Durchsuchung im Unternehmen

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Durchsuchungen in Unternehmen sind meist medienwirksam und richten erhebliche Schäden an. Neben wirtschaftlichen Schäden durch Störung des Geschäftsablaufs entstehen oft irreparable Reputationsschäden. Wichtigstes Ziel für Unternehmen muss daher sein, die Durchsuchung schnellstmöglich zu beenden.

Dazu ist ein geregelter Ablauf erforderlich. Ein Unternehmen muss zwingend einen Ablaufplan für Durchsuchungen erstellen und seine Mitarbeiter für den Fall einer Durchsuchung schulen. Rechtsanwalt Georgios Kolivas ist Ihnen hierbei behilflich, erstellt mit Ihnen gemeinsam einen individuellen Ablaufplan und schult Ihre Mitarbeiter. Die nachfolgenden Empfehlungen können nur eine erste Hilfe sein.

1. Ansprechpartner benennen

Es muss klar geregelt sein, wer im Falle einer Durchsuchung Ansprechpartner der Ermittlungsbehörden ist. Hierzu ist es erforderlich, dass neben der Geschäftsführung ein Mitarbeiter benannt wird, welcher sich regelmäßig in den Geschäftsräumlichkeiten aufhält. Dieser muss auch über Entscheidungskompetenzen verfügen. Jedem Mitarbeiter muss diese Person bekannt sein.

2. Sofortige Erreichbarkeit und Information der Geschäftsführung

Die sofortige und jederzeitige Erreichbarkeit der Geschäftsführung muss sichergestellt sein. Diese muss umgehend informiert werden können.

3. Telefonnummer Ihres Anwalts griffbereit haben

Die Geschäftsführung sowie der benannte Ansprechpartner müssen über die Kontaktdaten Ihres Strafverteidigers verfügen, damit sie ihn bei einer Durchsuchung umgehend informieren können. Rechtsanwalt Georgios Kolivas unterhält hierzu eine 24-Stunden-Notrufnummer.

4. Schulung der Mitarbeiter

Ihre Mitarbeiter müssen zwingend auf eine Durchsuchung vorbereitet werden. Sie müssen wissen, wer für den Fall der Durchsuchung der Ansprechpartner für sie ist und wie dieser zu erreichen ist. Darüber hinaus müssen Ihre Mitarbeiter wissen, wie sie sich im Fall einer Durchsuchung gegenüber den Beamten verhalten sollen. Insbesondere müssen sie ihre Rechte als Zeugen und als Beschuldigte kennen.

Während einer Durchsuchung gilt, dass Sie sich kooperativ und freundlich verhalten sollen, jedoch keinerlei Angaben zur Sache machen sollten. Kontaktieren Sie umgehend Ihren Strafverteidiger und bitten Sie die Beamten mit der Durchsuchung zu warten, bis dieser eingetroffen ist.

Führen Sie die Ermittlungsbeamten in einen gesonderten Raum und versuchen Sie möglichst den Kontakt zwischen den Beamten und Kunden zu vermeiden. Hilfreich ist es auch, den Ermittlungsbeamten die gesuchten Gegenstände zu zeigen und sie nicht lange nach etwas suchen zu lassen, was sie ohnehin finden. Sie sollten aber dennoch darauf bestehen, dass Sie keine Gegenstände freiwillig herausgeben, sondern nur nach vorheriger Beschlagnahme. Lassen Sie die Ermittlungsbeamten außerdem ständig durch Ihre Mitarbeiter beobachten.

Sie sollten außerdem von den beschlagnahmten Unterlagen Kopien anfertigen. Bitten Sie die Beamten, die Unterlagen, die sie mitnehmen wollen, in dem gesonderten Raum zunächst zu sammeln, sodass Sie sie durchsehen und entscheiden können, was Sie für den weiteren geordneten Geschäftsablauf benötigen. Bei der Beschlagnahme von PCs bitten Sie die Beamten, eine Spiegelung der Festplatte noch vor Ort vorzunehmen und die PCs dann bei Ihnen zu lassen. 


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