EuGH | TUIfly | wilder Streik
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Mit Urteil vom 17.04.2018 hat der EuGH in den verbundenen Rechtssachen C-195/17, C-197/17 bis C 203/17, C-226/17, C-228/17, C-254/17, C-274/17, C-275/17, C-278/17 bis C-286/17 und C-290/17 bis C-292/17, Helga Krüsemann u. a. / TUIfly GmbH entschieden, dass ein sogenannter „wilder Streik“ des Flugpersonals, der auf die überraschende Ankündigung einer Umstrukturierung folgt, keinen „außergewöhnlichen Umstand“ darstellt, der es der Fluggesellschaft erlaubt, sich von ihrer Verpflichtung zur Leistung von Ausgleichszahlungen bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen zu befreien. Die Risiken, die sich aus den mit solchen Maßnahmen einhergehenden sozialen Folgen ergeben, seien vielmehr der normalen Ausübung der Tätigkeit der Fluggesellschaft zuzurechnen.
Aufgrund des ergangenen Urteils des Europäischen Gerichtshofs stehen die Chancen für Betroffene der TUIfly Flugausfälle im Herbst 2016 gut, deren Entschädigungsansprüche nach der Fluggastrechte-VO gegen TUIfly erfolgreich durchzusetzen.
Die Höhe der Ausgleichsleistung ist abhängig von der Flugstrecke und liegt zwischen 250,00 € – 600,00 € pro Fluggast.
Der Entschädigungsanspruch kann grundsätzlich bis zu 3 Jahre, gerechnet ab dem Schluss des Jahres, in dem er entstanden ist, geltend gemacht werden. Ansprüche aus dem Jahr 2016 verjähren somit erst am 31.12.2019.
Sind auch Sie von den Flugausfällen der TUIfly betroffen oder stellt sich bei Ihnen eine vergleichbare Problematik im Zusammenhang mit einer anderen Fluggesellschaft dar, dann zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wir beraten und vertreten Sie gerne.
Die Kanzlei Zenke, Jahn & Rug verfügt in diesem Fachgebiet über exzellente Kenntnisse und langjährige Erfahrung. In den letzten Jahren haben wir bereits eine Vielzahl von Fällen erfolgreich gegen verschiedene Fluggesellschaften geführt und die jeweiligen Entschädigungszahlungen durchgesetzt. Hierbei profitieren wir auch von unserer Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner RIGHTS PLUS. Sind sie nicht rechtsschutzversichert, empfehlen wir Ihnen die Geltendmachung Ihres Entschädigungsanspruchs über RIGHTS PLUS (www.rightsplus.de). In diesem Fall tragen Sie kein Kosten- und Prozessrisiko.
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