Eilmeldung: Referentenentwurf des BMG für ein GKV-Versorgungsstrukturgesetz ("Versorgungsgesetz")

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BMG legt Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung vor - GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VSG)

Das Bundesministerium für Gesundheit hat den Arbeitsentwurf eines GKV-Versorgungsstrukturgesetzes vom 25.05.2011 weiterentwickelt und einen ersten Referentenentwurf mit nur geringfügig veränderten Regelungen vorgelegt. Der Referentenentwurf mit Bearbeitungsstand 06.06.2011 hat einschließlich Begründung einen Umfang von 165 Seiten. Er beinhaltet gegenüber dem geltenden SGB V teilweise tiefgreifende Änderungen des Rechts der Leistungserbringer und kann über die aktuelle Seite von RA Holger Barth abgerufen werden.

Besondere Aufmerksamkeit verdient die Neuregelung der so genannten ambulanten spezialärztlichen Versorgung in dem neu gefassten § 116b SGB V. Zur Förderung einer sektorenverbindenden Versorgung wird, so die Begründung, mit dem spezialärztlichen Bereich ein Korridor eröffnet, in dem sowohl Krankenhäuser als auch niedergelassene Fachärzte unter gleichen Voraussetzungen und Bedingungen wettbewerblich die medizinische Versorgung gestalten können.

Inwieweit dies mit den neuen Regelungen, die sich von der vertragsärztlichen Bedarfsplanung (entgegen manchen Verlautbarungen) nicht vollständig lösen, gelingen kann, bleibt zu prüfen. Insbesondere für niedergelassene Onkologen, die in Berufsausübungsgemeinschaft tätig sind, dürften sich jedenfalls in Kooperation mit entsprechend qualifizierten zugelassenen Krankenhäusern beachtliche Chancen bieten.

Holger Barth

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Medizinrecht


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