erneut: UrhG-Abmahnung wg. Foto der Motion E-Service GmbH durch CBH Rechtsanwälte - Schmuddelwedda

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Die Kanzlei CBH mahnt für die E-Service GmbH wegen (angeblich) unlizenzierter Benutzung von Fotografien, die durch die Agentur SPICE media production Kft. für die Motion E-Service GmbH für die Marke „Schmuddelwedda“ gefertigt wurden, ab.

 

Zum Hintergrund

Die Motion E-Service GmbH vertreibt u.a. Textilien unter der Marke „Schmuddelwedda“. Für diese Modelinie ließ die Firma durch die Agentur SPICE media production Kft. Werbefotos anfertigen. 

Von der Abmahnung betroffen sind nun Onlinehändler u.a. auf Ebay, die Textilien mit eben diesen Fotos bewerben sollen. 

Es wird die unerlaubte Verwendung der Lichtbildwerke nach § 2 UrhG vorgeworfen und die nicht vorhandene Namensnennung der Urheberschaft nach § 3 UrhG gerügt.


Gefordert wird binnen Frist Auskunftserteilung zur Vorbereitung eines weiteren Schadensersatzverlangens und die Unterzeichnung einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung.

Zudem wird die Zahlung von den entstandenen Anwaltskosten verlangt, wobei ein Streitwert i.H.v. 40.000,- Euro zu Grunde gelegt wird.

 

Unser Rat

Schaffen Sie Waffengleichheit und lassen Sie sich noch binnen Frist anwaltlich beraten. 

Unterschreiben Sie keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft, da derartige vorformulierte Erklärungen oftmals zu weit gefasst sind und bei jedem zukünftigen Verstoß gegen die Verpflichtung in der Erklärung die Zahlung einer hohen Vertragsstrafe droht. 

Die Vorwürfe sind juristisch zu überprüfen. 

Hier ist entscheidend zu prüfen, ob tatsächlich eine unlizenzierte Fotonutzung vorliegt. 

Sollten sich der Vorwurf bewahrheiten, so bleibt zu prüfen, ob lediglich eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte. 

Zudem können oftmals die geltend gemachten Gebühren reduziert werden, da in vielen Fällen von einem zu hohen Streitwert ausgegangen wird.

 

Wir helfen Ihnen!

Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne bundesweit mit Rat und Tat zur Verfügung.

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse: 

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: 

www.e-commerce-kanzlei.de

 

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)



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