Filesharing - Wie war das mit dem Schadensersatz?

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In Filesharing-Abmahnungen, wie sie Kanzleien wie Frommer Legal in Mengen aussprechen, wird regelmäßig auch Schadensersatz für das Filesharing von Filmen, Computerspielen oder Pornos verlangt. Wie wird dieser Schadensersatz aber berechnet?

Möglichkeiten der Schadensberechnung

Wie bei allen Urheberrechtsverletzungen kann auch im Fall einer Filesharing-Abmahnung ein Schaden auf dreierlei Art berechnet werden. Die Methode darf der Rechteinhaber sich aussuchen und muss sich dabei erst zum Ende eines Gerichtsverfahrens endgültig festlegen. Bis dahin darf er die Berechnungsmethode so oft wechseln, wie er will.

Entgangener Gewinn

Zunächst kann ein entgangener Gewinn zu ersetzen sein. Der ist aber gerade bei Filesharing-Abmahnungen nicht genau zu bestimmen. Dann muss das Gericht den Schaden nach § 287 ZPO schätzen, aber das ist für die Abmahner zu riskant, weil die Gefahr besteht, dass aus Sicht der Rechteinhaber zu geringe Beträge zugesprochen werden.

Verletzergewinn

Zweitens gibt es die Möglichkeit, dem Verletzer, also hier dem Filesharer und Empfänger der Frommer Legal Filesharing-Abmahnung, den Gewinn wegzunehmen, den er mit der Nutzung des Films oder Spiels gemacht hat. Der ist aber schlicht Null, denn mit unerlaubtem Filesharing von Filmen wird kein Gewinn erzielt.

Lizenzanalogie

Deshalb bei der Schadensberechnung in Filesharing-Abmahnungen auf die sog. Lizenzanalogie zurückgegriffen. Bei der Lizenzanalogie muss der Verletzer den Betrag zahlen, den vernünftige Personen in Kenntnis der Sachlage für das Nutzungsrecht am Film oder am Spiel vereinbart hätten. Das ist relativ einfach, wenn es für eine Nutzung tatsächlich Tarife gibt. Niemand, der einigermaßen bei Verstand ist, vergibt oder erwirbt jedoch Lizenzen für Filesharing; dann könnte man das Werk auch gleich verschenken.

Frommer Legal verlangt in Filesharing -Abmahnungen regelmäßig 700,00 EUR Schadensersatz für die Nutzung eines Films. Das ist ein hoher Betrag. Es gibt deshalb immer Möglichkeiten, ihn in Verhandlungen mit Frommer Legal zu reduzieren oder unter Umständen auch gar nichts bezahlen zu müssen. Die Einzelheiten erläutert Ihnen ein spezialisierter Anwalt wie Dr. Wachs.

Wie kommt Frommer Legal auf 700,00 EUR Schadensersatz?

Richtig ist, dass Gerichte inzwischen zu teilweise hohen Schadensersatzbeträgen neigen; nach unserer Überzeugung beruht das aber auf einem vollkommen falschen Verständnis einer Entscheidung des BGH.

Frommer Legal behauptet, dass der BGH habe für Filesharing bei einer Musik-CD Schadensersatz in Höhe von 3.000,00 EUR zugesprochen hat. Das ist schlicht falsch. In den drei Urteilen „Tauschbörse I – III“, die Frommer Legal beim Schadensersatz zitiert, ging es nicht um eine Musik-CD. Bei diesen Entscheidungen wurden tatsächlich zwischen 407 und 5080 Tonaufnahmen zugänglich gemacht. Eingeklagt waren jeweils 200,00 EUR Schadensersatz für 15 Musiktitel. Das hat der BGH nur mit Bauchschmerzen durchgehen lassen. Nur weil tatsächlich eine sehr große Anzahl von Titeln geshart worden waren, hat er diesen Betrag für gerade noch akzeptabel gehalten.

Noch einmal: Bei der Lizenzanalogie wird gefragt, was vernünftige Leute in Kenntnis der Sachlage als Lizenz vereinbart hätten. Und dazu sagt der BGH, dass es ausgeschlossen erscheine, dass ein vernünftig denkender privater Musiknutzer 200,00 EUR Lizenzgebühr für die Einräumung von Nutzungsrechten an einem einzigen Lied zahlen würde.

Wenn man den Gesamtschadensersatz aus den „Tauschbörse“-Entscheidungen auf die zugänglich gemachten Lieder herunterrechnet, errechnet sich ein Schadensersatzbetrag von 0,59 EUR bis 7,37 EUR. Insoweit scheinen 700,00 EUR Schadensersatz in Bezug auf einen Film keinesfalls mehr als das Schnäppchen zu sein, als das Frommer Legal ihn darzustellen versucht.

Was soll ich tun, wenn ich eine Frommer Legal Filesharing-Abmahnung erhalten habe?

  • Nehmen Sie die Abmahnung ernst. Es spricht eine große Wahrscheinlichkeit dafür, dass über Ihren Internetanschluss tatsächlich eine Rechtsverletzung begangen wurde.
  • Geben Sie keine Unterlassungserklärung ab, bevor Sie den Rat eines spezialisierten Rechtsanwalts gesucht haben.
  • Zahlen Sie nicht voreilig den geforderten Betrag.
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu Frommer Legal auf, das sollte ein Rechtsanwalt für Sie tun.
  • Lassen Sie sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt bei der Forderungsabwehr unterstützen

Frommer Legal Filesharing-Abmahnung  - kostenlose Ersteinschätzung

Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte bietet allen Betroffenen einer Frommer Legal Filesharing-Abmahnung für oder einer ähnlichen Abmahnung eine kostenlose Ersteinschätzung an. Hierbei können den Betroffenen Wege sowie Chancen und Risiken einer Verteidigung aufgezeigt und weitere Fragen schnell und kompetent beantwortet werden. Die Anwälte der Kanzlei stehen Betroffenen bis 19.00 Uhr persönlich zur Verfügung und helfen gerne weiter.

Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte

  • ist seit nunmehr 15 Jahren aktiv
  • hat mehr als 6000 Mandate gegen Frommer Legal geführt
  • kennt die Gegner auch aus Gerichtsverfahren
  • weiß stark zu verhandeln, ist transparent und berechnet fair

Selbst wenn sich keine Fehler in der gegnerischen Abmahnung finden lassen, können unsere Anwälte eine erfolgreiche Verteidigungsstrategie erarbeiten, für Sie in den Kampf gehen und den Schaden minimieren. Rufen Sie uns an und erfahren Sie mehr. Gerne dürfen Sie uns auch eine E-Mail schreiben oder die Homepage der Kanzlei besuchen. Hier gibt es neben weiteren Tipps zu Frommer Legal auch zahlreiche Informationen zu anderen spannenden Themen. Die Telefonnummer der Kanzlei finden Sie oben rechts neben diesem Beitrag im Kästchen.

Foto(s): Adobe Stock

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