Fristen und Verjährung – bei Reisemängeln ist schnelles Handeln erforderlich

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Gerade im Reiserecht ist nach der Rückkehr aus dem Urlaub ein schnelles Handeln notwendig, damit aus dem Frust im Urlaub nicht noch weiterer Frust hinzukommt.

So haben Sie einen Monat nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise Zeit, um Ihre Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen.

Deshalb ist es wichtig, kurzfristig zu reagieren und die Ansprüche zu formulieren. Sie sollten insbesondere beachten, dass entscheidend ist, dass das Schreiben noch innerhalb dieser Monatsfrist seinen Empfänger erreicht. Halten Sie die Frist nicht ein, verlieren Sie grundsätzlich Ihre Ansprüche. Nur in einzelnen Ausfällen ist eine Geltendmachung auch nach diesem Monat noch möglich, zum Beispiel wenn die Fristüberschreitung unverschuldet ist.

Wichtig ist auch, dass Sie Ihre Ansprüche gegenüber dem richtigen Adressaten geltend machen. Dies dürfte regelmäßig nicht das Reisebüro sein. Wenden Sie sich direkt an den Reiseveranstalter.

In einem solchen Anspruchsschreiben sind die Reisemängel konkret zu benennen. Der Reiseveranstalter muss mit Ihrem Schreiben die Möglichkeit haben, den Grund für Ihre Beschwerde zu überprüfen. Pauschale Aussagen, wie zum Beispiel, das Essen habe nicht geschmeckt, sei regelmäßig kalt gewesen usw., reichen nicht aus.

Eine genaue Bezifferung kann vorgenommen werden, ist aber zu diesem Zeitpunkt noch nicht erforderlich. Eine Hilfestellung für die Bezifferung können die im Internet veröffentlichten Sammlungen von Gerichtsentscheidungen bieten.

Haben Sie die Frist eingehalten, ist es wichtig, die Ansprüche innerhalb der gesetzlichen Verjährungsansprüche durchzusetzen. Für die Durchsetzung der Verjährungsansprüche haben Sie zwei Jahre Zeit, um Ihre Ansprüche genau darzulegen und zu beziffern.

Mögliche Verhandlungen mit dem Reiseveranstalter können die Verjährung hemmen. Gleichwohl sollte man die Entscheidung, Klage zu erheben, nicht auf die lange Bank schieben. Je länger eine mögliche Beweisaufnahme nach hinten geschoben wird, umso schwerer wird es beispielsweise für die Zeugen, sich detailliert an die Mängel zu erinnern.

Deshalb ist eine frühzeitige Beratung durch einen Rechtsanwalt sinnvoll. Wir stehen Ihnen gerne beratend zur Seite. Sprechen Sie uns einfach an.

Rechtsanwalt Jörg Schwede


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