Ford plant massiven Stellenabbau – tun Sie DAS sofort!

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.

Der Autohersteller Ford hat angekündigt, in den nächsten zwei bis zweieinhalb Jahren 3.200 Arbeitsplätze, vorwiegend in Köln, abbauen zu wollen. Das berichtet Zeit Online am 24.01.2023 unter Berufung auf die Gewerkschaft IG Metall.

Worauf sollten Ford-Mitarbeiter jetzt achten? Wie sollten sie sich auf den berichteten Stellenabbau am besten vorbereiten? Dazu der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Aufhorchen sollte man als Ford-Mitarbeiter, wenn sich in naher Zukunft etwas an den Arbeitsbedingungen ändert. Wird man in eine andere Abteilung versetzt oder ändern sich Aufgaben oder die Stellenbeschreibung? Falls ja, kann das theoretisch dazu führen, dass der Arbeitgeber in Zukunft leichter betriebsbedingt kündigen darf.

Auch wenn man Ford das nicht unterstellen möchte: In der Vergangenheit gab es Beispiele, wo größere Unternehmen so vorgegangen sind: Abteilungen wurden neu geschaffen, um sie später beim Stellenabbau komplett zu schließen.

Die in diesen Abteilungen „geparkten“ Arbeitnehmer hatten daraufhin einen deutlich abgeschwächten Kündigungsschutz, als ihre in den alten Abteilungen verbliebenen Kollegen, und damit auch geringere Klage- und Abfindungschancen.

Fachanwaltstipps für Arbeitnehmer: Holen Sie sich zeitnah Rechtsrat ein bei einem entsprechend spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht, um mit ihm die beste Vorgehensweise abzustimmen. Ohne den Rat eines Spezialisten sollte man von Unterschriften oder Zustimmungen unbedingt absehen.

Im Fall einer Kündigung und auch wenn Ihnen ein Aufhebungsvertrag vorgelegt wird, sollten Sie den Experten umgehend anrufen und die Chancen einer Kündigungsschutzklage oder das Angebot im Aufhebungsvertrag besprechen. Grundsätzlich gilt: Unterschreiben Sie nichts ohne den Rat eines Experten!

Bei einer Kündigung ist besondere Eile geboten, da mit Zugang des Kündigungsschreibens kurze Fristen beginnen; der Arbeitnehmer muss diese Fristen einhalten, wenn er seine Chancen auf Joberhalt und Abfindung wahren will.

Sofort sollte jeder Arbeitnehmer eine Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht abschließen! Mit Rechtsschutzversicherung prozessiert es sich leichter, und man profitiert finanziell de facto mehr von einem Abfindungsergebnis.

Rechtsschutzversicherte Arbeitnehmer stehen zudem prozesstaktisch regelmäßig besser da; sie haben einen „längeren Atem“ und müssen vor Rechtsmitteln und Gutachterkosten regelmäßig nicht zurückschrecken. Auf Seiten des Arbeitnehmers führt das oft zu besseren Verhandlungsergebnissen.

Haben Sie eine Kündigung erhalten? Droht Ihnen eine Kündigung? Haben Sie Fragen zu Ihrer Abfindung oder zum Aufhebungsvertrag?

Rufen Sie noch heute Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an. In einer kostenlosen und unverbindlichen telefonischen Ersteinschätzung beantwortet er Ihre Fragen zum Kündigungsschutz und zur Abfindungshöhe.

Bundesweite Vertretung

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit mehr als 23 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen. 

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