Ein Vertrag für Influencer-Partnerschaften

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Der Abschluss einer Partnerschaft zwischen einem Influencer und einem Unternehmen ist darauf angelegt, für alle Beteiligten gewinnbringend zu sein. Der Influencer bietet dabei den Unternehmen die Möglichkeit, eine bereits bestehende Reichweite effektiv und zielgruppengerecht zu nutzen. Auf diesem Weg kann das Unternehmen die soziale Reputation eines Influencers nutzen und den Bekanntheitsgrad von Produkten oder Marken erhöhen.

Im Gegenzug erhält der Influencer Zuwendungen, wie beispielsweise Geld- oder Sachleistungen. Es ist auch möglich, dem Influencer kostenfreie Dienstleistungen oder Reisen anzubieten.

Mit der Partnerschaft sollte der Abschluss eines schriftlichen Vertrages verbunden sein, der die wesentlichen Aspekte der Zusammenarbeit regelt. Dieser Marketingvertrag stellt die Grundlage der Kooperation dar und soll beide Vertragsparteien rechtlich absichern.

Leistung und Gegenleistung der Vertragspartner müssen genau bezeichnet und definiert werden.

Häufig ist es ratsam, Bestimmungen darüber einzufügen, was im Falle einer Pflichtverletzung einer der Vertragsparteien geschieht. Dies könnte der Fall sein, wenn der Influencer die vereinbarte Marketingleistung wie beispielsweise ein Instagram-Posting oder ein Review auf YouTube nicht verwirklicht. In der gleichen Weise könnte eine Pflichtverletzung vorliegen, wenn das Unternehmen die versprochene Gegenleistung nicht vollbringt.

Die Vertragsparteien sollten sich weiterhin einigen, wer für eventuell veröffentlichten Inhalt die Verantwortung trägt. Dabei ist insbesondere die Berücksichtigung des Urheberrechts, des Markenrechts und die korrekte Werbekennzeichnung der betreffenden Inhalte relevant.

Gerne berate ich Sie bundesweit zum Thema Influencer-Marketing und gestalte einen individuellen Vertragsentwurf.


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