Europäisches Nachlasszeugnis (ENZ)
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Beim Europäischen Nachlasszeugnis handelt es sich um einen internationalen Erbschein, welcher den Angehörigen des Verstorbenen bzw. Erblassers den Nachweis ihres erbrechtlichen Status in der Europäischen Union ermöglicht.
Das Europäische Nachlasszeugnis wird nur auf Antrag ausgestellt. Einen solchen kann jeder Erbe selbst, Nachlassverwalter oder Testamentsvollstrecker beim Nachlassgericht am letzten Wohnort des Verstorbenen bzw. Erblassers oder bei jedem Notar, der in einem europäischen Ausland für die Erstellung eines solchen Zeugnisses zuständig ist, stellen. Das Zeugnis wird nur dann ausgestellt, wenn sich entweder der Wohnsitz oder zumindest ein Teil des Vermögens des Verstorbenen bzw. Erblassers im europäischen Ausland befindet.
Die Gültigkeitsdauer des Europäischen Nachlasszeugnisses liegt bei sechs Monaten. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer kann dann beantragt werden, wenn davon auszugehen ist, dass die Erbauseinandersetzung sehr wahrscheinlich mehr als sechs Monate beträgt.
Die wichtigsten Unterlagen für ein Europäische Nachlasszeugnis
- Sterbeurkunde
- Geburtsurkunde der Antragsteller
- Eheurkunde
- Testament (sofern ein solches existiert)
- Abgabe einer eidesstaatlichen Versicherung (nicht immer notwendig)
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