EuGH bestätigt: Schadensersatz wegen illegalem Thermofenster | Alle Autohersteller betroffen
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Mit seinem Urteil vom 21.03.2023 in der Rechtssache C-100/21 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun bestätigt, dass im Dieselskandal getäuschte Dieselbesitzer wegen des unzulässigen Thermofensters einen Schadensersatzanspruch gegen die Autohersteller haben.
Da die europäischen Regelungen zur EG-Typengenehmigung von Dieselfahrzeugen nach Ansicht der Luxemburger Richter ebenfalls die Interessen der einzelnen Dieselerwerber schützen, ist ein Schadensersatzanspruch auch dann gegeben, wenn der Autohersteller durch den Einbau des Thermofensters lediglich fahrlässig handelt.
„Verhindern Sie einen erheblichen Wertverlust Ihres Dieselfahrzeugs, indem Sie Ihre Rechte mit unserer Hilfe geltend machen“, empfiehlt ADAC Anwalt & Fachanwalt für Verkehrsrecht Patrick Balduin.
Die EuGH-Rechtsprechung auf den Punkt gebracht:
- Der Europäische Gerichtshof bestätigt, dass Dieselbesitzern Schadensersatz wegen des illegalen Thermofensters zusteht
- Der Anspruch auf Schadensersatz besteht auch, wenn den Herstellern nur ein fahrlässiges Handeln nachzuweisen ist, da die europäischen Regelungen zur Typengenehmigung auch den einzelnen Dieselerwerber schützen
- Die Schädigung resultiert aus dem Einbau des so genannten Thermofensters in nahezu alle Dieselmodelle, welches eine unzulässige Abschaltrichtung darstellt
- Die deutschen Gerichte werden der EuGH-Rechtsprechung folgen
- Neben Schadensersatz können betroffene Dieselfahrer auch Ihr Recht auf Kaufpreiserstattung geltend machen
- Wenden Sie sich zwecks kostenloser Ersteinschätzung Ihres Falls gerne an unsere auf den Dieselskandal spezialisierten Anwälte
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Der EuGH bekräftigt seine Rechtsprechung zugunsten von Dieselbesitzern
Der Europäische Gerichtshof hat nun ausdrücklich geurteilt, dass die europäischen Regelungen zur EG-Typengenehmigung auch die Interessen der einzelnen Dieselerwerber schützen.
Daher ist ein Anspruch auf Schadensersatz auch dann gegeben, wenn dem jeweiligen Autohersteller hinsichtlich des Einbaus des Thermofensters zwar kein Vorsatz, sondern lediglich Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.
Die Luxemburger Richter erklären zudem, dass die konkrete Höhe des Schadensersatzes beziehungsweise dessen Berechnung sich nach den Regelungen der Einzelstaaten richtet.
Damit schließt der EuGH sich der Auffassung des Generalanwalts Rantos an und bekräftigt die verbraucherfreundliche Rechtsprechung zum illegalen Thermofenster, zu dem er insbesondere bereits in den Rechtssachen C-128/20, C-134/20 und C-145/20 urteilte.
So entschied er bereits in der Vergangenheit, dass das Thermofenster eine unzulässige Abschalteinrichtung ist, da es die gesetzlichen Stickoxid-Grenzen außerhalb des Temperaturbereichs von 15 bis 33 Grad Celsius nicht einhält.
Vor dem Hintergrund der bisherigen EuGH-Rechtsprechung konnten sich Diesebesitzer bereits sicher sein, dass sie sich aufgrund des grundsätzlich erheblichen Fahrzeugmangels in Gestalt des illegalen Thermofensters nachträglich vom Kaufvertrag lösen können.
Nun gibt es auch dahingehend Gewissheit, dass durch den Einbau des Thermofensters eine Schädigung vorliegt, die den Anspruch auf Schadensersatz begründet, selbst wenn den Herstellern durch den Einnbau des Thermofensters nur Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.
Welche Folgen hat das Urteil für Diesefahrer in Deutschland?
Mit dem Urteil vom 21.03.2023 bekräftigt der EuGH seine vebraucherfreundliche Rechtsprechung im Dieselskandal.
Zwar wurde in Deutschland bislang darüber gestritten, ob auch im Falle des fahrlässigen Handelns ein Schadensersatzanspruch gegen die Autohersteller gegeben ist.
Jedoch werden die deutschen Gerichte der Entscheidung des EuGH nun folgen
Da die Autohersteller das Thermofenster in fast alle Dieselmodelle eingebaut haben, hat das Urteil nicht nur Auswirkungen für den in der vorliegenden Rechtssache C-100/21 betroffenen Mercedes-Benz Group, sondern für nahezu alle Hersteller.
Für Dieselfahrer in Deutschland besteht nun Klarheit, dass Sie gute Chancen auf Schadensersatz durch die Autohersteller haben.
Wenden Sie sich an unsere erfolgreichen Automobilanwälte. Wir setzen Ihre Rechte insbesondere auf Kaufpreiserstattung und Schadensersatz gegen Händler und Hersteller für Sie durch.
Schadensersatz und Rücktritt wegen unzulässigem Thermofenster
Vom Dieselskandal betroffene Autobesitzer können nicht nur vom Kaufvertrag zurücktreten, sondern darüber hinaus auch Schäden ersetzt verlangen.
Dieselbesitzer haben wegen des illegalen Thermofensters einen Anspruch auf Schadensersatz, soweit Ihnen ein Schaden entstanden ist. Ob dies in Ihrem individuellen Fall gegeben ist, prüfen unsere Rechtsanwälte für Sie im Rahmen unserer kostenfreien Erstberatung.
Aufgrund dessen, dass es sich bei dem Thermofenster um einen erheblichen Sachmangel an der Kaufsache handelt, können Dieselkäufer außerdem nachträglich vom Kaufvertrag zurücktreten, um den gezahlten Kaufpreis abzüglich der Nutzungsvorteile gegen Fahrzeugrückgabe zurückzuerhalten.
Übrigens profitieren auch Leasingnehmer vom Rücktrittsrecht, da der Leasinggeber ihnen diese Rechte im Rahmen des Leasings in der Regel abtritt.
Ihre Rechte geltend zu machen, lohnt sich, zumal aufgrund des erheblichen Sachmangels in Gestalt des Thermofensters ein erheblicher Wertverlust Ihres Dieselfahrzeugs droht.
Empfehlung vom Fachanwalt für Verkehrsrecht
Wir, die auf den Abgasskandal spezialisierten Anwälte von Balduin & Partner raten vom Thermofenster betroffenen Dieselbesitzern, ihre Rechte auf Kaufpreisrückzahlung und Schadensersatz geltend zu machen.
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