Ferienwohnrecht in Spanien – Gran Canaria, Teneriffa – Rückabwicklung und Schadensersatz

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Time Share Missbrauch

Was kann ich von Anfi Sales SL, Anfi Resorts SL Gran Canaria fordern?

Das Urteil vom Gericht Nummer 3, Maspalomas, Gran Canaria vom 22.1.2019 gegen Anfi Sales SL, und Anfi Resorts SL Gran Canaria macht ersichtlich, dass Anfi nicht bereit ist, außergerichtliche Vergleiche zu schließen, und bis zuletzt die Rechtsposition in der zweiten Instanz vor dem Berufungsgericht verteidigt, gegen das erstinstanzliche Gericht von San Bartolome de Tirajana, Gran Canaria, zuständig für alle Anfi Prozesse, welche Anfi Sales SL zum Schadensersatz von 12954,60 englische Pfund, zzgl. der gesetzliche Verzugszins seit Klageeinreichung, verurteilte. Zudem wurde der Time Share Vertrag mit Anfi gerichtlich aufgelöst und der Verbraucher damit vor weiteren Forderungen bewahrt.

Unser Legalium Service:

Durchsetzung Ihrer Ansprüche aus Verträgen über Ferienwohnrechte gegen Anfi auf Gran Canaria, mit unserem Kanzleisitz gegenüber dem Gerichtsgebäude, Fachkompetenz und Betreuung in deutscher Sprache.

Sie können einfordern:

  • Rückzahlung des Kaufpreises, abzüglich der genutzten Jahre (Vergleichsberechnung)
  • Vertragsauflösung Ferienwohnrecht und Entbindung von Servicegebühren für die Zukunft
  • Schadensersatz der doppelten Anzahlung in der Widerspruchszeit
  • Prozesskosten bei vollständigem Prozesssieg

Die Anfi Verteidigungsstrategien reichen von missbräuchlicher Klageeinreichung und Bestätigung des angefochtenen Vertrages durch Nutzung des Ferienwohnrechts bzw. Nutzung der Tauschbörse, bis hin, dass das Time Share Gesetz vom April 2012, 4/2012, eine Sonderregelung vorsah, dass Verträge über Time Share oder andere Ferienprodukte rechtswirksam bleiben würden, wenn diese vor dem Jahre 2012 abgeschlossen wurden - obgleich die Vertragslaufzeit nicht bestimmt wurde.

Warum ist die Vertragsdauer eines Ferienwohnrechtes und der Abschluss auf eine bestimmte Zeit entscheidend für die Gültigkeit eines Vertrages über ein Ferienwohnrecht?

Der Ferienwohnrechtsvertrag ist vergleichbar eines Wohnungsmietvertrages, der auf der einen Seite ein Nutzungsrecht gewährt, und für einen bestimmten Zeitraum und zur Zahlung eines Mietzinses verpflichtet.

Bei einem Ferienwohnrecht Vertrag hat man eine Nutzungswoche im Jahr und zahlt hierfür jährlich Unterhaltungsgebühren.

Die Servicegebühren auf unbestimmte Zeit zu verlangen und zudem noch nach jährlicher Erhöhung, führet zu einem Ungleichgewicht im Vertragsverhältnis. zeitlich begrenzt sein.

Das Gesetz sieht eine maximale zeitliche Beschränkung von 50 Jahren vor und eine Mindestlaufzeit von 3 Jahren.

Die Argumente von Anfi wurden von Gericht auch in der zweiten Instanz vor dem Berufungsgericht in Las Palmas de Gran Canaria abgelehnt, da schon seit dem Gesetz aus dem Jahre 1998 eine Vertragslaufzeit von 3-50 Jahre in dem Vertrag vorzusehen war, ansonsten der Vertrag im Ganzen nach dem Gesetz 42/1998 und den Art.3 und Art.1.7 nichtig ist, und zwar von Beginn an und nicht nur ab Rechtskraft.

Damit ist der Kaufpreis, abzüglich der genutzten Wochen zurückzahlen und in Einzelfällen kann noch Schadensersatz in doppelter Höhe der Anzahlung verlangt werden, wenn innerhalb der Widerspruchszeit von 14 Tagen eine Anzahlung geleistet wurde.

Mit diesem Urteil folgte das Berufungsgericht der höchstrichterlichen Rechtsprechung des obersten spanischen Zivilgerichts seit dem 15.1.2015, bestätigt in einem anderen Rechtsstreit am 30.1.2018.



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