Auto nicht versichert – Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz?
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Seit 1965 besteht in Deutschland eine allgemeine Pflicht, alle Fahrzeuge zu versichern, um sie im öffentlichen Raum bewegen zu dürfen. Ohne den Schutz einer Kfz-Haftpflichtversicherung können Fahrzeuge gar nicht mehr zugelassen werden. Dennoch ist es nicht unmöglich, wissentlich oder unwissentlich mit einem Fahrzeug am Straßenverkehr teilzunehmen, das nicht versichert ist. Alles was Sie dazu wissen müssen, erfahren Sie im folgenden Artikel:
- Wie kann es passieren, dass man ohne Versicherungsschutz fährt?
- Wer haftet, wenn ein Fahrzeug nicht versichert ist?
- Was passiert wenn man unversichert fährt?
- Welche Strafen drohen?
- Was kann bei einem Unfall mit unversichertem Fahrzeug passieren?
- Was soll ich tun, wenn ich ohne Versicherungsschutz gefahren bin?
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Wie kann es passieren, dass man ohne Versicherungsschutz fährt?
Für ein Auto ohne Versicherung eine Zulassung zu erwerben, ist in Deutschland nicht möglich. Aber der Schutz einer Versicherung kann beispielsweise verfallen, wenn man zu lange im Zahlungsrückstand ist. Wenn man dann das Fahrzeug bewegt – und sei es nur vom Straßenrand in die Garage – ist dies ein strafbarer Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Ähnliches kann gelten, wenn man die Kfz- Versicherung wechselt. Dies sollte so geschehen, dass es zwischen dem Auslaufen der alten und der Aufnahme der neuen Versicherung keine zeitliche Lücke gibt. Falls doch, darf in diesem Zeitraum das Fahrzeug nicht bewegt werden. Natürlich ist auch ein Fahrzeug mit falschen Kennzeichen nicht versichert.
Wer haftet, wenn ein Fahrzeug nicht versichert ist?
Da die Versicherungspflicht dazu dient, sicher zu stellen, dass in jedem Fall Schäden an Vermögen, Sachen oder Personen, die durch den Gebrauch eines Fahrzeugs im öffentlichen Raum entstehen können, gedeckt werden können, haftet in erster Linie zwar der Fahrer, aber auch der Halter und Eigentümer des Fahrzeugs, da diese grundsätzlich für das Fahrzeug verantwortlich sind.
Was passiert, wenn man ohne Versicherungsschutz fährt?
Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz stellen eine grob fahrlässige Gefährdung der Allgemeinheit, und mithin eine Straftat dar. Wenn Sie also auf irgendeine Weise, durch irgendeinen dummen Zufall dabei erwischt werden, wie Sie ein nicht versichertes Fahrzeug bewegen, müssen Sie mit einem Strafverfahren rechnen, das mit empfindlichen Strafen enden kann. Und das Risiko, erwischt zu werden, ist hoch: Sobald Ihre Versicherung (beispielsweise durch Zahlungsrückstand, oder weil Sie zu einem anderen Anbieter wechseln wollen) ausläuft, wird dies automatisch der Zulassungsstelle mitgeteilt. Diese überprüft dann die ordnungsgemäße Neuversicherung Ihres Fahrzeugs. Wenn diese ausbleibt, verfällt auch Ihre Zulassung. Ohne Zulassung zu fahren, ist übrigens eine weitere Straftat.
Welche Strafen drohen bei Fahren ohne Versicherungsschutz?
Das reguläre Strafmaß für das Bewegen eines Fahrzeugs ohne Versicherungsschutz im öffentlichen Raum liegt gemäß § 6 PflVG bei Geldstrafen von bis zu 180 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen von bis zu 6 Monaten. Je nach den Umständen kann die Strafe jedoch noch deutlich umfangreicher ausfallen. Wenn Sie mit einem unversicherten Fahrzeug geblitzt werden, kommt das entsprechende Bußgeld hinzu. Bei vorsätzlichem Verstoß gegen die Versicherungspflicht kann eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr drohen. Insbesondere bei Unfällen mit unversicherten Fahrzeugen sind außerdem Entzug der Fahrerlaubnis, bis zu 6 Punkte in Flensburg, und Einträge ins polizeiliche Führungszeugnis möglich. Das unversicherte Fahrzeug wird eingezogen.
Was kann passieren, wenn man mit einem nicht versicherten Fahrzeug einen Unfall baut?
Wenn Sie mit einem nicht versicherten Fahrzeug einen Unfall bauen, können Sie, je nach den Umständen damit rechnen, zusätzlich zur Strafanzeige wegen Verstoßes gegen die Versicherungspflicht noch ein Verfahren wegen Fahrens ohne gültige Zulassung, und möglicherweise (bei Personenschäden) eines wegen fahrlässiger Körperverletzung oder schlimmerem zu bekommen. Zusätzlich zu den entsprechenden Freiheits- oder Geldstrafen kommen Schadensersatzansprüche der Unfallopfer, Gerichtskosten und Fahrverbot auf Sie zu. Sämtliche normalerweise vielleicht durch die Versicherung getragenen Kosten müssen Sie natürlich ebenfalls stemmen. Kurz gesagt: Sie sind höchstwahrscheinlich ruiniert.
Was soll ich tun, wenn ich mit einem unversicherten Fahrzeug gefahren bin?
Lassen Sie ihr Fahrzeug versichern.
Wenn es zu spät ist, und bereits Strafanzeige gegen Sie ergangen ist, konsultieren Sie sofort einen Fachanwalt für Strafrecht, und machen Sie gegenüber den Ermittlungsbehörden keinerlei Aussagen zur Sache. Ihr Anwalt beantragt Einsicht in die Ermittlungsakte und davon ausgehend kann er mit Ihnen gemeinsam eine Verteidigungsstrategie erarbeiten, um ein möglichst mildes Strafmaß für Sie zu erreichen.
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