Flugverspätung – Ihre Fluggastrechte
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Nach der Verordnung (EG) Nr. 261 / 2004 des europäischen Parlaments und des Rates, bestehen pauschalierte Ansprüche gegen die Fluggesellschaften. Ihre Rechte als Fluggast sind einfach durchsetzbar!
Nach der oben genannten Verordnung besteht für jeden Fluggast, dessen Flug sich um mehr als 3 Stunden verspätet und der entweder in der EU landet, oder in der EU startet, folgender Ausgleichsanspruch:
Flugstrecke, Entfernung in Kilometern Ausgleichsanspruch
bis 1500 km 250 €
von 1501 km bis 3500 km 400 €
ab 3501 km 600 €
Gleiche Ansprüche bestehen bei Annullierung des gebuchten Fluges.
Nicht selten sträuben sich die Fluggesellschaften diese Ansprüche anzuerkennen. Da wir umfangreiche Erfahrungen mit der Geltendmachung dieser Ansprüche haben, können wir aus Erfahrung sprechen, dass die Fluggesellschaften wie heutzutage, viele große Unternehmen auch, Ansprüche zurückweisen, die durch Privatleute geltend gemacht werden. Sparen Sie also Zeit und Nerven und beauftragen stattdessen gleich einen Rechtsanwalt, der versiert ist, die Ansprüche eines jeden Fluggastes durchzusetzen.
Die Geltendmachung der Ansprüche erfolgt im Normalfall ohne Risiko für den Mandanten, sodass es sich für jeden Flugreisenden lohnt, bei Verspätung oder Annullierung eines Fluges anwaltliche Hilfe zur Durchsetzung seiner Rechte in Anspruch zu nehmen.
Rechtsanwälte Struck beraten Sie gerne über Ihre Fluggastrechte und Rechte als Reisender, in der Kanzlei auf der Kaiserstraße 61, 44135 Dortmund.
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