Elternunterhalt - was Sie wissen und beachten müssen!
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Die wichtigsten Fakten
- Viele Eltern können ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten, wenn sie alt sind.
- Daher müssen Kinder ihren Eltern in manchen Fällen Unterhalt zahlen.
- In einigen Fällen müssen sie beispielsweise Pflegekosten für eine Heimunterbringung übernehmen, wenn die Pflegeversicherung und die Rente nicht ausreichen.
- Ob und wie viel Unterhalt Kinder bezahlen müssen, hängt u. a. davon ab, wie viel sie verdienen und was zum sogenannten Schonvermögen zählt.
- Seit dem 01.01.2020 sind Kinder nur zum Elternunterhalt verpflichtet, wenn ihr Einkommen 100.000 Euro jährlich übersteigt.
Wann müssen Kinder Eltern Unterhalt zahlen?
Wenn Eltern finanziell nicht mehr in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt eigenständig zu finanzieren, sind Kinder gesetzlich dazu verpflichtet, ihnen den sogenannten Elternunterhalt zu zahlen, wenn sie mehr als 100.000 Euro pro Jahr verdienen. Nur die eigenen Kinder sind unterhaltspflichtig, keine Schwiegerkinder. Allerdings kann auch deren Einkommen zur Ermittlung des sogenannten individuellen Familienbedarfs herangezogen werden, sodass sie indirekt doch betroffen sein können. Ob und wie viel Unterhalt gezahlt werden muss, hängt u. a. vom Einkommen der Kinder bzw. Schwiegerkinder ab.
Können Kinder aufgrund ihrer eigenen finanziell schwierigen Lage keine Elternunterhalt leisten, sind sie von der Zahlungspflicht befreit.
Wie wird der Elternunterhalt ermittelt?
Es müssen folgende Fragen geklärt werden:
- Wie hoch ist der Bedarf des Unterhaltsberechtigten, d. h., wie viel Geld benötigen die Eltern monatlich für ihren Lebensunterhalt?
- Gibt es Einkünfte der Eltern (z. B. Rentenversicherungen, Sparbücher oder andere Geldanlagen), die den Bedarf decken könnten? In erster Linie muss zunächst das Vermögen der Eltern aufgebraucht werden, also sämtliche Sparbücher, Geldanlagen etc.
- Hat das unterhaltspflichtige Kind genügend Einkommen und Vermögen, um den Unterhalt für die Eltern zahlen zu können?
Wenn allerdings ein Elternteil eine schwere Verfehlung gegenüber dem unterhaltspflichtigen Kind begangen hat, muss das Kind nicht zahlen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Elternteil drogen- oder alkoholsüchtig war und dieses Verhalten zur Bedürftigkeit geführt hat, also aufgrund eines Mitverschuldens des Elternteils entstanden ist.
Auf der anderen Seite liegt keine schwere Verfehlung vor, wenn der Kontakt zwischen Kind und Eltern über Jahrzehnte abgebrochen ist.
Welche Summe steht den Eltern monatlich zu?
Maßgeblich dafür ist die gegenwärtige finanzielle Situation der Eltern. Dabei wird das Existenzminimum als unterste Grenze angenommen.
Ab dem 65. Lebensjahr haben Eltern das Recht auf Leistungen der Grundsicherung, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht mehr selbst bestreiten können.
Der monatliche Regelsatz bezüglich der Grundsicherung liegt seit dem 01.01.2024 für Alleinstehende bei 563 Euro, für Erwachsene mit einem Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner bei 506 Euro. Erwachsene Personen, die in stationären Einrichtungen untergebracht sind, erhalten 451 Euro.
Außerdem werden noch Kosten für Miete, Heizung und Nebenkosten sowie Beiträge für die Krankenkasse und Pflegeversicherung übernommen. Diese anstehenden Kosten für die Grundsicherung beansprucht der Staat nicht von den Kindern.
Ausnahme: Wenn ein Kind allerdings mehr als 100.000 Euro jährlich verdient, entfällt der Anspruch auf Grundsicherung.
Falls ein pflegebedürftiger Elternteil sozialhilfebedürftig ist, wird der Unterhaltsbedarf auf eine einfache und kostengünstige Unterbringung in einem Pflegeheim beschränkt.
Tipp 1: Wenn der Sozialhilfeträger die Übernahme der Kosten für das Pflegeheim von den unterhaltspflichtigen Kindern verlangt, können diese in manchen Fällen anführen, dass es günstigere Heime in der näheren Umgebung gibt, vorausgesetzt, es ist so. In diesem Fall könnte der Sozialhilfeträger die Kosten für das teurere Heim nur dann eintreiben, wenn das günstigeren Heim unzumutbar ist.
Tipp 2: Prüfen Sie nach, ob Sie die Kosten für die Heimunterbringung als außergewöhnliche Belastung bei Ihrem Lohnsteuerausgleich angeben können.
Was ist das Schonvermögen?
Im Prinzip müssen Eltern erst einmal ihr eigenes Vermögen zur Finanzierung ihres Lebensunterhalts verwenden. Daher sind sie verpflichtet, private Lebens-, und Rentenversicherungen sowie Sparbücher aufzulösen, bevor sie Unterhalt von ihren Kindern fordern. Allerdings ist das sogenannte Schonvermögen davon ausgenommen.
Als Schonvermögen wird eine geringe Vermögensreserve bezeichnet, die Eltern behalten dürfen. Momentan beträgt dieses sog. unverwertbare Vermögen 10.000 Euro, bei verheirateten Paaren 20.000 Euro.
Eltern sind erst einmal grundsätzlich verpflichtet, die Grundsicherung zu beantragen, bevor sie Unterhalt von ihren Kindern fordern.
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Rechtstipps zu "Elternunterhalt" | Seite 7
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23.07.2014 KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de„Elternunterhalt ist der Anspruch des Elternteils gegen sein Kind auf Gewährung eines angemessenen Lebensunterhalts. Das Familienrecht hat in § 1601 BGB nicht nur den – allgemein bekannten …“ Weiterlesen
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22.04.2014 Rechtsanwältin Anja Groeneveld„… das Schonvermögen (BGH, Urteil vom 30. August 2006, AZ: XII ZR 98/04) ein Vermögen von 245.000 Euro haben[1], ohne dass dieses angegriffen werden müsste. Da im Elternunterhalt die Lebensstandardgarantie …“ Weiterlesen
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03.04.2014 Rechtsanwalt Holger Hesterberg„… aufkommen müssen. Der Leitsatz lautet: „a) Die Leistungsfähigkeit zur Zahlung von Elternunterhalt ist auch dann auf der Grundlage eines individuellen Familienbedarfs zu ermitteln …“ Weiterlesen
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27.02.2014 Rechtsanwalt Holger Hesterberg„… , also keine schwere Verfehlung darstellt. Der BGH hat dazu folgende Presseerklärung veröffentlicht: „Keine Verwirkung des Anspruchs auf Elternunterhalt bei einseitigem Kontaktabbruch …“ Weiterlesen
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18.02.2014 Rechtsanwalt Henning WesselsDer Bundesgerichtshof hat in einer viel beachteten Entscheidung entschieden, dass ein 60-jähriger Mann, die von der Sozialbehörde verauslagten Kosten für die Unterbringung seines Vaters erstatten müss … Weiterlesen
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17.02.2014 Rechtsanwalt Henning WesselsDer Bundesgerichtshof hat in einer viel beachteten Entscheidung entschieden, dass ein 60-jähriger Mann, die von der Sozialbehörde verauslagten Kosten für die Unterbringung seines Vaters erstatten müss … Weiterlesen
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14.02.2014 Rechtsanwälte AWK - Alexander | Welter | Kollegen„… keine „vorsätzliche schwere Verfehlung", die zum Verlust des sogenannten Elternunterhalts führt, wie der Bundesgerichtshof ( BGH ) in einem 12.02.2014 in Karlsruhe verkündeten Beschluss entschied …“ Weiterlesen
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13.02.2014 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion„… müssen die Kinder grundsätzlich Elternunterhalt zahlen. Aber gilt die Unterhaltspflicht auch, wenn ein Elternteil vor Jahren den Kontakt zum Kind abgebrochen hat? Vater bricht Kontakt zum Sohn ab …“ Weiterlesen
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12.02.2014 Rechtsanwalt Andreas Schwartmann„… Hansestadt Bremen nahm den Sohn aus übergegangenem Recht auf Zahlung von Elternunterhalt in Anspruch. Dieser wehrte sich dagegen, und der Rechtsstreit endete nun in einer Rechtsbeschwerde vor dem für …“ Weiterlesen
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12.02.2014 GKS Rechtsanwälte„… ? Der Bundesgerichtshof hat in einer aktuellen Entscheidung in einem Einzelfall klargestellt, dass auch ein mehrjähriger Kontaktabbruch nicht zur „Verwirkung" des Anspruches auf Elternunterhalt führen muss …“ Weiterlesen
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02.12.2013 Rechtsanwältin Simone Klotz-Drews„… , dem Sozialhilfeträger, direkt an die Pflegeeinrichtung bezahlt. Der Sozialhilfeträger hat nun das Kind auf Elternunterhalt verklagt, weil er meint, dass das Kind seiner Mutter gegenüber …“ Weiterlesen
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15.11.2013 Rechtsanwältin Oleksandra Cofala„Die Entwicklung der letzten Jahre hat gezeigt, dass immer mehr Kinder auf Leistung des Elternunterhalts in Anspruch genommen werden. Die hierfür typische Fallkonstellation sieht wie folgt …“ Weiterlesen
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12.11.2013 Rechtsanwalt Marco Körfgen„1. Wird ein zum Elternunterhalt verpflichtetes Kind auf Leistungen von Unterhalt von einer Sozialbehörde in Anspruch genommen, so muss sein selbstgenutztes Eigenheim (Eigentumswohnung) im Rahmen …“ Weiterlesen
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01.10.2013 Kanzlei Thümlein & Kollegen | Partnerschaftsgesellschaft„Beim Elternunterhalt bestand seit langem Streit über die Frage, ob, und wenn ja, in welchem Umfang eine eigengenutzte Immobilie auf das Altersvorsorgeschonvermögen anzurechnen …“ Weiterlesen
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10.09.2013 Dr. Sonntag Rechtsanwälte„… des anderen Ehegatten. Allerdings muss nur ein Teil dieses Taschengeldes zur Zahlung von Elternunterhalt verwendet werden. Der BGH hat hier eine Formel vorgegeben, die für Laien nicht einfach zu verstehen ist.“ Weiterlesen
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08.08.2013 Rechtsanwältin Christine ModrovicUm zu klären, ob ein Kind seinen bedürftigen Eltern Unterhalt leisten muss, er also leistungsfähig ist, ist neben dem Einkommen auch das Vermögen des Kindes entscheidend. Denn grundsätzlich muss ein U … Weiterlesen
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07.08.2013 Rechtsanwalt Leif Peter Holderegger„Der u. a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte die Frage zu beantworten, ob der Antragsgegner aus seinem Einkommen oder Vermögen Elternunterhalt schuldet …“ Weiterlesen
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01.07.2013 Rechtsanwältin Petra Gartz„… in der gesetzlichen Rentenversicherung oder bei Personen mit beamtenrechtlichen Status Aufwendungen bis zu 5 % des Gesamtbruttoeinkommens beim Elternunterhalt und bis zu 4 % beim Ehegatten …“ Weiterlesen
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05.06.2013 Rechtsanwältin Britta Holwitt„… zunächst das Sozialamt ein und übernimmt ungedeckte Heim- und Pflegekosten. In der jeweiligen Höhe entsteht gem. § 94 SGB XII ein Forderungsübergang, sodass das Amt den Elternunterhalt nun selbst dem Kind …“ Weiterlesen
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27.05.2013 Rechtsanwalt Holger T. Weismantel„Elternunterhalt - wer bezahlt die Pflege ? In den vergangenen Jahren ist, nicht zuletzt durch den immensen medizinischen Fortschritt, der Altersdurchschnitt der Bevölkerung immer weiter angestiegen …“ Weiterlesen
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15.05.2013 Rechtsanwälte AWK - Alexander | Welter | KollegenZunehmend werden uns Mandate angetragen, die das brisante Thema der Unterhaltsverpflichtung für die eigenen Eltern betreffen, wenn z.B. die Kosten für Alten- oder Pflegeheim die Finanzen der Eltern üb … Weiterlesen
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03.04.2013 Rechtsanwalt Klaus Peter Knuth„OLG Koblenz, Beschluss vom 21.3.2012, 13 UF 990/11 Zur Leistungsfähigkeit des Pflichtigen zur Zahlung von Elternunterhalt, wenn der Pflichtige Erwerbseinkünfte unter seinem Selbstbehalt erzielt …“ Weiterlesen
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20.02.2013 KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de„… , zusätzliche Einkünfte zu erzielen, um den Unterhaltsanspruch des Kindes abzudecken. Daneben sei ihnen auch ein Selbstbehalt zu belassen, der dem des Elternunterhaltes entspricht. Das sind aktuell …“ Weiterlesen