FTX: Insolvenz: Volle Entschädigung fordern! Anwaltsinfo

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Bei der Kryptobörse FTX  werden inzwischen mehr Details zum Insolvenzverfahren bekannt.

So sollen zwar wohl diverse Anleger fast vollständig entschädigt werden, aber wohl zum Wechselkurs der jeweiligen Kryptowährungen gegenüber dem US-Dollar zum Stichtag des Konkursantrages am 11. November 2022. Inzwischen waren diverse Kryptowährungen wie der Bitcoin aber wieder erheblich gestiegen, hatten sich teilweise verdoppelt.

Diese Kurssteigerungen sollen aber beim Insolvenzverfahren außen vor bleiben, womit Kunden wohl von diesen zwischenzeitlichen Kurssteigerungen nicht profitieren sollen, was nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB, die bereits zahlreiche FTX-Kunden vertreten, sehr misslich ist.

Auch müssen andere Kunden von FTX, die noch kurz vor der Insolvenz ihre Assets abgezogen haben, sogar mit Rückforderungen durch den Insolvenzverwalter rechnen im Sinne einer Insolvenz-Anfechtung.

Betroffene Kunden von FTX können dabei z.B. prüfen, ob sie nicht die volle Auszahlung zum gegenwärtigen Wert der Kryptowährung fordern können.

Dabei können für Anleger nach wie vor gerichtliche Maßnahmen zur Kontenpfändung des Kontos von FTX.EU Ltd. bei einer Bank in Nicosia auf Zypern geprüft werden.

Die Kanzleien Bergdolt Rechtsanwälte (München) und Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB (Berlin) sind seit der Insolvenz mit dem Skandalfall FTX betraut und ihnen war es schon gelungen, zu erreichen, dass die Landgerichte Frankfurt am Main unter dem Az. 2-21 O 14/23 und Passau unter dem Az. 3 O 47/23 bereits vor einigen Monaten für einige Anleger zur vorläufigen Konten-Sicherung Europäische Arrestbefehle gegen FTX.EU zur Arrestierung des Kontos von FTX.EU bei einer Bank auf Zypern erlassen hatten!

Auch weitere Maßnahmen, um die volle Auszahlung zu fordern oder die Insolvenz-Anfechtung abzuwehren, können geprüft werden.

Rechtsschutzversicherten Anlegern sei gesagt, dass viele Rechtsschutzversicherungen die Kosten bisher im Fall FTX nicht übernommen hatten wegen des sog. "Kapitalanlageausschlusses", aber die Chancen auf Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherungen nun deutlich steigen dürften, nachdem nun der Betrug gerichtlich festgestellt wurde, womit der "Kapitalanlageausschluss" laut diversen gerichtlichen Entscheidungen doch nicht greifen könnte.

Betroffene FTX/FTX.EU-Anleger können sich gerne an die Kanzleien Bergdolt RAe und Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden.

Beide Kanzleien sind seit vielen Jahren schwerpunktmäßig im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und konnten schon viele Erfolge für geschädigte Anleger erstreiten.



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