erneut: Abmahnung des Frieder Näther durch Kanzlei Hoesmann und Klage auf Vertragsstrafe

  • 2 Minuten Lesezeit

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Herrn Frieder Näther mahnt Konkurrenten, vertreten durch den Kanzlei Hoesmann, wettbewerbsrechtlich ab. 

Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier, wie zu reagieren ist. 

Zum Hintergrund

Abmahngefährdet sind Ebay Händler von u. a. Kosmetikartikeln (z. B. Rasierklingen). 

Vertreten durch den Rechtsanwalt Lutz Schröder wird dem Betroffenen vorgeworfen gegen diverse Informationspflichten zu verstoßen:

  • fehlende Anbieterkennzeichnung/ Impressum
  • fehlender anklickbarer Link zur Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform)
  • fehlende Widerrufsbelehrung etc.
  • fehlende Angaben nach KosmetikVO

Weiter wird teilweise ein Verstoß gegen das Verpackungsgesetz (VerpackG) gerügt, da eine Registrierung bei der Zentralen Stelle fehlen würde.

Es wird die Abgabe einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert, welche für jeden zukünftigen Verstoß die Zahlung einer Vertragsstrafe i.H.v. 5.100,- Euro vorsieht. 

Zudem wird die Zahlung von Abmahnkosten ausgehend von einem Streitwert i.H.v. 40.000 Euro verlangt, mithin 1599,91 Euro.

Unser Rat 

Bewahren Sie Ruhe und schaffen Sie Waffengleichheit, indem Sie noch binnen Frist die Vorwürfe anwaltlich überprüfen lassen.

Unterschreiben Sie keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung vorschnell, da derartige vorformulierte Erklärungen oftmals zu weit gefasst sind und Sie sich so auf die nächsten 30 Jahre in einem unverhältnismäßigen Maße verpflichten könnten. 

Sollte der Vorwurf zutreffen, so kann ggf. lediglich eine eingeschränkte, sprich modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden.

Auch die geforderten Gebühren sollten geprüft und können in den meisten Fällen reduziert werden. Hier kann bares Geld gespart werden!

ACHTUNG:

In einem weiteren Fall, de dem unser Mandant zunächst eine eigen Unterlassungserklärung abgegeben hat und sich (leider!) erst später an uns gewendet hat, wird derzeit zweifach eine Vertragsstrafe geltend gemacht und auch vor dem Landgericht Dortmund eingeklagt. Von der Gegenseite wird derzeit mehr als 15.000,- EUR fegordert! Geben Sie also nicht vorschnell eine Unterlassungserklärung ab!

Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor. 

Wir konnten schon zahlreiche Online-Händler erfolgreich gegen derartige wettbewerbsrechtliche Abmahnungen verteidigen. 

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse.

Weitergehende Informationen zu unseren Kontaktmöglichkeiten finden Sie auch in unserem Sofort-Hilfeportal.

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)


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