Elterngeldbezieher droht Steuernachzahlung

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Elterngeld muss in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Das Elterngeld wird zwar steuerfrei ausgezahlt, unterfällt aber dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, das Elterngeld erhöht den Steuersatz des sonstigen Einkommens. Daher muss auch eine Steuererklärung abgegeben werden, wenn jährlich mehr als 410,00 € bezogen werden. Meistens ergibt sich dann eine Einkommensteuernachzahlung.

Bei zusammen veranlagten Ehegatten sollte daher unter Umständen geprüft werden, ob eine getrennte Veranlagung sinnvoll ist.

Derzeit ist ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig (Az. 2 BvR 2604/09), in dem geprüft wird, ob das gesamte Elterngeld den Steuersatz erhöht oder ob nicht ein steuerfreier Sockelbetrag in Höhe von 300,00 € verbleiben muss.Bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sollten Betroffene daher gegen ihren Einkommensteuerbescheid Einspruch einlegen und auf das Aktenzeichen des Bundesverfassungsgerichts verweisen.


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