Enterprise Holdings: Zinsausfall bei Anlegern

  • 2 Minuten Lesezeit

Am 26. September 2016 war die Zinsauszahlung einer der beiden Unternehmensanleihen der Enterprise Holdings Limited fällig (WKN: A1G9AQ). Allerdings erhielten die Anleger, die insgesamt rund 20 Mio. Euro investierten, ihre Zinsauszahlungen nicht. Bereits für das nächste Jahr ist die vollständige Rückzahlung der Anleihe festgelegt.

Das britische Unternehmen Enterprise Holdings Limited mit Sitz in Gibraltar emittierte in den Jahren 2012 und 2015 zwei Mittelstandsanleihen in Deutschland (WKN: A1G9AQ / WKN: A1ZWPT), die mit 7 Prozent verzinst werden sollten. Mit der Anleihe aus dem Jahr 2015 (WKN: A1ZWPT), die ebenfalls mit 7 Prozent verzinst werden sollte, wurden 30 Mio. Euro Anlegergelder gesammelt. Das Unternehmen plante einen Teil aus dem Reingewinn auf einem Anderkonto anzusparen und die Anleihegläubiger mit den hierauf erwirtschafteten Zinsen zu befriedigen. Ende Juli wurde bekanntgegeben, dass die Tochtergesellschaft EIC der Enterprise Holdings zahlungsunfähig sei. Zwei Tage vor der im September anstehenden Zinsauszahlung meldete das Unternehmen Insolvenz an. Das Gericht hat einen Verwalter für die insolvente Enterprise Holdings bestellt, der an der Unternehmenssanierung beteiligt ist. Nach deutschem Recht handelt es sich hierbei um ein vergleichbares Schutzschirmverfahren. Die Gesellschaft plant die nötigen Sanierungs- und Restrukturierungsmaßnahmen vorzunehmen.

Der FAZ zufolge sollen sich die Erträge für die Anleihegläubiger nicht auf einem treuhänderisch geführten notariellen Anderkonto befinde. Dementsprechend fließen die Gelder in die Insolvenzmasse ein, sodass Anleger mit hohen Verlusten bis hin zum Totalverlust rechnen könnten.

Möglichkeiten für Betroffene

Bislang ist noch nicht bekannt wie sich die Anleihebedingungen entwickeln und verändern werden und mit welchen möglichen Einschnitten die Anleger rechnen könnten. Betroffene sollten deshalb frühzeitig reagieren und anwaltlichen Rat hinzuziehen um mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen und weitere rechtliche Möglichkeiten auszuschöpfen.

Sie haben Fragen? Wir sind für Sie da.

Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben oder rechtliche Hilfe benötigen, rufen Sie uns einfach an oder nutzen Sie unseren kostenlosen Rückrufservice.

Die Anwaltskanzlei für Anlegerschutz, Bankrecht und Kapitalanlagerecht

Die IVA Rechtsanwalts AG ist eine auf den Anlegerschutz spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei, die bundesweit ausschließlich geschädigte Kapitalanleger vertritt. Aufgrund unserer konsequenten Spezialisierung auf das Kapitalanlagerecht und dadurch, dass wir ausschließlich für geschädigte Kapitalanleger tätig werden, bieten wir Anlegerschutz auf höchstem Niveau.

Für weitere Informationen oder Fragen stehen wir Ihnen auf www.anlegerschutz.ag gerne zur Verfügung.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Jan Finke

Beiträge zum Thema