Fahrverbot verhindern- ein Fachmann hilft!

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Rechtsanwalt Junge ist seit Jahren bundesweit erfolgreich als Verteidiger in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen tätig. Er ist Fachanwalt für Strafrecht. Er kann Sie daher im Ordnungswidrigkeitenrecht, einem Mix aus Verkehrs- und Strafrecht, optimal beraten und verteidigen. Er hat ein Kanzlei in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus.

Das Fahrverbot hat nach dem Willen des Gesetzgebers in erster Linie eine Erzieungsfunktion, so dass es als Denkzettel und Besinnungsmassnahme gedacht ist. Ein vom Gericht ausgesprochenes oder beabsichtigtes Regelfahrverbot indiziert die erzieherische Erforderlichkeit der Anordnung. Diese kann aber im Einzelfall in Frage gestellt werden. An der erzieherischen Erforderlichkeit kann es fehlen, bei einer überlangen Verfahrensdauer, bei der Teilnahme von Nachschulungen, zwischenzeitlich vollstreckten oder noch zu vollstreckenden weiteren Fahrverboten, vom Fahrer fälschlicherweise respektierten mündlichen Fahrverbots, der ausreichend erzieherisch wirkenden Erhöhung der Geldbuße, einer nach der Tat erfolgten Beschilderungsänderung oder einer Bedeutungslosigkeit der Fahrverbotsanordnung aufgrund vorzunehmender Anrechnung einer Fahrerlaunisentziehung.

In der Praxis am relevantesten und für den Betroffenen meist auch am interessantesten ist die Erhöhung der Geldbuße. Diese muss im konkreten Fall aber auch fühlbar sein , so reicht etwa eine bloße Verdoppelung der Regelgeldbuße auf nicht einmal die Hälfte des maximal möglichen Betrags für ein Absehen nicht aus.

Für eine genauere Prüfung kommt es aber immer auf die Umstände des Einzelfalles an. Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Die anwaltliche Erstberatung ist kostenfrei.


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