Erneut: Abmahnung VW AG und Rechtsanwälte Lubberger Lehment

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Seit Jahren vertreten wir Mandanten bundesweit, die eine Abmahnung der VW AG erhalten haben. Wir haben bereits mehrfach über diese Abmahnung bei anwalt.de und auf unserer Website unter www.muensteraner-rechtsanwaelte.de berichtet:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-der-volkswagen-ag-lubberger-lehment_081370.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/weitere-abmahnungen-der-volkswagen-ag-lubberger-lehment_073807.html

Aktuelle Abmahnung: Benutzung der Marke VW im Rahmen von KfZ-Ersatzteilhandel 

Im Rahmen der aktuellen Abmahnung der Rechtsanwälte Lubberger Lehment wendet sich die VW AG gegen Angebote eines Ersatzteilhändlers. Die Nutzung von Markennamen und Markenlogos vom bekannten Automobilherstellern (VW, BMW M, Porsche und Audi) ist seit Jahren Thema im Onlinehandel. Wir vertreten neben namenhaften Herstellern auch viele Onlinehändler und weisen durchgehend darauf hin, dass die Nutzung von Markennamen Dritter nur unter äußerst engen Voraussetzungen möglich ist. Dies hat der BGH bereits entschieden. Weitere Informationen zu der BGH Entscheidung finden Sie unter:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-der-volkswagen-ag-lubberger-lehment_081370.html

Die Rechtsanwälte Lubberger Lehment fordern im Namen der VW AG die Abgabe einer umfangreichen Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert in Höhe von 250.000 €. Des Weiteren wird Auskunft in Bezug auf die verkauften Exemplare gefordert.

Wie sollte auf die Abmahnung von VW/Lubberger Lehment reagiert werden?

Wir empfehlen Betroffenen durchgehend, sich an den passenden Fachanwalt zu wenden. Die Frage lautet häufig: Welcher Fachanwaltschaft kann der eigene Fall zugerechnet werden?

Der Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz hat für sein Fachgebiet folgende besondere Kenntnisse nachzuweisen:

  • Patent-, Gebrauchsmuster- und Sortenschutzrecht, einschließlich des Arbeitnehmererfindungsrechts, des Rechts der europäischen Patente und des europäischen Sortenschutzrechts,
  • Designrecht, einschließlich des Rechts der europäischen Geschmacksmuster,
  • Recht der Marken und sonstigen Kennzeichen, einschließlich des Rechts der europäischen Marken,
  • Recht gegen den unlauteren Wettbewerb,
  • Urheberrechtliche Bezüge des gewerblichen Rechtsschutzes,
  • Verfahrensrecht und Besonderheiten des Prozessrechts

Um „Waffengleichheit“ im Falle einer markenrechtlichen Abmahnung herzustellen, empfehlen wir daher betroffenen Unternehmen, einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz zu beauftragen. Das Markenrecht gehört zum klassischen Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes.

Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte – Fachkanzlei für gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht

Sie haben eine Abmahnung wegen angeblicher Markenverletzung erhalten? Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und übersenden Sie uns die Abmahnung via Fax oder E-Mail. Oder nutzen Sie unser Direkthilfe-Formular unter http://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/direkthilfe-formular/

Des Weiteren sollten bei einer Abmahnung wegen angeblicher Markenverletzung folgende Verhaltenstipps beachtet werden:

  • Die Abmahnung sollte nicht ignoriert und die Fristen sollten beachten werden.
  • Lassen Sie die Abmahnung durch einen erfahrenen Markenanwalt bzw. Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfen und unterschreiben Sie nicht voreilig die vorgefertigte Unterlassungserklärung.
  • In der Regel bestehen Ansprüche auf Schadensersatz (Regress) gegen den eigenen Lieferanten. Auch dies sollte frühzeitig geprüft werden.

Rechtsanwalt Dr. Wallscheid, LL.M. ist ein erfahrener Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und auf die Abwehr von Abmahnungen im Markenrecht spezialisiert. Einen ersten Überblick über unsere Tätigkeit können Sie sich durch unsere Gegnerliste unter http://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/gegnerliste/ verschaffen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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