Düsseldorfer Tabelle 2022 Höchstbetrag 200 %

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Aufgrund einer geänderten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wurde die Düsseldorfer Tabelle ab 2022 um fünf Einkommensstufen erweitert. Statt des Höchstbetrags von 160 % der Düsseldorfer Tabelle bei einem Einkommen bis  5500 Euro netto gibt es jetzt weitere Einkommensstufen bis zu einem Nettoeinkommen von 11.000 Euro. Dr höchste Kindesunterhaltsbetrag beläuft sich auf 200 % des Mindestunterhalt der Düsseldorfer Tabelle, also das Doppelte von dem, was die unterste Einkommensstufe bis 1900 Euro netto monatlich bezahlen muss.

Auch die übrigen Monatsbeträge haben sich leicht erhöht, um drei bis acht Euro.

Wenn der kindesunterhaltspflichtige Elternteil ein Einkommen erheblich über 5.500 Euro erzielt, wurde bis einschließlich 2021 trotzdem ein Maximum von 160 % des Mindestunterhalt der Düsseldorfer Tabelle festgesetzt, da laut Rechtsprechung Kinder keinen Anspruch auf Teilhabe am Luxus haben. Mittlerweile gilt bis zu einem Nettoeinkommen von 11.000 Euro, dass nicht nur der Kindesunterhalt parallel zum Einkommen des Elternteils angehoben wird, sondern auch der Ehegattenunterhalt bis zu diesem Einkommen nach einer Quote errechnet werden kann.

Liegen alte Unterhaltstitel vor, kann, sollte eine außergerichtliche Einigung nicht möglich sein, gerichtlich eine Abänderung beantragt werden.

Das Kindergeld wird an den betreuenden Elternteil ausbezahlt. Der barunterhaltspflichtige Elternteil darf die Hälfte von den Kindesunterhalts-beträgen abziehen, da das Kindergeld beiden Eltern zugute kommen soll.

Dies sind die Beträge, die nach Abzug des hälftigen Kindergeldes zu zahlen sind.

Foto(s): Ulrike Köllner

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