Erbrecht

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Das Berliner Testament ist eine besondere Form des gemeinschaftlichen Testaments, das vor allem von Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern verwendet wird. Dabei setzen sich die Partner gegenseitig als Alleinerben ein, während die Kinder oder andere Erben erst nach dem Tod des zuletzt verstorbenen Partners erben. Diese Testamentform ist in Deutschland besonders beliebt, da sie dazu dient, den überlebenden Partner finanziell abzusichern.

Was ist das Berliner Testament?

Das Berliner Testament wird so genannt, weil es erstmals in der Rechtsprechung in Berlin aufkam. Bei dieser Form des Testaments setzen sich die Eheleute oder Lebenspartner gegenseitig als Alleinerben ein. Kinder oder andere Verwandte werden als Schlusserben eingesetzt, das heißt, sie erben erst nach dem Tod des zuletzt verstorbenen Partners. Das Testament muss handschriftlich verfasst oder notariell beurkundet werden, um gültig zu sein.

Vorteile des Berliner Testaments

  1. Absicherung des Partners: Der überlebende Partner wird finanziell abgesichert und muss sich nach dem Tod des anderen nicht um seinen Lebensunterhalt oder um Wohnraum sorgen.
  2. Vermeidung von Erbstreitigkeiten: Da die Erbfolge klar geregelt ist, werden potenzielle Konflikte zwischen den Erben vermieden.
  3. Einfachheit: Das Berliner Testament kann ohne großen Aufwand erstellt werden, besonders wenn es sich um eine Standardkonstellation handelt.

Nachteile des Berliner Testaments

  1. Bindungswirkung: Einmal erstellt, kann das Berliner Testament von dem überlebenden Partner nicht mehr einseitig geändert werden. Dies kann problematisch sein, wenn sich Lebensumstände ändern oder wenn Beziehungen zu den Schlusserben sich verschlechtern.
  2. Pflichtteilansprüche: Schlusserben, die im ersten Erbfall übergangen werden, können ihren Pflichtteil sofort geltend machen, was finanzielle Belastungen für den überlebenden Partner bedeuten kann.
  3. Steuerliche Nachteile: Da das gesamte Vermögen zweimal vererbt wird – zunächst an den überlebenden Partner und dann an die Schlusserben – können höhere Erbschaftssteuern anfallen.

Empfehlung: Konsultation eines Fachanwalts für Erbrecht

Aufgrund der komplexen rechtlichen und steuerlichen Implikationen des Berliner Testaments ist es empfehlenswert, einen Fachanwalt für Erbrecht zu konsultieren. Ein Fachanwalt kann individuelle Lebensumstände bewerten, eine maßgeschneiderte Testamentgestaltung empfehlen und dabei helfen, ungewollte rechtliche und finanzielle Folgen zu vermeiden. Zudem kann der Anwalt beim Verfassen eines rechtssicheren Testaments unterstützen und dafür sorgen, dass alle formalen Anforderungen erfüllt sind.

Zusammengefasst bietet das Berliner Testament eine gute Möglichkeit für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner, sich gegenseitig abzusichern und den Nachlass zu regeln. Jedoch sollten die langfristigen Konsequenzen, insbesondere die Bindungswirkung und mögliche steuerliche Nachteile, nicht unterschätzt werden. Ein Fachanwalt für Erbrecht kann dabei unterstützen, das Testament optimal zu gestalten und den Willen der Erblasser effektiv umzusetzen.


Bei allen Fragen zum Testament, Pflichtteil, Erbauseinandersetzung, Testamentsvollstreckung, Vermögensoptimierung zu Lebzeiten und zu weiteren Fragen aus dem Erbrecht ,  stehe ich Ihnen als Fachanwältin für Erbrecht gerne zur Verfügung.

Foto(s): @orlowa

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