Einstweilige Verfügung gegen WDR wegen rechtswidriger TV-Berichterstattung

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Das Landgericht Köln sprach der Hamburger Kanzlei Rasch einen Unterlassungsanspruch gegen die WDR-Sendung „Ratgeber Recht” wegen falscher Berichterstattung zu.

Im zugrundeliegenden Fall besprach der WDR in seiner Sendung eine Urheberrechtsabmahnung der Kanzlei Rasch. Dem aktuellen Rechtsstreit geht eine längere Vorgeschichte voraus. Bereits vor einigen Jahren mahnte die Kanzlei Rasch im Auftrag eines Musiklabels eine Anschlussinhaberin ab, da sie in rechtswidriger Weise Musiktitel aus dem Internet herunterlud. Damals unterschrieb die Anschlussinhaberin eine Unterlassungserklärung mit einer Strafbewehrung von 5.000 €. Als im Jahr 2010 wiederum Urheberrechtsverletzungen des gleichen Anschlusses festgestellt werden konnten, mahnte die Kanzlei Rasch erneut ab und verlangten die 5.000 €. Fälschlicherweise war in der Sendung des WDR von einer Forderungssumme von 45.000 € die Rede. Zudem wurde diese Erklärung von mehreren Rechtsanwälten untermauert.

Schließlich hat die Kanzlei Rasch eine einstweilige Verfügung gegen den WDR erwirkt. Die Richter gaben der Kanzlei Recht, da der WDR in unzulässiger Weise den Eindruck erweckt hat, dass die Kanzlei Rasch eine deutlich höhere Vertragsstrafe von 45.000 € gefordert hat. (LG Köln, Beschluss vom 12.11.10 - 28 O 852/10)


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