E-Scooter: Welche Regeln gelten im Straßenverkehr?

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Seit Juni sind E-Scooter mit Straßenerlaubnis/Betriebserlaubnis als sogenannte Elektro Kleinstfahrzeuge mit einer max. Höchstgeschwindigkeit bis zu 20 km/h erlaubt. 

In vielen Städten ist mittlerweile zu beobachten, dass die Anzahl der E-Scooter im Straßenverkehr steigt. Ebenfalls ist jedoch zu beobachten, dass die Nutzung der E-Scooter oft in verkehrswidriger Weise erfolgt. 

I. Wer darf einen E-Scooter fahren?

  1. Das Mindestalter für das Fahren eines E-Scooters liegt bei 14 Jahren.
  2. Ein Führerschein ist für das Fahren nicht erforderlich.
  3. Eine Helmpflicht besteht nicht. Das Tragen eines Helms wird jedoch empfohlen, da auch Verkehrsunfälle mit einem E-Scooter schwerwiegende Verletzungen nach sich ziehen können.
  4. E-Scooter unterliegen der Versicherungspflicht.

II. Wo darf ich mit einem E-Scooter fahren?

  1. Erlaubt ist das Fahren auf Radwegen, Radfahrerstraßen und auf Fahrradstraßen. Nur wenn solche Straßen/Wege fehlen, darf die Fahrbahn mit dem E-Scooter befahren werden.
  2. Verboten ist das Befahren von Gehwegen, Fußgängerzonen und Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung. Einbahnstraßen dürfen nur dann entgegen der Fahrtrichtung befahren werden, wenn das Zusatzzeichen „E-Scooter frei“ angebracht ist. Wichtig: Das Zusatzschild „Radfahrer frei“ gilt nicht für E-Scooter.

III. Wie viele Personen dürfen mit einem E-Scooter fahren?

  1. E-Scooter sind nur für eine Person zugelassen.
  2. Das Fahren zu zweit ist nicht erlaubt und wird mit einem Bußgeld geahndet.

IV. Welche Ampeln gelten für E-Scooter?

  1. In 1. Linie gilt die Fahrradampel, wenn eine vorhanden ist.
  2. ist eine Fahrradampel nicht vorhanden, ist die Ampel für den fließenden Straßenverkehr zu beachten.

V. Wer zahlt bei einem Unfall mit dem E-Scooter?

Da das Abschließen einer Haftpflichtversicherung Zulassungsvoraussetzung für den Betrieb eines E-Scooters ist, ist diese auch für Schäden, die bei Dritten entstehen, eintrittspflichtig. Wichtig: Für eigene Schäden muss der Fahrer selbst haften.

VI. Gibt es eine Alkohol-Promillegrenze bei E-Scooter?

  1. Ja! Für E-Scooter-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid: In aller Regel sind das 500,00 €, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg. 
  2. Eine Straftat liegt vor, wenn der Fahrer trotz einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille (absolute Fahruntüchtigkeit) mit dem E-Scooter unterwegs ist. Eine Strafbarkeit kann aber auch schon ab 0,3 Promille gegeben sein, wenn der Fahrer alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt.
  3. Achtung: Für Führerscheinneulinge in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren gilt die 0,0 Promillegrenze, d. h. Ein Fahren unter Alkoholeinfluss ist nicht erlaubt.

VII. Bußgeldkatalog: E-Scooter

Die folgende Tabelle zeigt, bei welchen Verstößen mit welchen Bußgeldern/Sanktionen zu rechnen ist:

Verstoß

Bußgeld

Die vorgeschriebene Glocke fehlt oder funktioniert nicht

15 €

Die vorgeschriebene Beleuchtung fehlt oder funktioniert nicht

20 €

Fahren auf dem Gehweg oder an anderen Stellen, wo dies verboten ist

15 €

... mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer

20 €

... mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer

25 €

... mit Sachbeschädigung

30 €

Nebeneinanderfahren

15 €

... mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer

20 €

... mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer

25 €

... mit Sachbeschädigung

30 €

Fahren ohne Versicherungsschutz

40 €

Teilnahme am Straßenverkehr, obwohl das Elektrokleinstfahrzeug über keine ABE verfügt

70 €

Teilnahme am Straßenverkehr, obwohl die ABE des Elektrokleinstfahrzeugs abgelaufen war

30 €

Elektrokleinstfahrzeug ohne Fahrzeug-Identifikationsnummer auf öffentlicher Straße in Betrieb genommen

10 €

Verzögerungseinrichtung fehlt

25 €

Elektrokleinstfahrzeug entspricht nicht den Sicherheitsanforderungen

25 €

Zu zweit auf einem Kfz fahren

10 €

Elektrokleinstfahrzeug mit Anhänger fahren

10 €

An ein anderes Kfz anhängen

10 €

Freihändig fahren

10 €

Richtungsänderung nicht angezeigt

10 €

... mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer

20 €

... mit Sachbeschädigung

25 €

Rotlichtverstoß mit dem E-Scooter

Verstoß

Bußgeld

Punkte

Bei Rot über die Ampel gefahren

60 €

1

... mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer

100 €

1

... mit Sachbeschädigung 

120 €

1

Bei Rot über die Ampel gefahren, wobei die Ampel bereits länger als 1 Sekunde rot war

100 €

1

... mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer

160 €

1

... mit Sachbeschädigung 

180 €

1

Betrunken mit einem E-Scooter fahren

Verstoß

Bußgeld 

Punkte

Fahrverbot

E-Scooter gefahren ab 0,5 Promille

500 €

2

1 Monat

... zum zweiten Mal

1.000 €

2

3 Monate

... zum dritten Mal

1.500 €

2

3 Monate

Ab 0,3 Promille: andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, eine Unfall verursacht oder durch Ausfallerscheinungen auffällig geworden


3

Freiheits- oder Geldstrafe, es kann die Entziehung der Fahrerlaubnis drohen

E-Scooter gefahren ab 1,1 Promille


3

Freiheits- oder Geldstrafe, es kann die Entziehung der Fahrerlaubnis drohen

Wenn Sie in der Probezeit betrunken mit einem E-Scooter fahren, drohen diese Bußgelder:

Verstoß

Bußgeld

Punkte 

Fahrverbot

In der Probezeit oder mit unter 21 Jahren gegen die 0,0-Promillegrenze auf dem E-Scooter verstoßen

250 €

1


In der Probezeit oder mit unter 21 Jahren ab 0,5 Promille E-Scooter gefahren

500 €

2

1 Monat

... zum zweiten Mal

1.000 €

2

3 Monate

... zum dritten Mal

1.500 €

2

3 Monate

Ab 0,3 Promille: Mit dem E-Scooter andere Personen gefährdet, durch Unsicherheiten auffällig geworden, einen Unfall verursacht


3

Freiheits- bzw. Geldstrafe; Entziehung der Fahrerlaubnis kann drohen

E-Scooter ab 1,1 Promille gefahren


3

Freiheits- bzw. Geldstrafe; Entziehung der Fahrerlaubnis kann drohen

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A. Mitrovski

Rechtsanwalt

Kevekordes Rechtsanwälte und Notar

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