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Eigenmächtige Zinssatzanpassung durch Sparkasse

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Für Verbraucher undurchsichtige und schwammig formulierte Zinsregelungen in Prämien-Sparverträgen sind unzulässig. Gerade deshalb sind sie häufig der Auslöser für Streitigkeiten zwischen Banken und Verbrauchern. Wie in einem aktuellen Fall, in dem die Sparkasse auf eine ersparte Summe von ca. 32.000 € lediglich 2 Euro Zinsen zahlte. Der Bankkunde beschloss, seine Zahlungsansprüche zu verfolgen, mithilfe der Anwaltskanzlei Lenné.

Derzeit erfreuen sich nur Bankkunden mit älteren Prämiensparverträgen an satten Guthabenszinsen. Zumindest in der Theorie. Denn was passiert, wenn die Banken die vertraglich vereinbarten Zinsen nicht in vollem Umfang auszahlen? Eine Frage, die sich ein Sparkassen-Kunde stellen musste, denn er bekam bei einer im Vertrag angegebenen Verzinsung von „zurzeit 5 %“ gerade mal zwei Euro Zinsen auf sein Guthaben in Höhe von ca. 32.000 €.

Undurchsichtige Zinsregelungen

1993 lockte die Sparkasse bei diesem Prämiensparvertrag mit einer Zinssatzangabe von „z. Zt. 5 %“. Die tatsächlich ausgezahlten Beträge beliefen sich bei genauerem Hinsehen zuletzt aber gerade mal auf 0,01 % des Sparguthabens. Was wurde aus den im Vertrag angegebenen 5 %? Der Kunde fragte bei der Sparkasse nach und erhielt die Antwort, er habe die Prämie schließlich schon erhalten und die aktuellen Zinsen gingen nun einmal gegen Null. Daraufhin wandte sich der Bankkunde an die Verbraucherzentrale. Diese kam zu dem Ergebnis, dass ihm insgesamt noch rund 7.000 € Zinsen zustünden, und riet ihm, diesen Betrag juristisch einzufordern. So wandte sich der geprellte Sparkassenkunde an Guido Lenné, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Banken können nicht einfach so die Zinssätze anpassen

In der Anwaltskanzlei Lenné ist das kein Einzelfall. Viele der Mandanten haben Ähnliches erlebt. Die Chancen des Bankkunden stehen hier aber tatsächlich gut, denn derart schwammig formulierte und für Verbraucher undurchsichtige Zinsregelungen in Prämiensparverträgen sind, laut einem bestehenden Gerichtsurteil, unzulässig. Was mit der Angabe „z. Zt. 5 %“ genau gemeint sei bzw. wieso und wann die Zinsen angepasst würden, könne der durchschnittliche Verbraucher kaum einschätzen, so Lenné. Außerdem dürften die Banken nicht einfach nach eigenem Ermessen die Zinsen anpassen, schon gar nicht ohne den Kunden zu informieren. Wie genau sich Verbraucher in solchen Fällen wehren können und wie zu verfahren ist, wenn die Banken ihrer Informationspflicht nicht nachkommen, erklärt Guido Lenné im velinkten Beitrag der WDR Servicezeit.

Haben auch Sie noch einen alten, gut verzinsten Prämiensparvertrag mit einer ähnlich schwammigen Zinsregelung? Sie haben den Verdacht, dass die Zinszahlungen der Bank irgendwie nicht mit dem ursprünglich vereinbarten Zinssatz übereinstimmen? Dann steht Ihnen die Anwaltskanzlei Lenné gerne zur Seite und hilft Ihnen dabei, die Ihnen eigentlich zustehenden Zinszahlungen bei der Bank einzufordern. Lassen Sie Ihren Vertrag in einem kostenlosen Erstgespräch prüfen und mit den erfolgten Zinszahlungen abgleichen.



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