Erneute Abmahnung der Knieper Verwaltungs GmbH wegen der Verwendung einer Speisefotografie

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Bei der uns aktuell vorliegenden Abmahnung vertreten die Geschäftsführer Folkert und Tobias K. die Knieper Verwaltungs GmbH aus Bremen. Diese hat kürzlich die gewerbliche Verwendung einer Speisefotografie abgemahnt. 

Was ist Inhalt der Abmahnung?

Auf der Webseite des Abgemahnten habe dieser ein Lichtbild i. S. d. § 72 UrhG abgebildet, an dem die Knieper Verwaltungs GmbH die ausschließlichen Nutzungsrechte innehabe. Der Urheber i.S.d. § 7 UrhG sei Folkert K. Da der Abgemahnte keine Zustimmung zu der Nutzung erhalten habe, verletze er durch dieses Verhalten die ausschließlichen Urhebernutzungsrechte der Knieper Verwaltungs GmbH. Die öffentliche Zugänglichmachung gem. § 19a UrhG stehe nur dem Urheber oder einem Lizenznehmer zu. 

Die Kanzlei Frömming, Mundt & Partner aus Hamburg trägt vor, dass sich aus der Verletzung der Nutzungsrechte unter anderem verschuldensunabhängige Unterlassungsansprüche gem. § 97 Abs. 1 UrhG gegen den Abgemahnten ergeben würden.

Was sind die Forderungen der Knieper Verwaltungs GmbH?

In der Abmahnung wird der Abgemahnte aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Darüber hinaus müsse der Abgemahnte über den Umfang der Nutzung Auskunft erteilen. Der Schadensersatzanspruch gem. § 97 Abs. 2 UrhG stehe der Gesellschaft ebenfalls zu, da der Abgemahnte zumindest fahrlässig gehandelt habe. Der Anspruch wird nach einer Lizenzanalogie ermittelt. Letztlich seien der Knieper Verwaltungs GmbH Rechtsverfolgungskosten durch die Inanspruchnahme der Rechtsberatung entstanden, sodass diese Kosten als Aufwendungsersatz zu erstatten sind.

Unser Rat für Ihre Abmahnung 

Bei einer Urheberrechtsverletzung soll nach dem Zweck des Urhebergesetzes das persönliche Band zwischen dem Urheber und seinem Werk als persönlich geistige Schöpfung geschützt werden. 

Da dem Urheber bei der Nutzung seines Werks ab dem Zeitpunkt der Schöpfung eine Monopolstellung durch das Urhebergesetz eingeräumt wird, stehen ihm bei einer Verletzung seiner Rechte verschiedene Ansprüche zu. 

Ob und inwieweit die vorgeworfene Verletzung erfolgt ist, kann am besten ein Fachanwalt für Urheberrecht beurteilen. Jede Beurteilung dieser Rechtsverletzung ist im Urheberrecht einzelfallabhängig und erfordert juristische Präzision sowie praktische Erfahrung.

Unsere Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven ist seit Jahren mit der rechtlichen Beratung in der Abwehr von Abmahnungen betraut. Wir sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht. 

Senden Sie uns gerne Ihre Abmahnung zu, sodass wir umgehend im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung mit Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten durchgehen können. Sie erreichen uns per E-Mail, Fax oder mit unserem Direkthilfe-Formular, http://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/direkthilfe-formular/.

Wir freuen uns, Sie deutschlandweit zu beraten. 


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