eBay, Google, Yahoo & Co. haften für Rechtsverletzungen

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Markenverletzung durch eBay

In dem aktuellen Urteil vom 19. April 2007 hat der Bundesgerichtshof (BGH) nochmals bekräftigt, dass Internet-Auktionshäuser für Markenverletzungen haften. Der Hersteller der Uhrenmarke „ROLEX“ hatte das Auktionshaus eBay verklagt, weil dort offensichtliche Fälschungen der Edelmarke versteigert wurden. Die auf Unterlassung gerichtete Klage hatte Erfolg. eBay – so der BGH – müsse, wenn es von einem Markeninhaber auf eine klar erkennbare Rechtsverletzung hingewiesen werde, das konkrete Angebot eines gewerblichen unverzüglich sperren und grundsätzlich auch Vorsorge dafür treffen, dass es nicht zu weiteren entsprechenden Markenverletzungen komme. Eine strafrechtliche Verantwortlichkeit von eBay kommt dagegen ebenso wenig in Betracht wie ein Schadensersatzanspruch gegen das Auktionshaus. Hier greift das Haftungsprivileg für Host-Provider aus dem Telemediengesetz (TMG).  

Wettbewerbsverstöße bei Suchmaschinen

Auch Betreiber von Suchmaschinen wie Google, Yahoo, MetaGer, etc. laufen Gefahr, in die Haftungsfalle zu tappen. Nach der deutschen IT- und IP- Rechtsprechung haften für persönlichkeitsverletzende und immaterialgüterrechtswidrige Inhalte auf Webseiten nicht nur die Inhaber der jeweiligen Homepage. Verantwortlich können auch die Betreiber von Suchmaschinen sein. Dabei kann ein Rechtsverstoß auf den Trefferlisten durch die gesetzten Links als auch durch die sog. Snippets und Caches erfolgen. Bei den Snippets handelt es sich um die Textfragmente, die die Suchmaschine unter Hervorhebung der Suchbegriffe aus den durchsuchten Seiten automatisch erstellt. Der Cache (übersetzt „geheimes Lager“) einer Suchmaschine stellt einen Speicher dar, auf dem Daten zwischengespeichert werden. Einige Gerichte bejahen sogar die Haftung von Meta-Suchmaschinen. Bei diesen Suchmaschinen handelt es sich um Dienste, die gleichzeitig mehrere Einzelsuchmaschinen nach den eingegebenen Begriffen durchsuchen, um dann die relevanten Einträge wiederzugeben. Sie verfügen im Allgemeinen über keine eigenen Datenbanken, sondern „crawlen“ in den Dateien fremder Suchdienste. Obwohl die Inhalte der Trefferlisten nahezu unüberschaubar sind, haften sie z.B. für persönlichkeitsverletzende Inhalte oder die unberechtigte Nutzung eines Namens einer Person.  

Rose & Partner – Hamburger Kanzlei für Wirtschaftsrecht

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