EA 288 – unzulässige Abschalteinrichtung auch in den Nachfolgemodellen

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Am 23.06.2020 erging mit dem Urteil des Landgerichtes Offenburg (Az. 3 O 38/18) eine weitere Entscheidung zum Nachfolgemotor EA 288. Es wurde die Audi AG und ein Autohaus aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Täuschung nach § 826 BGB verurteilt. Beim EA 288 geht es wie beim EA 189 darum, dass der Motor die EU-Grenzwerte für Stickoxid nur auf dem Prüfstand einhält. Das Gericht lies die Audi AG mit ihrem prozessualen Taktieren nicht durchkommen du fragte näher nach. Zunächst wurde das Vorliegen der als „Umschaltlogik“ bezeichneten Abschalteinrichtung verneint. Im späteren Prozessverlauf wurde dann argumentiert, dass zum Normalbetrieb auf der Straße kein Unterschied besteht. Auf weitere Nachfrage des Gerichts, wozu es dann eine solche Erkennung gebe, tat Audi dann so, als ob es selbstverständlich sei, dass der Teststandsbetrieb auch Auswirkungen auf den Katalysator und somit die Abgaskontrolle habe.

Die Offenburger Richter schlossen sich zudem der Argumentation der Generalanwältin des EuGH an. Am 30. April 2020 hatte Eleanor Sharpston temperaturabhängige Abgaskontrollsysteme, wie es ein Thermofenster ist, als unzulässig bezeichnet (Az. C 693/18). Der EA 288 ist in den Modellen der Volkswagen AG und ihrer Töchterunternehmen Audi, Seat und Skoda verbaut. Die Chancen, den Anspruch auf Schadensersatzanspruch erfolgreich durchzusetzen, sind weiter gestiegen.

Es ist jedem Geschädigten im Dieselskandal anzuraten, sich anwaltliche Unterstützung eines in diesem Bereich versierten Rechtsanwalts zu suchen und mit der Prüfung und Durchführung der Geltendmachung der Schadenersatzansprüche zu beauftragen.


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