EST INVEST – Betrug? – anwaltliche Unterstützung

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Seitens der Handelsplattform EST INVEST werden unter der Domain est-invest.pro verschiedenste Finanzdienstleistungen angeboten.

So will die Firma EST INVEST laut ihrem Internetauftritt Anlegern den Zugang zu 400 Forex- und unterschiedlichsten CFD-Finanzinstrumenten verschaffen. Sie würde den Handel mit Differenzkontrakten auf Aktien, Indizes und Rohostoffen anbieten. Darüber hinaus wäre auch der Währungshandel (Forex) möglich.

Anlegern kann man aus unterschiedlichen Gründen nur davon abraten, über die Handelsplattform Handelsgeschäfte abzuwickeln.

Gegen eine Anlage spricht beispielsweise, dass die Firma EST INVEST keine Betreibergesellschaft benennt, die hinter ihr steht. Entsprechende Handelsplattformen werden üblicherweise von Betreibergesellschaften gehalten und betrieben.

Wo die Firma EST INVEST einen Sitz oder eine Niederlassung betreiben will, ist dem Internetauftritt ebenfalls nicht zu entnehmen. Auch die Gesellschaftsform der Firma EST INVEST wird nicht benannt.

Als einzige Kontaktmöglichkeit wird eine englische Telefonnummer und die Emailadresse: www.est-invest.pro benannt.

Abschließend ist auch festzuhalten, dass die Firma EST INVEST im Rahmen ihres Internetauftritts auf keine Regulierung durch eine zuständige Aufsichtsbehörde verweist. Firmen, wie die Firma EST INVEST, die Finanzdienstleistungen anbieten und entsprechende Finanzdienstleistungen für Anleger erbringen, benötigen die Genehmigung von staatlichen Aufsichtsbehörden.

Liegt eine entsprechende Genehmigung nicht vor, dann handelt die Fima unerlaubt bzw. ungenehmigt.

In Deutschland verfügt die Firma EST INVEST in jedem Fall über keine Genehmigung der staatlichen Aufsichtsbehörde (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – BaFin -) Handelsgeschäfte für deutsche Anleger durchzuführen.

Es ist auch davon auszugehen, dass weder in England, in der Schweiz, in Österreich, in Italien und in Spanien, noch in anderen Ländern, entsprechende Genehmigungen für die Firma EST INVEST vorliegen. Wäre dies der Fall, dann würde die Firma EST INVEST im Rahmen ihres Internetauftritts auf eine entsprechende Regulierung unter Angabe der Registrierungsnummer verweisen.

Weitere Vorgehensweise 

Anleger, die bei der Plattform EST INVEST investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

info@kanzlei-ebp.de

+49 89 2121660

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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