Wie Sie eine einstweilige Verfügung beantragen: Leitfaden und Mustervorlage
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Experten-Autorin dieses Themas
In diesem Ratgeber erhalten Sie einen umfassenden Leitfaden zum Thema einstweilige Verfügungen im gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Schritt für Schritt eine einstweilige Verfügung beantragen, und stellen Ihnen zudem eine kostenlose Mustervorlage zur Verfügung. Nutzen Sie unseren Leitfaden und legen Sie los!
Einstweilige Verfügung: Zweck und Wirkung
In einigen Fällen ist es besonders dringend, eine Rechtsverletzung zu beenden, weil dem Betroffenen ein langwieriges Gerichtsverfahren häufig nicht zuzumuten ist. Hier bietet sich die einstweilige Verfügung als vorläufiger Rechtsschutz an.
Mittels einstweiliger Verfügung kann unverzüglich gegen eine Rechtsverletzung vorgegangen werden. Es handelt sich um ein gerichtliches Eilverfahren, um das eigene Recht durchzusetzen. Die Erhebung einer Klage ist dafür nicht notwendig. Der Rechtsschutz ist vorläufig und damit zeitlich begrenzt. Bei einer einstweiligen Verfügung handelt es sich also um eine gute und schnelle Möglichkeit, eigene Ansprüche zu sichern, indem eine vorläufige gerichtliche Anordnung erfolgt.
Eine einstweilige Verfügung kann in verschiedenen Rechtsbereichen relevant werden, beispielsweise im gewerblichen Rechtsschutz, Urheberrecht, Arbeitsrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht oder Handelsrecht. Mithilfe einer einstweiligen Verfügung können unterschiedliche Verfügungsansprüche geltend gemacht werden. Beispielsweise kommen in Betracht:
Unterlassungsanspruch (bei einstweiligen Verfügungen geht es hauptsächlich um Unterlassungsansprüche)
Auskunfts- und Beseitigungsansprüche im Urheberrecht und im gewerblichen Rechtsschutz,
Gegendarstellungsanspruch im Presserecht
Eine einstweilige Verfügung kann beispielsweise beantragt werden, um einem Dritten die Verwendung eines Markennamens zu untersagen oder um die Vernichtung von Werbematerial zu fordern.
Wie kann man eine einstweilige Verfügung beantragen?
Beantragt wird die einstweilige Verfügung beim zuständigen Gericht. Durch den Antrag wird dann ein gerichtliches Eilverfahren eingeleitet. Zuständig für die einstweilige Verfügung ist das Gericht der Hauptsache (§ 937 Absatz 1 Zivilprozessordnung, ZPO). In Ausnahmefällen kann auch das Amtsgericht zuständig sein (§ 942 ZPO). Die Vorschriften zur einstweiligen Verfügung finden sich im fünften Abschnitt der Zivilprozessordnung. Danach muss für den Erlass einer einstweiligen Verfügung ein Verfügungsanspruch und ein Verfügungsgrund bestehen.
Verfügungsanspruch
Als Erstes wird ein Verfügungsanspruch verlangt. Wer eine einstweilige Verfügung erwirken will, muss gegenüber dem Schuldner glaubhaft darlegen können, dass er einen entsprechenden Anspruch hat. So kann beispielsweise das Unterlassen einer konkreten Handlung verlangt werden. Nicht im Eilverfahren können Ansprüche auf Geldzahlungen geltend gemacht werden (Ausnahme: Unterhaltszahlungen).
Verfügungsgrund
Eine weitere notwendige Voraussetzung für die einstweilige Verfügung ist das Vorliegen eines Verfügungsgrunds. Wer mithilfe einer einstweiligen Verfügung einen schnellen Rechtsschutz erlangen möchte, muss nachweisen, dass dafür ein entsprechend dringender Handlungsbedarf vorliegt. Der Anspruchsteller muss darlegen, dass ohne eine einstweilige Verfügung beispielsweise eine Gefährdung seines eigenen Anspruchs besteht. Entsprechend muss das zuständige Gericht von der Dringlichkeit der Sachlage überzeugt werden. Es müssen also sowohl die Eilbedürftigkeit gemäß § 935 ZPO als auch die Dringlichkeit gemäß § 937 Abs. 2 ZPO gegeben sein.
Das bedeutet, dass der Anspruchsteller, also derjenige, der den Erlass der einstweiligen Verfügung begehrt, zwischen seiner Kenntnis von der Rechtsverletzung und der Durchsetzung seines Anspruches nicht zu viel Zeit vergehen lassen darf. Im Fall einer Rechtsverletzung durch eine massenmedial verbreitete Äußerung haben Gerichte zum Beispiel schon entschieden, dass nicht mehr als fünf Wochen zwischen der Kenntnisnahme der Äußerung und der Antragstellung im Eilverfahren liegen darf.
Eine wichtige Ausnahme von dem Erfordernis der Glaubhaftmachung des Verfügungsgrundes regelt § 12 Abs. 1 Gesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG): Danach muss im wettbewerblichen Eilverfahren der Verfügungsgrund gerade nicht glaubhaft gemacht werden. Es handelt sich aber lediglich um eine widerlegbare Vermutung für die Dringlichkeit, macht den Verfügungsgrund gemäß der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an sich aber nicht entbehrlich.
Glaubhaftmachung
Um das eigene Anliegen zu dokumentieren, müssen beispielsweise Urkunden, eidesstattliche Versicherungen oder Ähnliches dem Antrag beigelegt werden. Hierbei kann sich der Antragsteller sämtlicher Beweismittel bedienen, § 294 ZPO. Zur Glaubhaftmachung des Anspruchs sind beispielsweise geeignet:
Lichtbilder
Gegenstände des Augenscheins
Fotokopien
telefonische Auskünfte
eidesstattliche Versicherungen
Einstweilige Verfügung beantragen: Muster
Eine einstweilige Verfügung kann im gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht oft die einzige Möglichkeit sein, um schnell und effektiv gegen eine Verletzung der eigenen Rechte vorzugehen. Doch wie genau geht man dabei vor?
Eine Mustervorlage für die Beantragung einer einstweiligen Verfügung kann hierbei eine große Hilfe sein. Diese Vorlage gibt einen Leitfaden vor und erleichtert die Formulierung des Antrags. Jetzt den Antrag auf einstweilige Verfügung als kostenfreie PDF-Vorlage herunterladen!
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Mustervorlage nur als Orientierungshilfe dient und immer den individuellen Gegebenheiten angepasst werden muss. Zudem sollten Sie sich im Vorfeld gründlich über die rechtlichen Grundlagen informieren und gegebenenfalls professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Mit der richtigen Vorgehensweise und einer gut formulierten einstweiligen Verfügung können Sie effektiv gegen Verletzungen der eigenen Rechte vorgehen und diese erfolgreich verteidigen.
An [Anschrift des zuständigen Gerichts]
EILT SEHR – BITTE SOFORT VORLEGEN!
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung
durch ________________________
– im Nachfolgenden Antragsteller genannt–
gegen __________________________
– im Nachfolgenden Antragsgegner genannt –
wegen: Unterlassung [gegebenenfalls weitere Ansprüche nennen]
Streitwert: _________ Euro [vorläufig geschätzt]
Als Antragsteller beantrage ich – wegen besonderer Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung und durch den/die Vorsitzende(n) allein – den Erlass der nachfolgenden einstweiligen Verfügung:
1. Dem Antragsgegner wird es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 200.000 EUR, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, untersagt,_________________________________________________________________________________________________________________________________ [konkrete Beschreibung der zu unterlassenden Handlung].
2. Dem Antragsgegner wird aufgegeben, dem Antragsteller durch Vorlage eines vollständigen Verzeichnisses unverzüglich Auskunft über die Herkunft und den Vertriebsweg der Vervielfältigungsstücke des _________________ [genaue Bezeichnung/Beschreibung] zu erteilen durch die Angabe von Namen und Anschrift des/der Hersteller(s), des/der Lieferanten und anderer Vorbesitzer, des/der gewerblichen Abnehmer(s) oder Auftraggeber(s) sowie durch Angaben über die Menge der hergestellten, ausgelieferten, erhaltenen oder bestellten Vervielfältigungsstücke.
3. [Weitere zu unterlassende Handlungen] ______________________________________________________________________________________________________________________________________________________
4. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.
Begründung:
I. Sachverhalt
1. [Beschreibung der notwendigen Hintergründe des Falls] ______________________________________________________________________________________________________________________________________________________
2. [Konkrete Beschreibung der Verletzungshandlung] ______________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Glaubhaftmachung: [Anlagen beifügen]
3. Von diesem Rechtsverstoß hat der Antragsteller seit dem ________ [Datum einsetzen] Kenntnis. Er hat den Antragsgegner auch auf den Verstoß aufmerksam gemacht.
Glaubhaftmachung: [ggf. als Anlage entsprechendes Schriftstück beifügen]
4. Der Antragsgegner hat den Verstoß bis zum heutigen Tag noch nicht beseitigt.
Angesichts der Weigerung des Antragsgegners, den/die geltend gemachten Anspruch/Ansprüche zu erfüllen, ist die Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe erforderlich.
II. Würdigung
1. Das Modell „plissierter weißer Langbinder mit eingewebtem Gewicht für den Anwalt mit leichtem Bauchansatz“ ist urheberrechtlich geschützt. Seiner Entwicklung liegt eine eigene geistige Schöpfung zugrunde. In dem Einweben von kleinen Gewichten in plissiertem Chiffon am unteren Ende des Langbinders manifestiert sich eine schöpferische Originalität, durch die die Schaffung des Langbinders nicht mehr als rein technisch-handwerkliche Tätigkeit, sondern als schöpferisch-künstlerische Leistung zu qualifizieren ist.
Der Klägerin stehen das Urheberrecht und die ausschließlichen Nutzungsrechte am Werk „plissierter weißer Langbinder mit eingewebtem Gewicht für den Anwalt mit leichtem Bauchansatz“ zu. Durch die Nachbildung und das Inverkehrbringen des identischen Langbinders durch die Beklagte ist die Klägerin u. a. in ihrem Recht auf ausschließliche Verbreitung gemäß § 17 UrhG verletzt, denn bei dem Langbinder der Beklagten handelt es sich um unzulässige Vervielfältigungsstücke, die die Beklagte in nicht unerheblichem Ausmaß über den XYZ-Shop verkauft hat. Die Wiederholungsgefahr der Rechtsverletzung ist auch gegeben.
2. Die Angelegenheit ist in hohem Maße eilbedürftig. Die Eilbedürftigkeit ist vorliegend gegeben, da ohne Sofortmaßnahmen die Gefahr bestünde, dass der klägerische Anspruch vereitelt würde. Der Klägerin ist nicht zuzumuten, auf das reguläre Verfahren verwiesen zu werden, da sich insbesondere ihr finanzieller Schaden durch das Inverkehrbringen und den Verkauf des Langbinders der Beklagten erheblich vergrößern würde.
3. Die Zuständigkeit des Gerichts ergibt sich aus __________________________________________________________________________
4. Den Streitwert beziffert der Antragsteller vorläufig mit ________ Euro.
Sollte das Gericht wider Erwarten die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung, die Überlassung der Antragsschrift an die Gegenseite zur Stellungnahme oder die Zurückweisung der Anträge in Erwägung ziehen, wird um eine vorherige Kontaktaufnahme gebeten.
________________
(Unterschrift)
Hinweise zur Mustervorlage einer einstweiligen Verfügung
Hinweis zum Ordnungsgeld und zur Ordnungshaft
Gemäß § 890 Abs. 1 ZPO darf das Ordnungsgeld 250.000 Euro nicht übersteigen. Die Ordnungshaft darf 6 Monate beziehungsweise insgesamt 2 Jahre (bei wiederholter Verhängung von Ordnungshaft) nicht übersteigen. Das Gericht, das über die Höhe entscheidet, berücksichtigt die Umstände des Einzelfalls. Das bedeutet, dass die Art des Verstoßes, die Gefährlichkeit der begangenen Verletzungen, die Folgen für den Antragsteller und weitere Aspekte in Betracht gezogen werden. Auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragsgegners sind zu berücksichtigen.
Hinweis zur Würdigung
An dieser Stelle folgen die Ausführungen zum Verfügungsanspruch und Verfügungsgrund. Hier muss dargelegt werden, woraus sich der geltend gemachte Anspruch ergibt und weshalb das eigene Recht in Gefahr ist.
Hinweis zur Eilbedürftigkeit
Hier müssen Sie näher beschreiben, weshalb dringende Eile geboten ist und Ihnen ein langes Gerichtsverfahren nicht zumutbar ist.
Hinweis zur Zuständigkeit des Gerichts
Die einschlägigen Normen dazu finden sich in den §§ 952 f. ZPO. Bitte informieren Sie sich, welches Gericht für die einstweilige Verfügung zuständig ist. Sind Sie sich unsicher, welches Gericht zuständig ist, hilft Ihnen sicher auch die Rechtsantragsstelle beim örtlichen Amtsgericht Ihrer Wohnanschrift weiter.
Disclaimer
Haftungsbeschränkung für eigene Inhalte des Ratgebers und der dazugehörigen Mustervorlage: Die Inhalte des Ratgebers und der dazugehörigen Mustervorlage wurden sorgfältig und nach bestem Gewissen erstellt. Gleichwohl kann für deren Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden.
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