Eintragung einer Marke: Rechtssicherheit durch sorgfältige Markenrecherche

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- Fachanwältin: frühzeitige umfassende Markenrecherche minimiert Verwechslungsgefahren und Folgekosten -

Marken haben für Unternehmen größte wirtschaftliche Bedeutung. Marken sind aber nur dann rechtssicher, wenn keine Verwechslungsgefahr mit bereits genutzten Kennzeichen anderer Unternehmen besteht.

Ich betreue im Markenrecht Mandanten im gesamten Bundesgebiet. Als 
Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz erläutere ich Ihnen, wie sich rechtlich problematische Markenähnlichkeiten und damit auch kostspielige Abmahnverfahren vermeiden lassen.

Die Bedeutung der Verwechslungsgefahr im Markenrecht

Inhaber einer Marke können markenrechtliche Ansprüche nicht nur gegen identische Kennzeichen geltend machen, sondern auch dann, wenn ein Dritter ein ähnliches Kennzeichen nutzt. Voraussetzung für die Geltendmachung eines Anspruchs ist lediglich die bestehende Gefahr einer Verwechslung

Markenrecht: Wann genau liegt eine „Verwechslungsgefahr“ vor?

Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs liegt Verwechslungsgefahr dann vor, wenn die mit Marken-Kennzeichen angesprochenen Marktteilnehmer glauben könnten, dass bestimmte Waren oder Dienstleistungen von dem selben Unternehmen (oder aus derselben Unternehmensgruppe) stammen

Bei der Überprüfung, ob eine Verwechslungsgefahr vorliegt, berücksichtigt die Rechtsprechung

• die Ähnlichkeit der Marken,

• die Ähnlichkeit der mit einer Marke gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen und

• die Kennzeichnungskraft der Marke.

Verwechslungsgefahr kann bereits dann angenommen werden, wenn die mit Marken-Kennzeichen angesprochenen Marktteilnehmer zwei Marken einem einzigen Marken-Inhaber zuordnen - selbst dann, wenn die Marken tatsächlich nur teilweise übereinstimmen.


Verwechslungsgefahr liegt auch dann vor, wenn Marktteilnehmer zwar einen Unterschied zwischen zwei Marken erkennen, jedoch Zusammenhänge organisatorischer oder wirtschaftlicher Art zwischen den Inhabern von zwei Marken annehmen.

Warum zunächst Markenrecherche, dann Markeneintragung?

Vor der Eintragung einer Marke in ein öffentliches Register (zum Beispiel beim Deutschen Patent- und Markenamt DPMA) sollten Sie daher unbedingt eine gründliche fachkundige Markenrecherche durchführen lassen.


Denn nur so lassen sich Verwechslungen der Marken Ihres Unternehmens mit fremden Kennzeichen vermeiden. Wird die Verwechslungsgefahr nicht rechtssicher ausgeschlossen, so drohen häufig zeitaufwändige und kostspielige Abmahnungsverfahren.


Fazit: durch sorgfältige Markenrecherche Verwechslungsgefahren minimieren.

Eine fachkundige Markenrecherche vor einer Markenanmeldung durch einen Fachanwalt sorgt für Rechtssicherheit bei der Markennutzung. Das Risiko erheblicher Folgekosten aufgrund von Marken-Verwechslungen und Abmahnverfahren wird minimiert.


Tipp: Auch nach der Markenanmeldung sollten Sie in regelmäßigen Zeitabständen eine Markenrecherche in Auftrag geben, um Verletzungen der eigenen Markenrechte durch andere Marktteilnehmer zeitnah feststellen und verfolgen zu können.


Als erfahrene Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz und für Steuerrecht sowie Inhaberin der Kanzlei ZR Berlin berate und vertrete ich Mandanten im Markenrecht im gesamten Bundesgebiet.


Wichtiger Hinweis:

Dieser Rechtstipp ersetzt nicht eine individuelle Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt.





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