Freiberufler werden: Wissen und Tipps für den Berufsstart
- 6 Minuten Lesezeit
Inhaltsverzeichnis
- Basiswissen: Was ist ein Freiberufler?
- Unterschied zwischen Freiberuflern und Selbstständigen
- Freiberufler oder Gewerbetreibender?
- Wo muss man eine freiberufliche Tätigkeit anmelden?
- Das müssen Freiberufler über die Krankenversicherungspflicht wissen
- Rentenversicherungspflicht nur für bestimmte Freiberufler
- Besonderheit für Künstler und Publizisten: Künstlersozialkasse (KSK)
- Berufshaftpflichtversicherung für Freiberufler als wichtige Absicherung
Experten-Autorin dieses Themas
Die Freiberuflichkeit erstreckt sich über verschiedene Fachbereiche – von der Rechtsberatung über medizinische Dienstleistungen bis hin zur kreativen Gestaltung. Der Begriff Freiberufler bezieht sich auf Personen, die in freien Berufen tätig sind.
Diese freien Berufe zeichnen sich generell dadurch aus, dass sie aufgrund besonderer beruflicher Qualifikation oder kreativer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse ihrer Auftraggeber und der Allgemeinheit umfassen. Ein freier Beruf oder Freiberuf bezieht sich auf einen selbstständig ausgeübten wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder erzieherischen Beruf. Trotz dieser Vielfalt gibt es gemeinsame Grundlagen und Prinzipien, die alle Freiberufler gleichermaßen betreffen.
Die Unterscheidung zwischen freien Berufen und anderen Tätigkeiten ist von großer Bedeutung im Hinblick auf die steuerlichen und rechtlichen Folgen der Tätigkeit. Freiberufler unterliegen anderen Regulierungen als Gewerbetreibende.
Dieser Ratgeber stellt die wichtigsten rechtlichen Grundlagen und versicherungsrechtlichen Aspekte der Freiberuflichkeit in den Fokus und soll Ihnen das notwendige Wissen vermitteln, um gut informiert Ihre Schritte in Richtung der Freiberuflichkeit zu unternehmen. Denn erfolgreich als Freiberufler tätig zu sein, bedeutet nicht nur, fachlich kompetent zu sein, sondern auch die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen und zu verstehen.
Basiswissen: Was ist ein Freiberufler?
Ein Freiberufler ist eine Person, die eine selbstständige Tätigkeit ausübt, die aufgrund des dafür nötigen spezialisierten Wissens, der Fähigkeiten oder des kreativen Schaffens als freier Beruf eingestuft wird. Im Allgemeinen handelt es sich bei Freiberuflern um Fachleute in Bereichen wie Kunst, Wissenschaft, Recht, Medizin, Ingenieurwesen, Beratung und ähnlichen Disziplinen. Im Vergleich zu gewerblichen Unternehmern, die oft handwerkliche oder produktorientierte Tätigkeiten ausüben, basiert die Arbeit von Freiberuflern eher auf intellektueller oder kreativer Leistung.
Eine Tätigkeit in einem freien Beruf ist nach deutschem Recht keine gewerbliche Aktivität und unterliegt daher weder der Gewerbeordnung noch der Gewerbesteuer. Die Definitionen der freien Berufe sind rechtlich im Einkommensteuergesetz (EStG) und im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) festgelegt. § 18 EStG definiert eine Liste von Berufen, die als freie Berufe gelten. Dazu gehören unter anderem
- Ärzte, Apotheker
- Rechtsanwälte, Notare
- Architekten
- Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Steuerberater
- Hebammen, Krankengymnasten (Physiotherapeuten), Heilpraktiker
- Journalisten, Dolmetscher, Übersetzer
- Lotsen
- Wissenschaftler, Künstler und Schriftsteller
Unterschied zwischen Freiberuflern und Selbstständigen
Es ist vielleicht nicht auf den ersten Blick klar, aber jede Person, die freiberuflich tätig ist, ist gleichzeitig auch selbstständig. Die Gründe dafür sind recht einfach: Sowohl Freiberufler als auch Selbstständige arbeiten nicht in einem Angestelltenverhältnis, sondern agieren als ihre eigenen Vorgesetzten. Sie führen ihre Geschäfte auf eigene Rechnung und eigenes Risiko, müssen sich um ihre soziale Absicherung selbst kümmern und besitzen gleichzeitig die volle Kontrolle über ihre Entscheidungen.
Aber nicht jede selbstständige Person ist gleichzeitig auch Freiberufler. Tatsächlich gehören diese nur zu einer speziellen Gruppe innerhalb der Selbstständigen. Denn nur wenige, klar definierte Berufsfelder dürfen als Freiberufler tätig sein. Die andere, größere Untergruppe der Selbstständigen ist die der Gewerbetreibenden. Wer in die Gruppe der Freiberufler fällt, ist gesetzlich festgelegt (§ 18 EStG). Im Zweifelsfall entscheidet das Finanzamt.
Freiberufler oder Gewerbetreibender?
Alle Selbstständigen, die nicht zu den Freiberuflern zählen, sind in der Regel Gewerbetreibende. Gewerbetreibende üben eine selbstständige Tätigkeit aus, die nicht unter die Definition der freien Berufe fällt, wie sie im Einkommensteuergesetz festgelegt ist. Während Freiberufler bestimmte steuerliche Vorteile genießen und von der Gewerbesteuer befreit sind, unterliegen Gewerbetreibende den Regelungen der Gewerbeordnung und müssen Gewerbesteuer zahlen.
Die Unterscheidung zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden hat auch Einfluss auf andere Aspekte wie Buchführungspflichten, Sozialversicherung und weitere rechtliche Bestimmungen. Die Abgrenzung zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden ist in manchen Fällen nicht ganz einfach. Wenn Unsicherheiten bestehen, sollten Sie einen Steuerberater oder einen Rechtsanwalt für Steuerrecht konsultieren, um die korrekte Einordnung sicherzustellen.
Wo muss man eine freiberufliche Tätigkeit anmelden?
Innerhalb von maximal vier Wochen nach Beginn ihrer Tätigkeit müssen Freiberufler eine Anmeldung ihrer freiberuflichen Tätigkeit beim Finanzamt vornehmen. Die Anmeldung ist formlos möglich. Sie richten ein Anschreiben an das zuständige Finanzamt, in dem Sie mitteilen, welcher Tätigkeit Sie wo nachgehen wollen, und bitten um die Vergabe einer Steuernummer. Das Finanzamt schickt Ihnen dann den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu und Sie schicken diesen ausgefüllt zurück. Sie erhalten vom Finanzamt anschließend eine individuelle Steuernummer.
Darüber hinaus müssen bestimmte Freiberufler, die einer Kammerpflicht unterliegen, bei einer berufsständischen Kammer die Aufnahme ihrer freiberuflichen Tätigkeit anmelden. Zu den kammerpflichtigen freien Berufen zählen:
- Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker
- Notare, Rechtsanwälte, Patentanwälte
- Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
- Architekten, beratende Ingenieure
Das müssen Freiberufler über die Krankenversicherungspflicht wissen
Es besteht eine Krankenversicherungspflicht, die auch für alle Freiberufler gilt. Dabei steht es den Freiberuflern frei, zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und einer privaten Krankenkasse zu wählen. Sie entscheiden also eigenständig, ob sie sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern oder zu einer privaten Krankenkasse wechseln möchten.
Freiberufler sollten bei der Krankenversicherung auch die Optionen für Krankentagegeld oder Krankengeld in Betracht ziehen, um sich vor Einkommensverlusten infolge längerer Krankheit oder eines Unfalls abzusichern. In jedem Fall empfiehlt es sich, die vielfältigen Angebote der unterschiedlichen Krankenkassen zu vergleichen, um das Angebot zu finden, das den individuellen Bedürfnissen am besten entspricht.
Rentenversicherungspflicht nur für bestimmte Freiberufler
Im Allgemeinen sind Freiberufler nicht verpflichtet, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Dies gilt insbesondere für Freiberufler, die weder einem Versorgungswerk angehören noch Mitglied der Künstlersozialkasse sind. Daher ist es für sie äußerst wichtig, sich eigenständig und rechtzeitig um ihre Altersvorsorge zu kümmern. Dabei kommt neben der privaten Altersvorsorge auch die freiwillige Rentenversicherung bei der Deutschen Rentenversicherung in Betracht.
Freie Berufe, die einer Standeskammer angehören – zum Beispiel Rechtsanwälte oder Ärzte –, sind verpflichtet, Mitglied in einem Versorgungswerk der jeweiligen Kammer zu sein. Durch diese Mitgliedschaft werden Beiträge zur Rentenversicherung fällig. Neben den freiberuflichen Tätigkeiten, die einer Standeskammerpflicht unterliegen, gibt es weitere freie Berufe, bei denen Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung entrichtet werden müssen – z. B. freiberufliche Lehrer oder Hebammen. Dies geschieht aufgrund ihrer als besonders schutzbedürftig geltenden Position.
Besonderheit für Künstler und Publizisten: Künstlersozialkasse (KSK)
Es gibt eine Besonderheit für Freiberufler, die als freischaffende Künstler oder Publizisten arbeiten. Sie können von der Künstlersozialkasse profitieren. Für Künstler und Publizisten besteht eine gesetzliche Verpflichtung, sich bei der Künstlersozialkasse (KSK) zu versichern. Dadurch werden sie in das allgemeine Versicherungssystem integriert und werden Mitglieder der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.
Die Höhe der monatlichen Beiträge richtet sich nach der voraussichtlichen monatlichen Einkommenshöhe. Dabei übernehmen die Freiberufler lediglich die Hälfte der Sozialabgaben, während die andere Hälfte vom Bund übernommen wird.
Berufshaftpflichtversicherung für Freiberufler als wichtige Absicherung
Für Personen, die in freiberuflicher Tätigkeit arbeiten, ist es von Bedeutung, eine zusätzliche Absicherung zu haben, für den Fall, dass ihnen während der Ausübung ihres Berufs ein Fehler unterläuft, der anderen oder deren Eigentum Schaden zufügt. Die Berufshaftpflichtversicherung dient als Schutzmechanismus, der Freiberufler gemäß ihren jeweiligen Tätigkeiten vor den finanziellen Konsequenzen von Schadenersatzansprüchen bewahrt.
Für bestimmte Freiberufler besteht eine verpflichtende Notwendigkeit zur Absicherung durch eine Berufshaftpflichtversicherung. Dies betrifft insbesondere
- freiberufliche Ärzte, Tierärzte, Hebammen sowie Apotheker
- freiberufliche Rechtsanwälte, Notare, Steuerprüfer
- freiberufliche Architekten und Ingenieure
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Rechtstipps zu "Freiberufler" | Seite 23
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18.05.2015 CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaft„… Unternehmern und Freiberuflern, die Darlehensverträge zur Finanzierung ihrer gewerblichen Tätigkeit aufgenommen haben und die der Auffassung sind, zu Unrecht Bearbeitungsgebühren bezahlt zu haben, ihre Darlehensverträge von einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei überprüfen zu lassen.“ Weiterlesen
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30.04.2015 Dr. Maul Janson-Czermak Eska Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten„Derzeit werden immer wieder von nicht behördlichen Anbietern, unter anderem auch der GES Registrat GmbH, unaufgefordert Faxe und Briefe versandt, in denen Gewerbebetreibende und Freiberufler …“ Weiterlesen
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15.04.2015 Rechtsanwalt und Steuerberater Dirk Mahler„… sind bereits für andere Freiberufler ergangen. Mit dem aktuellen Urteil hat der BFH Rechtssicherheit im Bereich Ärzte und Heilberufe hergestellt. Betroffene Ärzte und Gemeinschaftspraxen sollten nunmehr …“ Weiterlesen
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04.07.2023 Rechtsanwalt David Geßner LL.M.„… Unternehmen und Freiberufler, insbesondere Ärzte, Hoteliers und Online-Händler, welche negative Bewertungen mit unzulässigen Inhalten erhalten haben. Doch was tut man, wenn man nicht weiß …“ Weiterlesen
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24.03.2015 Rechtsanwalt Christian Bogdanow LL.M:„… - und Kapitalmarktrecht spezialisiert ist, empfiehlt vor diesem Hintergrund allen betroffenen Kunden (private Personen, Unternehmer und Freiberufler), die Darlehensverträge haben und der Auffassung sind, zu Unrecht …“ Weiterlesen
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05.03.2015 Rechtsanwältin Anja Groeneveld„… und den Versorgungsausgleich für den Fall der Scheidung ausschlossen. Die Doppelverdienerehe der beiden Freiberufler wurde 2010 geschieden, wobei das Amtsgericht die Durchführung des Versorgungsausgleichs …“ Weiterlesen
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28.01.2015 LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte„Unter www.registrat.de (auch Gewerberegistrat oder Freiberufregistrat) führt die GES Registrat GmbH aus Berlin derzeit Gewerbetreibende und Freiberufler in die Irre. Die GES Registrat GmbH bedient …“ Weiterlesen
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22.01.2015 CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaft„… bei Darlehensverträgen, die Unternehmer oder Freiberufler für die Finanzierung ihrer gewerblichen Tätigkeit aufgenommen haben, unwirksam. Diese Auffassung wurde bereits durch die Amtsgerichte Hamburg …“ Weiterlesen
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19.11.2014 LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte„Die Gewerbeauskunft-Zentrale sorgt seit einigen Jahren für Verunsicherung bei Gewerbetreibenden und Freiberuflern. Betreiber des Portals der Gewerbeauskunft-Zentrale ist die GWE GmbH aus Düsseldorf …“ Weiterlesen
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19.11.2014 Rechtsanwalt Wolfgang Maurer„Betroffen sind alle Steuerpflichtigen, die ihren Gewinn nach §§ 4 Abs. 1, 5 oder 5a EStG ermitteln, also Gewerbetreibende, Land- und Forstwirte, Freiberufler, Personengesellschaften …“ Weiterlesen
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13.11.2014 Rechtsanwalt Oliver Keller„… der aktuellen BGH-Entscheidung müssen sich nun nicht nur Prominente oder Großunternehmen, sondern u.a. auch Ärzte und andere Freiberufler oder Gewerbetreibende zukünftig Gedanken über ihre persönliche …“ Weiterlesen
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07.11.2014 Rechtsanwalt Lars Hämmerling„… , offiziell GWE- Wirtschaftsinformations GmbH, hat in der Vergangenheit Schreiben mit ergänzungsbedürftigen Datensätzen an z.B. Gewerbetreibende, Freiberufler und Selbständige versandt. Aufgrund …“ Weiterlesen
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27.10.2014 Rechtsanwalt Ulrich Hekler„… müssen: 1. Vorprüfung: Liegt eine Freiberufler-Privilegierung nach § 21 Abs. 5 AufenthG vor? Ein Freiberufler hat es einfacher als ein Gewerbetreibender, eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Positive …“ Weiterlesen
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17.10.2014 Rechtsanwalt Lars Hämmerling„… auch das Unternehmens GWE-Wirtschaftsinformations GmbH, auch besser bekannt als Gewerbeauskunft-Zentrale, vor. Das Düsseldorfer Unternehmen hat in Unmengen Schreiben an Gewerbetreibende, Freiberufler und Selbständige …“ Weiterlesen
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01.09.2014 Rechtsanwalt Peter Koch„… Beschäftigungsverhältnis zu qualifizieren sei. Möglicherweise war er aufgrund eines Rahmenvertrages mit einem Krankenhaus dazu sogar verpflichtet. Große Auftraggeber schließen mit Freiberuflern …“ Weiterlesen
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26.08.2014 Rechtsanwalt Peter Koch„… Beruf. Insbesondere darf man den „freien Mitarbeiter“ nicht mit einem „Freiberufler“ verwechseln. Man kann der Sozialversicherungspflicht auch nicht durch die Wahl einer Bezeichnung und die Gestaltung …“ Weiterlesen
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14.08.2014 Rechtsanwalt Prof. Dr. Gernot Schmitt-Gaedke LL.M. Eur.„… von Möglichkeiten zur Benennung an. Insbesondere bei Handwerksunternehmen („Metzgerei Meier“) und bei Freiberuflern („Augenarzt Dr. Huber“) bildet nach wie vor die sog. Namensfirma, also …“ Weiterlesen
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16.07.2021 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion„… , Freiberufler und Selbständige um sechs Monate verzögert. Nun kommt sie aber: Mit Beginn August tritt die 22-stellige IBAN in die Fußstapfen von Kontonummer und Bankleitzahl zur Abwicklung …“ Weiterlesen
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22.07.2014 Rechts- und Fachanwalt Sandro Dittmann„… Unternehmer – also Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften, Gewerbetreibende als Einzelunternehmen und auch Freiberufler wie Rechtsanwälte und Steuerberater. Bei Unternehmen und Unternehmern …“ Weiterlesen
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20.06.2014 Rechtsanwalt Dr.jur. Horst Metz„… oder Freiberufler, denen man in den 90er Jahren die Mitgliedschaft in einer pauschaldotierten Gruppen-Unterstützungskasse (nachfolgend PUK genannt) als „die ideale Form der betrieblichen Altersversorgung …“ Weiterlesen
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06.06.2014 Rechtsanwalt Lars Hämmerling„… ? Viele Unternehmer, Freiberufler aber auch Ärzte erhalten in unterschiedlichen Fallkonstellationen Post von z.B. Medien-Branchenverzeichnis / Medienpol Design GmbH Zentrales Ärzteverzeichnis Europäisches …“ Weiterlesen
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02.06.2014 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion„… . Das langfristige Wahrnehmen einer öffentlichen Aufgabe verbunden mit der Mitarbeit in einer Behörde reicht bereits. So kann auch ein Freiberufler Amtsträger sein und sich der Vorteilsannahme bzw …“ Weiterlesen
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20.05.2014 Rechtsanwalt Diplom Jurist Dirk Witteck Dipl.-Jur.„… diese „Dreifachentscheidung“ sicherlich auch für Freiberufler gelten, bei denen einen vom BGH geforderte Identifizierbarkeit auch gefordert werden kann, um einen gewerblichen Telefonbucheintrag …“ Weiterlesen
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25.09.2013 Rechtsanwalt Wilhelm Segelken„… bei einem Sozietätswechsel als Freiberufler von der Einnahme-Überschuss-Rechung auf eine förmliche Bilanz umstellen (Realteilungsbilanz). Es hieß im Klartext: Steuern auf einen fingierten Gewinn. Der Mandantenstamm …“ Weiterlesen