Freien Kündigung durch den Besteller lässt Zahlungspflicht nicht entfallen! |Inkl. Musterkündigung
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Bei einer Kündigung durch den Auftraggeber kann der Auftragnehmer dennoch die vereinbarte Vergütung verlangen
Das Recht zur freien Kündigung ermöglicht dem Besteller, sich jederzeit aus einem geschlossenen Bauvertrag zu lösen. Dies gilt für Bauverträge gemäß § 648 BGB und bei Einbeziehung der VOB nach § 8 Abs. 1 VOB/B. Diese freie Kündigung entbindet den kündigenden Besteller jedoch nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Vergütung. Hat der Unternehmer aufgrund der Aufhebung des Vertrages Kosten erspart oder durch sonstige anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft und seines Betriebs erworben oder böswillig zu erwerben unterlassen, muss der Besteller diese jedoch nicht tragen.
OLG Düsseldorf - Berechnung der Vergütung
In einem aktuellen Urteil (27.08.2021 - Az. 22 U 267/20) befasst sich das OLG Düsseldorf mit den Kosten, die der Auftragnehmer darlegen muss, um eine Vergütung für nicht mehr erbrachte und erbrachte Leistungen im Falle der freien Kündigung durch den Besteller geltend zu machen. Die Parteien stritten im Berufungsverfahren vor allem um die Vergütung des Auftragnehmers für die nicht erbrachten Leistungen infolge der freien Kündigung. Gegenstand der Klage des Unternehmers war die große Kündigungsvergütung, während der beklagte Besteller die Richtigkeit der Berechnung bezweifelte und argumentierte, die Summe der Vergütung sei auf den Betrag nach der Vermutungsregel des § 649 S. 3 BGB a. F. bzw. § 648 S. 3 BGB n. F. herabzusetzen. Im Ergebnis scheiterte die Berufung der Beklagten.
Vergütung bei freier Kündigung - Auf die tatsächlichen Kosten kommt es an
In seinem Urteil bekräftigte das Oberlandesgericht, dass die tatsächlichen Kosteneinsparungen und nicht die kalkulierten Kosteneinsparungen für die Bestimmung der Höhe der Vergütung für nicht erbrachte (Teil-)Leistungen ausschlaggebend sind. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Ersparnis erstmalig darzulegen, er kann sich aber auf seine ursprüngliche Kalkulation berufen oder eine neue Kalkulation zur Verfügung stellen.. Bestreitet der Besteller die vom Unternehmer geltend gemachten Einsparungen, trifft die Beweislast zur Widerlegung dieser Angaben den Besteller. Daher kommt es für den Unternehmer entscheidend darauf an, die Berechnungen der tatsächlichen Einsparungen in die einzelnen Teilleistungen aufzuschlüsseln und die Positionen nachvollziehbar darzustellen, um seine Ansprüche erfolgreich durchsetzen zu können. Bei der Beweislast bezüglich anderweitigen Einnahmen infolge der Kündigung genügt jedoch eine konkludente Erklärung des Unternehmers, aus der sich ergibt, dass er keine Füllaufträge hatte.
Bauvertrag kündigen - Muster
Dem Auftraggeber steht es gemäß § 648 BGB bzw. § 8 Abs. 1 VOB/B frei, den Bauvertrag ohne Fristsetzung und Angabe von Gründen zu kündigen. Zum 01.01.2018 muss der Bauvertrag gemäß § 650h BGB schriftlich gekündigt werden. Schriftform gilt nach § 8 Abs. 6 VOB/B auch für Verträge, die die VOB mit einbeziehen. Ein Muster für eine freie Kündigung von Seiten des Bestellers kann hier heruntergeladen werden. Die Beendigung des Vertragsverhältnisses mittels freier Kündigung sollte aufgrund des weiter oben beschriebenen Vergütungsanspruchs des Unternehmers jedoch sorgfältig geprüft werden.
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Quellen
Kündigung Bauvertrag durch den Auftraggeber - Lexiko... (bauprofessor.de)
(Teil-)Kündigung des Bauvertrages
Wann ein Bauvertrag gekündigt werden kann - dhz.net
Freie Auftraggeberkündigung des Bauvertrags - Lexiko…
Vergütungsanspruch bei Kündigung des Bauvertrags - L…
Kündigung Bauvertrag durch den Auftraggeber - Lexiko…
Bauvertrag BGB & VOB Vertrag: Das müssen Sie wissen! - Capmo
NJW-Spezial 2021, 717 - beck-online
Vergütungsanspruch bei Kündigung des Bauvertrags - L... (bauprofessor.de)
https://rechtsanwaltkaufmann.de/baurecht-immobilienrecht-mietrecht/kuendigung-bauvertrag
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