Euroweb Internet GmbH Kündigung Internet-System-Vertrag – SSL-Basic 48 Monate

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Die Euroweb Internet GmbH bietet ihren Kunden und Kundinnen in Deutschland, Österreich und in der Schweiz Internetsystemverträge an, also Verträge über die Erstellung und Betreuung von Internetseiten. Es fällt hierbei auf, dass die Verträge oft ähnlich vorformuliert sind und dass Kunden und Kundinnen oft schon bei Vertragsunterzeichnung entscheidende Vertragsbestandteile überlesen.

In dem vorformulierten Vertrag wird die Laufzeit in Form eines Fließtextes und nicht als Ziffer angegeben: „Laufzeit: achtundvierzig Monate“. Kunden und Kundinnen überlesen hier schnell die wichtige Information, dass es sich um einen 4-Jahres-Vertrag handelt.  

Für viele Kunden und Kundinnen stellt sich jedoch schon vor Ablauf der Vertragslaufzeit heraus, dass sie gerne schnellstmöglich aus dem Vertrag herausrauskommen möchten.

Kündigung außerhalb der Kündigungsfrist möglich?

Eine Kündigung außerhalb der Kündigungsfrist ist grundsätzlich möglich. Ein Vergütungsanspruch unter Anrechnung ersparter Aufwendungen besteht grundsätzlich weiterhin.

Es ist daher ratsam für die entsprechende Kündigung einen Anwalt einzuschalten, der mit den Vorgehensweisen von Euroweb betraut ist und nicht „einfach so“ zu kündigen.

Außendienstmitarbeiter: „Neuvertrag“ =  Laufzeitverlängerung durch günstiges Zusatzangebot z.B. SSL-Basic? 

Problematisch wird es für Sie, wenn Sie zwar noch innerhalb der Kündigungsfrist gekündigt haben, jedoch leider einer weiteren sog. Zusatzvereinbarung zugestimmt haben.

Unsere Mandanten, zumeist Kleinstunternehmer/-innen, wurden zum Teil von Außendienstmitarbeitern von Euroweb aufgesucht. Die Außendienstmitarbeiter boten unseren Mandanten Vereinbarungen über attraktive Zusatzleistungen, wie eine SSL-Verschlüsselung oder die Schaltung einer Facebook-Fanpage an. Letztlich stellte sich dann heraus, dass durch den Abschluss der Zusatzvereinbarung der (zum Teil bereits gekündigte) Altvertrag außer Kraft getreten ist und ein neuer Vertrag mit einer neu anlaufenden Vertragslaufzeit von weiteren 48 Monaten zustande gekommen ist. Dagegen sollte mit anwaltlicher Hilfe vorgegangen werden!

Unsere jahrelange Erfahrung mit Euroweb Kunden u. Kundinnen zahlt sich aus!

Unsere Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg mit Sitz in Berlin und Hamburg wird bundesweit im Bereich des IT-Rechts tägig. Wir beraten regelmäßig Mandanten, die sich von Internet-System-Verträgen mit der Euroweb Internet GmbH lösen möchten. Wir prüfen Ihren Internetsystemvertrag und finden für Ihren individuellen Fall eine passende Lösung! Rufen Sie gerne ganz unverbindlich für ein kostenloses Erstgespräch an!


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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