FTX: Einstweiligen Rechtsschutz prüfen! Es eilt! Anwaltsinfo!

  • 2 Minuten Lesezeit

Nach der Insolvenz der Krytobörse FTX - FTX musste Gläubigerschutz in den USA beantragen und das Finanzloch soll ca. 7- 10 Mrd. US-Dollar betragen, - fragen sich immer mehr Anleger auch aus Deutschland, welche juristischen Möglichkeiten sie ergreifen sollten.

Deutsche Anleger hatten zwar teilweise ihr Geld über FTX International angelegt, dann aber, vor allem ab März 2022, auch über FTX.EU, die wohl seit März 2022 eine Lizenz aus Zypern hat.

Die Gelder der Kunden sind dabei teilweise auf Konten in der Schweiz, Zypern, oder Litauen geflossen, Kunden berichten davon, dass sie in diversen Fällen auch Teilrückzahlungen aus Litauen erhalten haben.

Deutsche Anleger, die über FTX.EU oder auch FTX International Geld angelegt haben, könnten somit auch prüfen, ob z.B. juristische Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes zur vorläufigen Sicherung sinnvoll und Ziel führend sind.

Die Rechtsprechung setzt aber teilweise für solche Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes eine Frist von 1-2 Monaten und könnte sich ansonsten auf den Standpunkt stellen, dass die Eilbedürtigkeit nicht mehr gegeben ist. Da die Insolvenz von FTX am 11.11.2022 eingetreten ist, könnte somit Eile geboten sein, um noch juristisch im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes vorgehen zu können und nicht durch Zeitablauf abgeschnitten zu sein.

Rechtsschutzversicherte Anleger seien darauf hingewiesen, dass inzwischen auch erste Rechtsschutzversicherungen Kostenschutz für ein Vorgehen erteilt hatten und Kanzleien wie Dr. Späth & Partner stellen gerne eine kostenlose Anfrage bei der Rechtsschutzversicherung des Anlegers.

Anleger bei FTX  und FTX Europa sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner umgehend einen spezialisierten Rechtsanwalt einschalten, um ggf. umgehend handeln zu können.

Betroffene Anleger, die ihr Geld/Kryptowährungen über die Kryptobörse FTX angelegt haben, können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit ca. 20 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind und auch schon Anleger vertreten z.B. bei der Insolvenz von Celsius Network/Bitcoin-Ertragskonto.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Walter Späth

Beiträge zum Thema