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Fristenrechner: So berechnen Sie Ihre Fristen richtig

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Fristenrechner: So berechnen Sie Ihre Fristen richtig

Fristbeginn berechnen: Ereignisfrist und Terminfrist 

Die Beginn- oder Terminfrist startet zu einem festgelegten Zeitpunkt, bei einem Mietvertrag beispielsweise am vertraglich vereinbarten Datum des Mietbeginns. Ereignisfristen hingegen sind abhängig vom Eintreten eines bestimmten Geschehnisses und laufen ab dem darauffolgenden Tag. Wird beispielsweise ein Vertrag am 1. Februar abgeschlossen, beginnt die Rücktrittsfrist am 2. Februar.

Im Verwaltungsrecht stellt den Beginn die Zustellung des Dokuments dar, das die Frist festlegt (Verwaltungszustellungsgesetz). Die Widerspruchsfrist gegen einen Bescheid beginnt beispielsweise erst, wenn der Adressat den Bescheid erhalten hat. Die Übermittlung erfolgt postalisch durch eine Zustellungsurkunde oder ein Einschreiben. Alternativ kann sie durch die Behörde gegen ein Empfangsbekenntnis oder Vorlegen der Unterschrift abgewickelt werden.  

Fristende berechnen und Feiertage 

Das Fristende erfolgt mit Ablauf des letzten Tages der Frist (§ 188 Bürgerliches Gesetzbuch). Beginnt eine einjährige Frist beispielsweise am 15. Juli, endet sie im folgenden Jahr am 14. Juli. Der 14. Juli ist damit der letzte Tag innerhalb der Frist. Allerdings muss das Fristende an einem Werktag stattfinden. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet die Frist mit Ablauf des folgenden Werktages. Wird ein genaues Enddatum der Frist definiert, ist irrelevant, auf welchen Wochentag dieses fällt. Urlaub oder ähnliche persönliche Verhinderungen beeinflussen den Ablauf einer Frist nicht. 

Fristberechnung: Abhängigkeit vom Bundesland 

Eine Frist, deren letzter Tag auf einen Feiertag fällt, endet (außer im Fall eines genauen Enddatums) am darauffolgenden Werktag. Dabei ist zu beachten, dass die gesetzlichen Feiertage von Bundesland zu Bundesland variieren können. Für die Berechnung des Fristendes sind daher jene Feiertage relevant, die dort gelten, wo die Frist gewahrt werden soll.  

Fristenrechner: Einfluss von Leistung/Willenserklärung 

Für die Berechnung einer Frist muss entschieden werden, ob im Rahmen der Frist eine Willenserklärung erforderlich ist. Wenn die betroffene Person eine Leistung erbringen muss – beispielsweise bei der Widerrufsfrist eines Online-Einkaufs –, beeinflusst dies das Fristende: Sofern das Ende der Frist auf einen Feiertag fallen würde, wird es aufgrund der erforderlichen Leistung/Willenserklärung auf den nächsten Werktag verschoben. Ist keine Willenserklärung nötig, wie z. B. bei der Mutterschutzfrist, ist es möglich, dass das Fristende auf einen Feiertag fällt.  

Frist verstrichen – und jetzt? 

Haben Sie eine Frist versäumt, so sollten Sie sich über mögliche Vorgehensweisen von einem erfahrenen Anwalt beraten lassen. Dieser kann Sie über Ihre Handlungsoptionen aufklären – z. B., ob die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand besteht – und Sie hinsichtlich rechtlicher Konsequenzen unterstützen. Nutzen Sie jetzt die anwalt.de-Suche und finden Sie schnell und einfach den passenden Anwalt!

(LES) 

Foto(s): ©Adobe Stock/Ratta Lapnan

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