Filesharing- Abmahnung: Schalast & Partner i.A.d. Digi Protect GmbH: "Finger & Kadel - Außergewöhnlich“

  • 2 Minuten Lesezeit

Es erreichte uns die Meldung, dass die Kanzlei Schalast & Partner Rechtsanwälte, im Auftrag ihrer Mandantin, der DigiProtect GmbH wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Musikwerk „Finger & Kadel - Außergewöhnlich" in Internettauschbörsen über P2P Netzwerke abmahnt.

Weiterhin sind Abmahnungen an folgenden Werken derzeit im Umlauf:

  • Andreas Bourani - Nur In Meinem Kopf
  • Andreas Bourani - Eisberg
  • Nightwish - Storytime
  • Menowin - If You Stayed
  • Menowin - Waiting For Christmas

Es wird dem Anschlussinhaber zur Last gelegt, das entsprechende Werk anderen Nutzern eines P2P Netzwerkes durch Freigabe auf der eigenen Festplatte zum Download angeboten zu haben. Hierin kann bereits eine Verletzung des Rechtes zur öffentlichen Zugänglichmachung gem. § 19a UrhG gesehen werden.

Hinsichtlich des geltend gemachten und zu erstattenden Vergleichsbetrages, bestehend aus einem Erstattungsanspruch für Rechtsverfolgungskosten und einem pauschalen Schadensersatz, wird das Angebot unterbreitet, die Angelegenheit durch Zahlung eines Abgeltungsbetrages zwischen 480,00 €- 550,00,- € außergerichtlich zu beenden. Unserer Einschätzung nach sind die in Ansatz gebrachten Beträge unangemessen und überhöht.

Wie soll ich mich verhalten?

Vielfach ist in einschlägigen Internetforen der Ratschlag zu lesen, die Abmahnungen zu ignorieren und die Angelegenheit „auszusitzen". Vorsicht!

Mit Blick auf eine aktuelle Pressemitteilung des Amtsgerichtes München, worin bestätigt wird, dass derzeit 1.400 Klagen gegen mutmaßliche Filesharer anhängig sind, kann von einer derartigen Strategie nur abgeraten werden.

Wir raten zu folgendem Vorgehen:

Für den Fall, dass Sie Adressat einer Abmahnung der Kanzlei Schalast & Partner sind, gilt es zunächst, einen kühlen Kopf zu bewahren!

Unserer Einschätzung nach beinhalten die vorgefertigten Unterlassungserklärungen sehr häufig ein Schuldanerkenntnis und eine Zahlungsverpflichtungsklausel. Diese Aspekte sollten durch die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung ausgehebelt werden.

Bitte sehen Sie davon ab, die Unterlassungserklärung eigenhändig abzuändern. Es besteht die Gefahr folgenschwerer Fehler! Werden Sie aktiv und beauftragen Sie einen fachkundigen Rechtsanwalt! Ihre Untätigkeit birgt die Gefahr von kostenträchtigen einstweiligen Verfügungen.

Die Erfahrung im Umgang mit urheberrechtlichen Abmahnungen zeigt, dass, soweit der Rechtsverstoß nicht ausgeschlossen werden kann, überwiegend die Reduzierung der Forderung des Gegners unter Abgabe einer fachkundig modifizierten Unterlassungserklärung erreicht werden kann.

Um die Risiken und Möglichkeiten einer Verteidigung zu besprechen, biete ich eine kurze, kostenlose Ersteinschätzung an. Sie erreichen uns unter 0211-98397654.

Alternativ können Sie die Abmahnung auch - unter Angabe einer Telefonnummer per Fax an die 0211-98397629 oder per Email an kontakt@rechtsanwalt-dreger.de senden. Wir rufen Sie dann kostenlos zurück.

Wichtig: Die Bearbeitung eines Mandates erfolgt auf der Grundlage einer transparenten festen Pauschalvergütung! Die nötigen Unterlagen können per E-Mail (kontakt@rechtsanwalt-dreger.de) oder Fax unter 0211-98397629 zugesendet werden, sodass die Bearbeitung nach Erhalt kurzfristig beginnen kann.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Jan B. Heidicker

Beiträge zum Thema