Filesharing-Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Rasch für EMI Music

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Filesharing-Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Rasch für EMI Music

Die Rechtsanwaltskanzlei Rasch aus Hamburg, mahnt im Auftrag Ihrer Mandantin, der EMI Music Germany GmbH & Co. KG., die in Köln ansässig ist wegen Urheberrechtsverletzungen in Internettauschbörsen über P2P Netzwerke ab.

Dem Anschlussinhaber wird vorgeworfen das Werk „Charm School” der Künstlergruppe „Roxette” in der Tauschbörse eDonkey anderen Nutzern dieses P2P Netzwerkes durch Freigabe auf der eigenen Festplatte zum Download angeboten zu haben und gemäß § 106 UrhG eine unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke begangen zu haben.

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.

Zur Abgeltung folgender Ansprüche wird in dem 6 Seiten umfassenden Abmahnschreiben ein Vergleichsbetrag von 1.200,00 € gefordert:

Unterlassungsanspruch gemäß § 97 I UrhG, Erstattungsanspruch der Kosten der Rechtsverfolgung (Rechtsanwaltsgebühren gemäß § 97 I S. 2 UrhG, §§ 683 Satz 1, 677, 670 BGB, Schadensersatzanspruch anhand Lizenzanalogie gemäß § 97 II UrhG

1. Unterlassungserklärung

Die vorformulierte Unterlassungserklärung enthält eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 Euro, die für den Fall der Zuwiderhandlung zu leisten ist. Dieser Betrag ist unserer Auffassung nach als unangemessen hoch anzusehen.

Außerdem erkennt der Abgemahnte mit Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung den Verstoß an. Der Abgemahnte ist jedoch nicht verpflichtet, die Unterlassungserklärung ausschließlich in der verlangten Form abzugeben, wenn der Unterlassungsanspruch auch anders erfüllt werden kann. Hierzu ist in den meisten Fällen eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung ausreichend.

Im Hinblick auf den Umstand, dass der Unterlassungsgläubiger 30 Jahre an die Erklärung gebunden ist, sollte daher vor der Abgabe der Unterlassungserklärung ein kundiger Anwalt beauftragt werden.

An dieser Stelle muss ausdrücklich vor der Verwendung sogenannter Mustererklärungen, die in einer Vielzahl von Internetforen veröffentlicht werden gewarnt werden. Solche Mustererklärungen sind nicht geeignet den jeweiligen Einzelfall zu erfassen.

2. Rechtsanwaltskosten/ Schadensersatz

Unserer Auffassung nach erscheint der angesetzte Betrag für einen Filmtitel insgesamt zu hoch und als nicht angemessen. Insbesondere ist die Höhe des zugrunde gelegten Gegenstandswerts unserer Auffassung nach nicht gerechtfertigt.

Für den Fall, dass Sie Adressat einer Abmahnung sind gilt folgendes:

- Bewahren Sie die Ruhe und notieren Sie die in der Abmahnung genannten Fristen.

- Die geforderten Schadensersatzansprüche sind oft zu hoch angesetzt, so dass nach Einschaltung eines Rechtsbeistandes die geforderten Kosten sehr häufig reduziert werden können.

- Werden Sie aktiv und beauftragen Sie einen fachkundigen Rechtsanwalt! Eine Untätigkeit birgt die Gefahr von kostenträchtigen einstweilige Verfügungen.

Unsere Kanzlei betreut Mandate aus dem gesamten Bundesgebiet. In diesen Fällen ist natürlich auch eine telefonische Beratung möglich. Die nötigen Unterlagen können per E-Mail oder Fax zugesendet werden, so dass die Bearbeitung nach Erhalt kurzfristig beginnen kann.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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