Erbschaft beim Finanzamt melden?

  • 2 Minuten Lesezeit

Erbschaften interessieren auch das Finanzamt. Damit es prüfen kann, ob für ein Erben Erbschaftsteuer anfällt, muss es zunächst mal von dem Erbfall und den Begünstigten erfahren. Aus diesem Grund gibt es eine Reihe von gesetzlichen Anzeigepflichten. Die sollten Sie als Erbe, Vermächtnisnehmer oder auch Pflichtteilsberechtigter kennen.

Ausführliche Informationen und Beratungsangebote rund um die Anzeige von Erbschaften beim Finanzamt und die Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung finden Sie auf unserer Kanzleiwebsite: https://www.rosepartner.de/erbschaft-finanzamt-anzeigen-melden.html 

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Die Anzeigepflicht des § 30 ErbStG

Gemäß § 30 ErbStG muss der Erwerber jeden der Erbschaftsteuer unterliegenden Erwerb innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis dem zuständigen Erbschaftsteuer-Finanzamt anzuzeigen. Die Pflicht, den Erwerb zu melden, trifft ebenso den Alleinerben oder Miterben wie den Vermächtnisnehmer oder den enterbten Angehörigen, der eine Pflichtteilszahlung erhalten hat. Anzuzeigen ist auch der nachträgliche Wegfall der Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung, wegen der zunächst keine Erbschaftsteuer angefallen ist (z.B. beim steuerfreien Familienheim oder bei der Verschonung von Betriebsvermögen).

Das "zuständige Finanzamt" ist das Erbschaftsteuerfinanzamt, das örtlich dort zuständig ist, wo der Verstorbene zuletzt seinen Wohnsitz (hilfsweise Aufenthalt) hatte. 

Die 3-Monats-Frist, um das Erbe beim Finanzamt zu melden, beginnt erst mit der "Kenntnis des Anfalls". Folgt die Erbfolge nicht aus dem Gesetz, sondern beruht auf einem Testament, beginnt die Frist regelmäßig erst mit der Testamentseröffnung. Es ist aber auch möglich, dass zunächst ein streitiges Erbscheinverfahren abgewartet werden muss, damit man von Kenntnis sprechen kann.

Das gehört in die Meldung an das Finanzamt

Dem Gesetz (§ 30 Absatz 4 ErbStG) kann man entnehmen, welche Angaben die Finanzverwaltung erwartet, wenn eine Erbschaft gemeldet wird. 

  1. Vorname und Familienname, Identifikationsnummer (§ 139 b der Abgabenordnung), Beruf, Wohnung des Erblassers ... und des Erwerbers;
  2. Todestag und Sterbeort des Erblassers oder Zeitpunkt der Ausführung der Schenkung;

  3. Gegenstand und Wert des Erwerbs;

  4. Rechtsgrund des Erwerbs wie gesetzliche Erbfolge, Vermächtnis, Ausstattung;

  5. persönliches Verhältnis des Erwerbers zum Erblasser oder zum Schenker wie Verwandtschaft, Schwägerschaft, Dienstverhältnis;

  6. frühere Zuwendungen des Erblassers oder Schenkers an den Erwerber nach Art, Wert und Zeitpunkt der einzelnen Zuwendung.

Soll man sein Erbe tatsächlich dem Finanzamt melden?

Vielen Erben, Vermächtnisnehmern und Pflichtteilsberechtigten ist die gesetzliche Anzeigepflicht gar nicht bekannt. Das ist jedoch keine Rechtfertigung oder Entschuldigung für eine unterlassene Meldung. Beachten Sie, dass eine Verletzung der Anzeigepflicht im Ergebnis zu einer strafbaren Steuerhinterziehung führen kann und dass die Anzeige auch insoweit hilfreich sein kann, als die die Festsetzungsverjährung für die Erbschaftsteuer startet.

Die Anzeigepflicht trifft übrigens nicht nur die Begünstigten eines Erbfalls, sondern vor allem auch Behörden (Standesamt) Notare und Gerichte (Erbscheinverfahren) und Banken. Das Finanzamt wird also regelmäßig ohnehin von Ihrer Erbschaft erfahren. Dieser Umstand befreit Sie jedoch nur dann von Ihrer Meldepflicht, wenn ein Testament eröffnet wurde, aus dem die Erbfolge hervorgeht. Aber auch von dieser Ausnahme gibt es wieder Ausnahmen...

Beratungsangebote rund um die Erbschaftsteuer

Unsere Steuerberater sowie Fachanwälte für Steuerrecht und Erbrecht betreuen bundesweit vermögende Privatpersonen und Unternehmer in allen rechtlichen und steuerlichen Fragen rund um die Erbschaft. Wir beraten Erblasser bei der Gestaltung sowie Erben, Vermächtnisnehmer und enterbte Pflichtteilsberechtigte bei der Abwicklung von Erbschaften. Zu unseren Kernkompetenzen gehört insbesondere die Erstellung von Erbschaftsteuererklärungen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt und Steuerberater Helge Schubert LL.M (Tax)

Beiträge zum Thema