Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung bei Widerruf des Kreditvertrags

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Aufgrund des momentan historisch niedrigen Zinsniveaus können Kreditnehmer durch eine Umschuldung ihres bereits laufenden teuren Darlehens mehrere tausend Euro einsparen. Weil die Kreditgeber häufig fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet haben müssen die widerrufenden Kreditnehmer nicht die teure Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen und können so doppelt von einer zinsgünstigen Anschlussfinanzierung profitieren. Den kreditgebenden Banken und Sparkassen schmeckt dies jedoch gar nicht und darum lehnen sie einen Widerruf durch die Darlehensnehmer häufig ab. Bei der Durchsetzung ihrer Rechte vor Gericht können Verbraucher von einer Rechtsschutzversicherung profitieren.

Allgemein: Wann muss eine Rechtsschutzversicherung zahlen?

Kommt es zu einem Rechtsstreit, liegen hohe Anwalts- und Verfahrenskosten nicht fern. Verbraucher, die eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, können dann allerdings aufatmen. Der Versicherer übernimmt die anfallenden Kosten, wenn der Rechtsschutzfall nach Abschluss des Versicherungsvertrags eintritt und eine unter Umständen vertraglich vereinbarte Wartezeit abgelaufen ist. Allerdings sollte beachtet werden, ob in den Versicherungsbedingungen einzelne Streitigkeiten aus dem Versicherungsschutz ausgenommen sind.

Widerruf des Kreditvertrags ohne Vorfälligkeitsentschädigung: Zeitpunkt des Rechtsschutzfalls

Ob eine Rechtsschutzversicherung eintrittspflichtig ist, hängt somit maßgeblich vom Zeitpunkt des Rechtsschutzfalls ab. Die Rechtsschutzversicherer lehnen ihre Eintrittspflicht regelmäßig mit der Begründung ab, es liege ein sogenannter „vorvertraglicher Rechtsschutzfall“ vor, wenn der Versicherungsvertrag erst nach dem Darlehensvertrag geschlossen wurde und stellen als entscheidendes Ereignis für den Rechtsschutzfall somit auf den Abschluss des Darlehensvertrags mit der fehlerhaften Widerrufsbelehrung ab.

BGH: Entscheidendes Ereignis ist Bestreiten des Widerrufrechts durch die Bank

Gemäß dem BGH (Beschluss vom 17. Oktober 2007 Az.: IV ZR 37/07 und Urteil vom 24. April 2013 Az.: IV ZR 23/12) ist es jedoch nicht korrekt, als entscheidendes Ereignis für den Rechtsschutzfall den Abschluss des Darlehensvertrags zu betrachten. Vielmehr ist der Zeitpunkt relevant, welchen der Versicherungsnehmer seinem Vertragspartner als Verstoß anlastet. Dies sei der Zeitpunkt, in dem die Bank oder Sparkasse die Fortgeltung des Widerrufrechts nach dessen Geltendmachung bestreitet und sich weigert, den Widerruf zu akzeptieren. Dieses Ereignis ist somit nicht mit dem Abschluss des Kreditvertrages gleichzustellen, sondern kann auch Jahre später stattfinden. Es ist daher entscheidend, ob der Rechtsschutzversicherungsvertrag vor der pflichtwidrigen Weigerung der Bank abgeschlossen wurde und eine vertraglich vereinbarte Wartefrist abgelaufen ist.

Was wir Verbrauchern raten, die ihren Kreditvertrag ohne Vorfälligkeitsentschädigung widerrufen wollen:

Wir raten Ihnen, teure laufende Kreditverträge auf Widerrufsmöglichkeit und die Eintrittspflicht Ihrer Rechtsschutzversicherung überprüfen zu lassen. Die Kanzlei Werdermann | von Rüden unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage oder per Telefon.


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