Entschädigung durch die gesetzliche Unfallversicherung bei Krankheit durch Mobbing?

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Opfer von Mobbing am Arbeitsplatz werden durch Kollegen oder Vorgesetzte wiederholt und systematisch schikaniert, angefeindet oder diskriminiert. Dies kann für den Einzelnen psychisch und physisch stark belastend sein. Krankheiten sind oft die Folge. Ob die gesetzliche Unfallversicherung eine durch Mobbing erkrankte Arbeitnehmerin zu entschädigen hat, musste das Hessische Landessozialgericht kürzlich klären.

Die Arbeitnehmerin leidet an psychischen Gesundheitsstörungen. Aufgrund negativer Gerüchte fühlte sich die Arbeitnehmerin am Arbeitsplatz gemobbt. Ihre Erkrankung führte Sie hierauf zurück und beantragte gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung eine Entschädigung hierfür. Ihr Antrag wurde abgelehnt.

Das Hessische Landessozialgericht lehnte ein Entschädigungsanspruch der Arbeitnehmerin ebenfalls ab. Zwar stehe dem Arbeitnehmer bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten ein Entschädigungsanspruch gegen die gesetzliche Unfallversicherung zu. Bei Mobbing und den daraus resultierenden gesundheitlichen Folgen handele es sich nach Meinung des Hessischen Landessozialgerichts jedoch weder um einen Arbeitsunfall noch um eine Berufskrankheit.

Mobbing sei kein Arbeitsunfall, da dieser eine zeitlich auf höchstens eine Arbeitsschicht begrenzte Einwirkung  erfordere. Mobbing dauere jedoch gerade an und sei nicht auf eine Einwirkung begrenzt.

Es handele sich außerdem nicht um eine anerkannte Berufskrankheit. Mobbing und die daraus resultierenden gesundheitlichen Folgen seien auch nicht wie eine Berufskrankheit zu behandeln. Hierfür fehle es an Erkenntnissen darüber, dass eine bestimmte Berufsgruppe bei ihrer Tätigkeit in weitaus höherem Grade als die übrige Bevölkerung Mobbing ausgesetzt ist. Mobbing komme gerade in allen Berufsgruppen und sogar im privaten Bereich vor.

Die Richter des Hessischen Landessozialgerichts kommen daher zum Schluss, dass die Arbeitnehmerin keinen Anspruch auf Entschädigung gegen die gesetzliche Unfallversicherung hat.

(Quelle: Hessisches Landessozialgericht, Pressemitteilung Nr. 18/12, Urteil vom 18.12.2012 - L 3 U 199/11)

Bei allen arbeitsrechtlichen Fragen, insbesondere auch bei Fragen rund um das Thema Mobbing und zu daraus resultierenden Ansprüchen, beraten Sie die Rechtsanwälte der die Himmelsbach & Sauer GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft in Lahr (Offenburg, Ortenau, Freiburg) umfassend und kompetent.

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