Fahrlässige Körperverletzung nach Verkehrsunfall. Schreiben der Polizei. Vernehmung als Beschuldigte(r).
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Die Ausgangssituation
Im täglichen Straßenverkehr passiert es schnell, nur eine Sekunde der Unachtsamkeit reicht aus und es kommt zu einem Unfall. Wer diesen verursacht und dabei eventuell andere Beteiligte verletzt, muss damit rechnen, dass ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung nach § 229 StGB eingeleitet wird. Wenn dann ein Anhörungsbogen zur Beschuldigtenvernehmung im Briefkasten vorgefunden wird, sind die Sorgen bezüglich der rechtlichen Folgen meist groß.
Was genau ist eine fahrlässige Körperverletzung?
Nach § 229 StGB wird derjenige der durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, bestraft. Fahrlässig handelt, wer zwar nicht mit Schädigungsabsicht handelt, aber die im Verkehr gebotene Sorgfalt außer Acht lässt und aufgrund dieser Unachtsamkeit bei einer anderen Person eine Körperverletzung verursacht. Bei Verkehrsunfällen in denen Menschen verletzt werden, liegt die Unfallursache häufig in der Unachtsamkeit von mindestens einem Unfallbeteiligten.
Welche Strafe erwartet mich bei einer fahrlässigen Körperverletzung?
Das Strafmaß einer Körperverletzung richtet sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalles. In § 229 StGB ist sowohl eine Geldstrafe als auch eine Freiheitsstrafe vorgesehen. Die Freiheitsstrafe beträgt maximal 3 Jahre und kann unter gewissen Umständen auch zur Bewährung ausgesetzt werden. Die Verhängung einer Freiheitsstrafe nach einem Verkehrsunfall ist selten. Mit einer Freiheitsstrafe ist nur zu rechnen, wenn es sich um eine wiederholte fahrlässige Körperverletzung handelt oder andere strafverschärfende Umstände hinzukommen. Wird eine Geldstrafe verhängt, bemisst sich diese nach Tagessätzen. Die Höhe der Tagessätze ist von dem Einkommen des Betroffenen abhängig. Dabei können verschieden Umstände die Strafe mildern oder verschärfen. Bei leichten Verletzungen oder einem geringen Maß an Fahrlässigkeit, wirken sich diese Umstände strafmildern aus. Ebenso wenn den Verletzten ein Mitverschulden am Unfall trifft. Auch Vorstrafen und das Verhalten nach dem Unfall sind für das Strafmaß entscheidend.
Was kann ein Anwalt/Strafverteidiger beim Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung für mich tun?
Ein Verteidiger wird prüfen, ob der Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung tatsächlich nachgewiesen werden kann. Nicht bei jedem Personenschaden hat der Unfallverursacher eine fahrlässige Körperverletzung begangen. Selbst wenn eine fahrlässige Körperverletzung begangen wurde, muss das Verfahren nicht immer mit einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe enden. Der Strafverteidiger kann erreichen, dass das Ermittlungsverfahren folgenlos oder gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt wird. Auch bei schweren Verletzungsfolgen kann zumindest erreicht werden, dass die Geldstrafe möglichst gering ausfällt, mit der Folge, dass beispielsweise kein Eintrag in das Führungszeugnis erfolgt. Letztlich kann ein Verteidiger mit der Staatsanwaltschaft über den Erlass eines Strafbefehls (quasi einer Verurteilung ohne Hauptverhandlung) verhandeln.
Was tun bei einer Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung?
Bei der fahrlässigen Körperverletzung handelt es sich um ein Delikt, dass nach § 230 StGB nur auf Antrag des Geschädigten verfolgt wird, oder wenn ein Fall mit besonderem öffentlichem Interesse vorliegt. Wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, erhält der Unfallverursacher zunächst einen Anhörungsbogen. In diesem wird ihm als Beschuldigten die Möglichkeit der Stellungnahme gegeben. Der Beschuldige muss sich allerdings nicht zur Sache äußern und sollte dies vorerst auch nicht. In der Regel ist es ratsam, zunächst von seinem Schweigerecht Gebrauch zu machen und einen Rechtsanwalt zu kontaktieren. Dieser kann dann Akteneinsicht beantragen, um sich einen Überblick über die Sachlage zu verschaffen. Wie es dann weiter geht, ist einzelfallabhängig.
Die Kosten des Rechtsanwalts trägt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrecht.
Als spezialisierter Rechtsanwalt vertrete und verteidige ich bundesweit Mandanten nach Verkehrsunfällen. Wenn es um die Regulierung von Personenschäden oder die Strafverteidigung wegen des Vorwurfes der fahrlässigen Körperverletzung geht, profitiere ich hierbei auch von den Kenntnissen die ich als Fachanwalt für Medizinrecht erworben habe.
Julian Jakobsmeier
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Medizinrecht
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