EA288: Oberlandesgericht Naumburg verurteilt VW zu Schadensersatz (Dieselskandal 2.0)

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Das Oberlandesgericht Naumburg verurteilt Volkswagen zur Rücknahme eines VW Golf VII mit Motor des Typs EA288, dem Nachfolger des unrühmlich bekanntgewordenen EA189.

Das OLG Naumburg arbeitet in seinem Urteil vom 09.04.2021 (Az. 8 U 68/20) deutlich heraus, dass VW bei den Folgemotoren ebenso betrogen hat, wir bei dem im Jahr 2015 bekannt gewordenen Skandal:

„Durch die Verwendung der Fahrkurvenerkennung im VW-Motor EA 288 wurden die Erwerber im Ergebnis daher genauso getäuscht wie durch die Verwendung der Kippschalterlogik mit Prüfstanderkennung im VW -Motor EA 189 (…) hinsichtlich derer die höchstrichterliche und die weit überwiegende veröffentlichte obergerichtliche Rechtsprechung eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung i.S.d. § 826 BGB zu Recht bejaht (…).“

Volkswagen muss das betroffene Fahrzeug zurücknehmen und dem Kläger den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für von ihm zurückgelegte Kilometer zahlen.

Rechtsanwalt Nicolas Gotzen aus Saarlouis, der bereits viele Verfahren gegen die Volkswagen AG und Tochterkonzerne geführt hat, rät Betroffenen dazu, sich von einem im Abgasskandal erfahrenen Anwalt beraten zu lassen: „Auch, wenn eine gerichtliche Auseinandersetzung für den Verbraucher auf den ersten Blick unangenehm erscheint, sollte sich hiervon niemand abschrecken lassen. Man sollte die Geltendmachung der Ansprüche auch nicht unnötig hinauszögern, da mit fortschreitender Nutzung der Fahrzeuge der Anspruch am Ende kleiner ausfällt – in dieser Hinsicht geht die Taktik der Fahrzeughersteller auf“.

Die Kanzlei bietet betroffenen Fahrzeugbesitzern eine kostenlose Erstberatung an und kümmert sich auch um die Einholung der Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung.

Das erste verbraucherfreundliche Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg zum Motor EA288 ist auf eine Vielzahl von Fahrzeugen der Marken Volkswagen, Audi, Seat und Skoda übertragbar und stellt einen großen Schritt in der Aufarbeitung des Dieselskandals dar. 

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Foto(s): Rechtsanwalt Nicolas Gotzen


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