Erneut: Abmahnung der Wham-O Holding Ltd. durch FAREDS Rechtsanwälte wg OS-Link + Widerrufsbelehrung

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Die Wham-O Holding Ltd. mahnt weiterhin Konkurrenten auf eBay mit Hilfe der FAREDS Rechtsanwälte wettbewerbsrechtlich ab.

Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier, wie zu reagieren ist. 

Zum Hintergrund

Die Wham-O Holding Ltd. aus Hong Kong bietet online Sport- und Trainingsgeräte sowie Spielzeug an (wham-o.com). 

Abmahngefährdet sind Mitbewerber i. S. d. § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG insbesondere auf Ebay. Dem betroffenen Händler wird vorgeworfen keinen anklickbaren OS-Link (Link zur online Streitbeilegungsplattform nach EU-VO 524/2013) bereitzuhalten. Dies stelle ein abmahnfähiges wettbewerbswidriges Verhalten nach §§ 3 Abs. 2, 3a UWG i. V. m. Art 14 Abs. 1 S. 1 der Verordnung (EU) Nr. 534/2013 dar.

Zudem werden weitere Punkte in der Abmahnung bemängelt, so etwa eine fehlende bzw. fehlerhafte Widerrufsbelehrung, ein nicht vorhandenes Impressum sowie weitere fehlende Informationspflichten.

Es wird die Abgabe einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Damit nicht genug: Es wird die Zahlung von Abmahnkosten ausgehend von einem Streitwert i. H. v. 10.000 Euro verlangt, mithin 887,02 Euro.

Zudem kündigen die FAREDS Rechtsanwälte an, bei nicht fristgerechtem Zahlungseingang der Wham-O Holding Ltd. die gerichtliche Geltendmachung anheimzustellen.

Unser Rat 

Lassen Sie es erst gar nicht zu einer Abmahnung kommen! Wenn Sie online gewerblich Waren verkaufen, haben Sie eine Vielzahl von Informationspflichten zu erfüllen, welche für einen juristischen Laien nur schwer zu überblicken und erfüllen sind.

Bereits hier ist anwaltlicher Rat sinnvoll.

Sollten Sie bereits eine Abmahnung erhalten haben, sorgen Sie für Waffengleichheit und lassen sich anwaltlich beraten!

Unterschreiben Sie keinesfalls die mitgeschickte Unterlassungserklärung ungeprüft, da diese einem abstrakten Schuldanerkenntnis gleich kommt. 

Es sollte anwaltlich geprüft werden, ob lediglich eine eingeschränkte, sprich modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden kann.

Auch die geforderten Gebühren sollten geprüft und können in den meisten Fällen reduziert werden.

Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor. 

Wir konnten schon zahlreiche Online-Händler erfolgreich gegen derartige wettbewerbsrechtliche Abmahnungen verteidigen. 

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse. 

Weitergehende Informationen zu unseren Kontaktmöglichkeiten finden Sie auch in unserem Sofort-Hilfeportal 

https://e-commerce-kanzlei.de/kontakt.html

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)


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