Einvernehmliche Scheidung – Voraussetzungen, Ablauf, Vorteile

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Grundvoraussetzung für eine einverständliche Scheidung ist zunächst, dass beide Eheleute sich einig sind, ihre Ehe scheiden lassen zu wollen.

Bevor der Scheidungsantrag beim Gericht eingereicht werden kann, muss zuvor ein einjähriges Trennungsjahr abgelaufen sein. Ferner sollten die Eheleute sich bei der einverständlichen Scheidung über die wesentlichen Fragen des Trennungsvollzuges geeinigt haben. Hierzu zählt z. B. die Aufteilung der in der Ehezeit angeschafften Gegenstände oder einer gemeinsam erworbenen Immobilie und die Frage, was mit der gemeinsamen Ehewohnung geschehen soll. Sofern minderjährige Kinder vorhanden sind, sollte geregelt sein, bei welchem Elternteil diese zukünftig leben sollen, wer das Sorgerecht erhalten und wie das Umgangsrecht ausgestaltet sein soll. In der Regel wird das Sorgerecht den geschiedenen Eheleuten gemeinsam übertragen.

Auch die Unterhaltsfrage ist nicht zu vernachlässigen. Der Kindesunterhalt kann mithilfe eines Rechtsanwalts geklärt werden oder auch ohne Anwalt, indem das Jugendamt das Einkommen des Unterhaltspflichtigen prüft, danach den Unterhalt berechnet und hierüber eine Urkunde ausstellt, aus der notfalls auch vollstreckt werden kann. Sofern ein Ehepartner wegen der Betreuung minderjähriger Kinder nicht oder nicht Vollzeit arbeiten kann, ist der andere Ehepartner ggf. auch für diesen unterhaltspflichtig.

Sollte über diese wesentlichen Punkte Einigkeit bestehen, steht einer einverständlichen Scheidung nichts im Wege.

Die einverständliche Scheidung hat mehrere Vorteile: So läuft sie in der Regel schneller als eine streitige Scheidung ab, nicht zuletzt deshalb, weil ein Scheitern der Ehe unwiderlegbar vermutet wird, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide die Scheidung wollen. Wenn nur ein Ehepartner die Scheidung will und der andere einer Scheidung nicht zustimmt, so ist die Trennungszeit im Normalfall zwar ebenfalls ein Jahr. Das Gericht muss sich in diesem Fall jedoch durch Befragung der Ehegatten genauer davon überzeugen, dass zumindest ein Partner die Ehe auf keinen Fall fortsetzen will. Leben die Ehegatten bereits drei Jahre oder mehr getrennt, kann in jedem Fall geschieden werden. Häufig sind bei einer streitigen Scheidung zudem mehrere Gerichtstermine erforderlich, um alle Streitfragen zur klären. Bei der einverständlichen Scheidung genügt in der Regel ein Gerichtstermin, in dem die Scheidung ausgesprochen wird.

Darüber hinaus ist eine einverständliche Scheidung wesentlich günstiger als eine streitige Scheidung, da nur ein Rechtsanwalt benötigt wird. Dieser reicht den Scheidungsantrag für den einen Ehegatten ein. Der andere Ehegatte benötigt keinen eigenen Rechtsanwalt, wenn er der Scheidung zustimmt.

Sollten Sie hierzu weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Henrik Rother

Rechtsanwalt


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