Erneute Abmahnung: Dassault Systèmes SOLIDWORKS durch Kanzlei CJCH Solicitors | Nutzung ohne Lizenz

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Der Abmahner

Derzeit mahnt das Unternehmen „Dassault Systémes Solidworks“ ab, welches als Entwickler des 3D-CAD-Programms „SolidWorks“ für Modelle und Zeichnungen bekannt ist. Der Unternehmenssitz ist in Waltham, USA, während die Abmahnung über die britische Kanzlei CJCH Solicitors durchgesetzt wird.

Der Vorwurf

Gerügt werden Verstöße gegen das Urheberrecht in der Gestalt, dass die Software Solidworks ohne Lizenz verwendet worden sein soll.

Die Forderung

Die Forderung ist einer Abmahnung unüblich: Die Abgemahnten sollen zur Urheberrechtsverletzung Stellung nehmen und gemäß § 101 UrhG Auskunft erteilen. Weiterhin wird gemäß § 97 UrhG Schadenersatz gefordert. Ebenfalls beläuft sich die Forderung auf die Übernahme der Rechtsanwaltskosten.

Unsere Einschätzung

Auch wenn in dieser Abmahnung entgegen dem üblichen Schema keine Unterlassungserklärung gefordert wird, ist ihre Gefährlichkeit nicht zu unterschätzen. Die Aufforderung zur Auskunftserteilung ist deshalb tückisch, da mit den Auskünften die Schadenersatzforderung der Höhe nach konkretisiert werden soll. Wenn Sie voreilig beliebige Informationen mitteilen, besteht die Gefahr, dass gegen Sie Schadenersatz geltend gemacht wird, der nicht der Höhe entspricht, zu der sie tatsächlich verpflichtet wären.

Unser Rat 

Zunächst muss überprüft werden, ob eine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Wenn dies der Fall ist, müssen grundsätzlich nicht alle geforderten Informationen preisgegeben werden, sondern nur solche, zu denen sie tatsächlich verpflichtet sind. Welche das in Ihrem Fall sind, ist abhängig von Ihrem individuellen Sachverhalt. Sprechen Sie uns gerne an und wir klären derartige Fragen bereits im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung.

Ihr Rechtsanwalt Philipp Muffert

Unser Service: kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung.

In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch.


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