälte im Auftrag der FAST Fashion Brands GmbH

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Markenrechtliche Abmahnung der CBH Rechtsanwälte (Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner, Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB) aus Köln im Auftrag der FAST Fashion Brands GmbH aus Hamburg wegen der Marken:

  • „myMo“
  • „MO“
  • „USHA“
  • „HOMEBASE“
  • „Isha“
  • „Izia“
  • „faina“
  • „Gaya“

Die CBH Rechtsanwälte (Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner, Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB) aus Köln verschicken aktuell Abmahnungen, mit welchen die Verletzungen von Markenrechten der FAST Fashion Brands GmbH aus Hamburg durchgesetzt werden sollen. Erst vor kurzer Zeit mahnten sie Rechtsverletzungen der FAST Fashion Brands GmbH an der Marke „MO“ ab. Nun wird jedoch geltend gemacht, dass die FAST Fashion Brands GmbH auch Inhaberin der Marke „Gaya“ sei.

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, er habe auf der Interneplattform „etsy“ T-Shirts zum Kauf angeboten und diese mit der Bezeichnung „Gaya“ beworben. Diese Bezeichnung, ohne eine Erlaubnis zur Nutzung durch einen Lizenzvertrag mit der FAST Fashion Brands GmbH, stelle eine Markenrechtsverletzung gem. § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG bzw. Art. 9 Abs. 2 lit. b UMV dar.

Die CBH Rechtsanwälte fordern aufgrund dieses Verstoßes gegen das Markenrecht die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zudem wird der Betroffene zur Auskunft über den Umfang des Gebrauchs der Bezeichnung aufgefordert und der Ersatz der bisher entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten aufgefordert.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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