Filesharing-Abmahnung Computerspiel „Sleeping Dogs“ von Koch Media GmbH durch .rka Reichelt Klute Aßmann

  • 3 Minuten Lesezeit

Neben diversen Abmahnungen durch .rka für das Computerspiel „Dead Island" im Auftrag von Koch Media GmbH erreichen uns jetzt auch immer mehr Filesharing-Abmahnungen für das Computerspiel „Sleeping Dogs". „Sleeping Dogs" ist - im Unterschied zu „Dead Island" - zumindest in einer gewaltreduzierten Version ab 18 Jahre - in Deutschland erhältlich.

Was ist „Sleeping Dogs"?

"Sleeping Dogs" ist ein actionlastiges Open World-Computerspiel im Millieu der organisierten Kriminalität, vergleichbar mit den Genre-Klassikern aus den „Grand Theft Auto"(GTA)- und „Saints Row"-Reihen. Darin übernimmt man die Rolle eines Undercoverpolizisten in Hong Kong und kann - ebenfalls wie in den „GTA"- und „Saints Row"-Reihen - die Stadt als Spielgebiet frei erkunden. Man kann sich entscheiden, ob man Aufgaben für die Polizei oder die Triaden erledigen möchte, was wiederum Respekt bei der jeweiligen Fraktion einbringt.

Worum geht's in der Abmahnung?

Den Abgemahnten wird von .rka vorgeworfen, das Spiel „Sleeping Dogs" auf einer sogenannten Filesharing-Plattform bzw. Tauschbörse angeboten zu haben. Jedenfalls sei ihre IP-Adresse von einem Ermittlungsunternehmen als Anbieter ermittelt worden. Dadurch hätten Sie Rechte von Koch Media GmbH verletzt, so .rka.

In solchen Abmahnungen werden immer wieder Behauptungen dieser Art aufgestellt. Die ermittelten Informationen sind gelegentlich wenig verlässlich und manchmal auch schlicht falsch. Gemein haben nahezu alle Filesharing-Abmahnungen, dass den Abgemahnten nicht die angeblich vorliegenden Beweise für die vorgeworfene Tat vorgelegt werden. Diese würden erst in einem Gerichtsverfahren vorgelegt, was der Abgemahnte aber durch schnelle Zahlung von Summe X vermeiden könne, so die Abmahner meist. Ein Schelm, der Böses dabei denkt. Gehört es doch zu den Grundregeln eines fairen Verfahrens, dass beide Seiten ihre Behauptungen beweisen und die Beweise offenlegen müssen, um so auch der Gegenseite die Überprüfung zu ermöglichen. Dies soll den Abgemahnten aber offensichtlich erschwert werden.

Muss ich zahlen?

Nicht unbedingt und sicher nicht in der geforderten Höhe. Letztlich geht es bei Filesharing-Abmahnungen meist um Geld und es darf gefeilscht werden wie auf dem Basar. Abmahnungen dieser Art werden massenhaft verschickt und mit einer geforderten Abgeltungssumme für alle behaupteten Ansprüche in einer bestimmten Höhe versehen. In den oben geschilderten Fällen wird z. B. eine pauschale Summe von 900 € durch .rka gefordert. Häufig sind solche Forderungen aber jedenfalls nicht in der Höhe nicht gerechtfertigt.

Was tun?

Sollten auch Sie z. B. wegen eines Computerspiels eine Abmahnung erhalten haben, bewahren Sie Ruhe. Lesen Sie das Schreiben aufmerksam durch und prüfen Sie, welche Frist Ihnen gesetzt ist. Diese ist oftmals sehr kurz. Lassen Sie sich davon nicht beirren, sondern suchen Sie einen Spezialisten auf. Eine mitgeschickte Unterlassungserklärung sollten Sie nicht unterschreiben, ohne sie vorher von einem Spezialisten überprüfen zu lassen. Die Wirkung einer solchen Erklärung kann lebenslang sein! In den meisten Fällen sollten Sie eine individuell angepasste Unterlassungserklärung von einem spezialisierten Anwalt entwerfen lassen. Auch können wir Ihnen bei eventuellen Verhandlungen über eine Schadenersatzzahlung helfen.

Wir beraten Sie - preiswert, kurzfristig und bundesweit!

Wenn wir für Sie tätig werden sollen, benötigen wir die vollständige Abmahnung inkl. alle Anlagen, gerne auch per Fax (040/41167626) oder Email / pdf (info (at) ipcl-rieck.de), sowie eine von Ihnen unterzeichnete Vollmacht und Ihre vollständigen Kontaktdaten. Wir melden uns dann bei Ihnen und teilen Ihnen mit, ob wir Sie vertreten können. Selbstverständlich informieren wir Sie vorab gerne über die Kosten unserer Dienstleistung für Sie.

Rufen Sie uns an! - 040/41167625

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