Durch die Gefico UG geschädigt? Fachanwalt berät!

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Das Ermittlungsverfahren gegen die Handelnden der Gefico UG, Bad Nauheim. ist in vollem Gange.

Dabei tritt immer deutlicher zutage, dass die Handelnden planmäßig „Kunden“ zur Auflösung von Lebensversicherungen gedrängt haben, um die so generierten Gelder dann anderweitig anzulegen, wobei Teile der Gelder gar nicht an die Anlagegesellschaften geflossen sind, sondern unterschlagen wurden.

Die vermittelten Anlageprodukte sind dabei nach den bisherigen Erfahrungen von RA Koch fast immer mit einem möglichen Totalverlustrisiko verbunden, da es sich um Genussrechte, atypisch stille Beteiligungen oder Ähnliches handelt. Zudem sind die Anleger hier regelmäßig über 10 bis 20 Jahre durch Ratenzahlungen gebunden.

Die geschädigten Anleger sind darüber nicht aufgeklärt worden, sondern gingen regelmäßig von sicheren Anlagen (vergleichbar den aufgelösten Lebensversicherungen) aus.

Da Ansprüche gegen die Gefico letztlich nicht realisierbar sein dürften und solche gegen Handelnde der Gefico derzeit zumindest zweifelhaft sind, gilt es, nun die Anlageprodukte zu prüfen und die Verluste für die Anleger zu beschränken.

Haben auch Sie etwa Genussrechte, atypisch stille Beteiligungen oder andere Anlageprodukte von der Gefico vermittelt bekommen, kann geprüft werden, ob ein Ausstieg aus der Anlage möglich ist. Ansatzpunkte können dabei etwa eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung oder fehlerhafte Angaben im Prospekt sein.

Wir prüfen im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung mögliche Vorgehensweisen.

RA Koch verfügt über jahrelange Erfahrung in der Durchsetzung von Ansprüchen aus fehlerhafter Anlageberatung sowie der Geltendmachung von Ansprüchen aus Prospekthaftung sowie noch umfassender in der Prüfung von fehlerhaften Widerrufsbelehrungen.

Profitieren auch Sie von unserer Expertise!

RA Koch

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht


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