Bußgeldbescheid erhalten? Was tun?
- 7 Minuten Lesezeit
Experten-Autorin dieses Themas
Handy am Steuer, Geschwindigkeit überschritten oder eine rote Ampel überfahren – die Liste der möglichen Verstöße im Straßenverkehr ist lang. Werden Sie dabei erwischt, erhalten Sie einige Wochen später kostenpflichtige Post: einen Bußgeldbescheid. Aber nicht nur Verkehrsordnungswidrigkeiten werden mit dem Bußgeldbescheid geahndet, das Feld der Ordnungswidrigkeitentatbestände ist weit. Haben Sie Ihren Müll nicht ordnungsgemäß entsorgt oder haben Sie Ihren Hund ohne Leine laufen lassen? All diese Handlungen werden im Zweifel mit einem Bußgeldbescheid geahndet. Am relevantesten für den „Otto Normalverbraucher“ bleibt aber nach wie vor der Bußgeldbescheid im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr.
Wann wird ein Bußgeldbescheid erlassen?
Ein Bußgeldbescheid wird erlassen, wenn Ihnen das Begehen einer Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird. Die Geldbuße kann je nach Verstoß erhebliche Folgen haben – hohe Geschwindigkeitsübertretungen sind besonders teuer, Alkoholverstöße sind noch teurer. Wie hoch die Strafe in der Praxis ausfällt, hängt von der Schwere des Vergehens ab und ergibt sich aus dem Bußgeldkatalog, der Anlage zur Bußgeldkatalog-Verordnung. Die Behörde hat bei der Zumessung der Höhe der Geldbuße insgesamt die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit, den Vorwurf, der den Täter trifft, sowie bei Ordnungswidrigkeiten, die nicht nur geringfügig sind und daher mit einer hohen Geldbuße belegt werden müssen, auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen zu beachten. Eine Geschwindigkeitsübertretung von 31 bis 40 km/h innerorts kostet Sie beispielsweise laut Bußgeldkatalog aus dem Jahr 2022 260 EUR zzgl. Verwaltungsgebühr, zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot. Haben Sie das Handy am Steuer genutzt und es ist dabei zu einem Unfall gekommen, kostet Sie dies 200 EUR zzgl. Verwaltungsgebühr, zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot. Fallen Sie trotz Verhängung einer Geldbuße wiederholt auf, so wird die Geldbuße in der Regel auch wiederholt verhängt. Die Bußgeldhöhe kann dabei steigen und weitere Sanktionen, wie etwa ein Fahrverbot, drohen.
Handelt es sich bei dem Ihnen vorgeworfenen Sachverhalt allerdings nur um ein geringfügiges Delikt, wird zunächst lediglich ein Verwarngeld erteilt. Sobald Sie es bezahlen, ist die Sache erledigt. Dies ist beispielsweise der Fall beim Überfahren eines „Stopp-Schildes“.
Bevor Sie allerdings den Bußgeldbescheid erhalten, muss die Behörde Sie angehört haben. Hierzu erhalten Sie in aller Regel einen schriftlichen Anhörungsbogen. Hier können Sie mittels Multiple Choice angeben, ob Sie die Ordnungswidrigkeit zugeben oder nicht. Bereits in diesem Verfahrensstadium sollten Sie einen Anwalt kontaktieren und das weitere Vorgehen mit diesem beraten. Füllen Sie den Anhörungsbogen leichtfertig aus, bestehen unter Umständen erhebliche Schwierigkeiten, den sodann folgenden Bußgeldbescheid anzugreifen.
Fehler im Bußgeldbescheid
Bußgeldbescheide enthalten oft Fehler, weshalb es sinnvoll ist, einen solchen hinsichtlich der Vollständigkeit und Korrektheit zu überprüfen und Einspruch einzulegen. Laut § 66 OWiG muss der Bußgeldbescheid folgende Angaben enthalten:
- persönliche Angaben des Betroffenen
- Bezeichnung der Tat
- Ort und Zeitpunkt des Vergehens
- gesetzliche Merkmale der Ordnungswidrigkeit
- angewendete Bußgeldvorschriften
- Beweismittel
- Geldbuße und Nebenfolgen
- Hinweis, dass ein Einspruch auch eine für den Betroffenen nachteiligere Entscheidung nach sich ziehen kann
- Hinweis auf Rechtskraft und Vollstreckbarkeit, wenn kein Einspruch eingeht
- Zahlungsfrist von zwei Wochen für den Bußgeldbescheid
- Belehrung über die Möglichkeit einer Erzwingungshaft, wenn die Zahlung nicht erfolgt
Eine weitere Fehlerquelle ist die mangelhafte Rechtsmittelbelehrung. Ist sie unvollständig oder fehlt sie sogar, ist der Bußgeldbescheid besonders angreifbar. Überprüfen Sie auch, ob Ort und Zeit der Tat sowie das geschilderte Fehlverhalten korrekt sind und kontrollieren Sie, ob der Bescheid auf den richtigen Namen ausgestellt ist. Weitere Fehlerquellen sind eine mögliche Verjährung, ein Foto, auf dem Sie nicht zu erkennen sind, oder eine fehlerhafte Messung. Insbesondere die Verjährungstatbestände im Ordnungswidrigkeitenrecht sind höchst kompliziert und nicht auf den ersten Blick verständlich. Grundsätzlich verjährt eine Verkehrsordnungswidrigkeit drei Monate nach dem Verstoß, solange deshalb weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch Anklage erhoben worden ist. Bei anderen Ordnungswidrigkeiten laufen Verjährungsfristen von sechs Monaten bis zu drei Jahren. Diese Fristen werden aber durch unterschiedliche Ereignisse gehemmt oder können durch diese von neuem beginnen, sodass die Berechnung der Frist oft Schwierigkeiten bereitet.
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
Um solche Fehler festzustellen, etwaige Verjährungsfristen zu berechnen und Ihre Chancen durch einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid sicher einzuschätzen, sollten Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, denn Sie können nur innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheides bei der Verwaltungsbehörde, die den Bescheid erlassen hat, Einspruch gegen diesen einlegen. Fällt das Ende der Frist auf einen allgemeinen Feiertag, endet die Frist mit Ablauf des nächsten, darauf folgenden Werktages. Samstage und Sonntage sind Feiertagen hierbei gleichgestellt.
Üblicherweise werden Bußgeldbescheide durch die Post mittels Postzustellungsurkunde zugestellt, damit die Behörde einen Nachweis des genauen Zustellungsdatums in der Akte hat. Der Einspruch kann entweder schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde erfolgen. Haben Sie einen Anwalt beauftragt, kann dieser samt Einlegung des Einspruchs sodann gleichzeitig Akteneinsicht beantragen. Einspruch einzulegen, kann sich besonders lohnen, wenn ein Fahrverbot im Raum steht. Außerdem kann Ihnen ein Einspruch helfen, die Zeit bis zum Fahrverbot zu verzögern. Das Fahrverbot tritt erst in Kraft, wenn der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird. Als Ersttäter haben Sie im Übrigen das Privileg, das Fahrverbot innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten anzutreten. Hierbei entsteht also ein großer Spielraum, in dem Sie das Fahrverbot antreten können.
Das Einspruchsverfahren ist dem gerichtlichen Verfahren vorgeschaltet, um zum einen die Gerichte zu entlasten, und zum andren, um den Sachverhalt erneut überprüfen zu können. Im Rahmen des Einspruchsverfahrens können von der Verwaltungsbehörde sodann weitere Ermittlungen in der Sache angestellt werden. Als Folge davon kann der Bußgeldbescheid in der Theorie ersatzlos zurückgenommen und das Verfahren eingestellt werden oder aber auch unter Berücksichtigung der neuen Ermittlungen ein neuer Bußgeldbescheid ergehen, durch den sowohl ein geringeres als auch ein höheres Bußgeld festgesetzt werden kann als in dem mit dem Einspruch angefochtenen Bescheid. In der Praxis endet das Verfahren in den meisten Fällen allerdings nicht im Einspruchsverfahren, sondern geht über in das gerichtliche Hauptverfahren.
Zurücknahme des Einspruchs
Sie können den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid in jedem Verfahrensstadium wieder zurücknehmen, sollten sich im Laufe des Verfahrens die Erfolgsaussichten des Einspruchs verschlechtern. Soll Ihr Anwalt den Einspruch zurücknehmen, bedarf es hierfür der ausdrücklichen Ermächtigung durch Sie. Die Rücknahmeerklärung muss ebenfalls schriftlich oder zur Niederschrift bei der zuständigen Stelle – bei der Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat – eingehen. Sind Sie bereits in der Hauptverhandlung und die Rücknahme des Einspruchs drängt sich zu diesem Zeitpunkt auf, muss die Rücknahmeerklärung im Hauptverhandlungsprotokoll beurkundet werden, damit sie wirksam ist.
Haben Sie den Einspruch einmal wirksam zurückgenommen, können Sie ihn nicht nochmals einlegen. Die Rücknahme ist mithin unanfechtbar und unwiderruflich. Mit der Rücknahme des Einspruchs wird dieser beseitigt, das Verfahren endet, die Rechtskraft sowie Vollstreckbarkeit des Bußgeldbescheides tritt ein. Dies bedeutet im Rahmen der Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten, dass Sie die in dem Bußgeldbescheid genannte Geldbuße bezahlen sowie unter Umständen den Führerschein für eine gewisse Dauer abgeben müssen. Die Rechtsfolgen treten ebenfalls ein, wenn Sie von der Möglichkeit des Einspruchs keinen Gebrauch gemacht haben oder die Einspruchsfrist haben verstreichen lassen. Der Bußgeldbescheid erwächst auch dann in Rechtskraft und wird vollstreckbar.
Hauptverfahren
Lehnt die Behörde aufgrund Ihres Einspruchs die Rücknahme oder die Änderung des Bußgeldbescheides ab, so übermittelt sie die Akten der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft überprüft nach Übersendung nun anstatt der Behörde, ob weitere Ermittlungen notwendig sind. Nach Abschluss der Prüfung leitet die Staatsanwaltschaft die Akten an das zuständige Amtsgericht weiter. Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, ihren Sitz hat.
Die Entscheidung über den Einspruch erfolgt im Hauptverfahren in der Regel aufgrund einer Hauptverhandlung durch ein Urteil, wird der Einspruch nicht in der Hauptverhandlung zurückgenommen. Grundsätzlich sind Sie als Betroffener verpflichtet, zu einer Hauptverhandlung vor Gericht zu erscheinen. Auf Antrag können Sie allerdings von dieser Erscheinungsverpflichtung entbunden werden und sich gegebenenfalls durch einen schriftlich bevollmächtigten Anwalt vertreten lassen. Im Rahmen der Hauptverhandlung wird sodann der Ihnen gemachte Vorwurf erörtert. Das Gericht ist dabei nicht an den im Bußgeldbescheid enthaltenen Ausspruch gebunden. Daher kann das Gericht auch eine höhere Geldbuße ausurteilen, als zunächst im ursprünglichen Bußgeldbescheid vorgesehen war. In der Praxis kündigt das Gericht diese Möglichkeit in der Regel an, sodass Sie nochmals Rücksprache mit Ihrem Anwalt halten können, ob der Einspruch aufrechterhalten werden soll. Sollten Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, zögern Sie nicht und kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt, der Ihnen bei Ihrem spezifischen Problem beratend zur Seite stehen kann.
Artikel teilen:
Sie benötigen persönliche Beratung zum Thema Bußgeldbescheid?
Rechtstipps zu "Bußgeldbescheid"
-
30.10.2024 Rechtsanwalt Andreas Junge„… mängelbehaftet sind und 18 % der Bußgeldbescheide Formfehler beinhalteten. Vor allem das hier eingesetzte Lasermessgerät vom Typ PoliScan Speed ist wegen seiner Fehleranfälligkeit die Ursache …“ Weiterlesen
-
29.10.2024 Rechtsanwältin Jacqueline Dubs„… die Tilgungsfrist sogar 10 Jahre. Wann beginnt die Tilgungsfrist zu laufen? Die Tilgungsfrist beginnt mit der Rechtskraft des Bußgeldbescheides, des Urteils oder einer ablehnenden Rechtsbeschwerde zu laufen …“ Weiterlesen
-
24.10.2024 Rechtsanwältin Anna O. Orlowa LL.M.„… lassen, kann ein erfahrener Anwalt versuchen, das Gericht von einer milderen Strafe zu überzeugen. Auch formale Fehler im Bußgeldbescheid oder bei der Messung können eine Angriffsfläche bieten, um …“ Weiterlesen
-
23.10.2024 Rechtsanwalt Mustafa Ertunc„… und den Alltag erheblich beeinträchtigen. Es ist wichtig, Ihre Rechte zu kennen und zu wissen, wie Sie sich gegen einen Bußgeldbescheid wehren können. Warum ich der richtige Ansprechpartner für …“ Weiterlesen
-
21.10.2024 Rechtsanwalt Adrian Schmid„… dass dies zu Ihrem Nachteil gereicht. Oft verrennt man sich sonst in unauflösbare Widersprüche, wenn man sich direkt vor Ort einlässt. Sollten Sie aufgrund eines Abstandsverstoßes einen Bußgeldbescheid …“ Weiterlesen
-
21.10.2024 Rechtsanwalt Andreas Junge„… Bußgeldbescheid vorzugehen. Denn das hier eingesetzte Lasermessgerät vom Typ TraffiStar S 350 ist so extrem fehleranfällig, dass allein wegen seiner Unzuverlässigkeit überdurchschnittlich viele Verfahren …“ Weiterlesen
-
21.10.2024 Rechtsanwältin Jacqueline Dubs„… neben den Sanktionen aus dem Bußgeldbescheid eine Probezeitverlängerung von zwei auf vier Jahre. Sie werden zusätzlich dazu verpflichtet ein Aufbauseminar zu besuchen. Es handelt sich dabei um …“ Weiterlesen
-
21.10.2024 Rechtsanwalt Adrian Schmid„… zu beauftragen und gegen einen ergangenen Bußgeldbescheid vorzugehen – dies kann nicht nur eine Geldbuße, sondern auch Punkte in Ihrem Fahreignungsregister und Fahrverbote verhindern …“ Weiterlesen
-
20.10.2024 Rechtsanwalt Adrian Schmid„… hier meist lohnt. Sollten Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, so ist es das Wichtigste, hiergegen form- und fristgerecht Einspruch einzureichen. Die Frist beträgt zwei Wochen ab Zustellung – achten …“ Weiterlesen
-
16.10.2024 Rechtsanwalt Markus M. J. Klein„Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Pkw-Halters: BVerfG hebt Bußgeldbescheid auf Ein Fahrzeughalter aus Nordrhein-Westfalen setzte sich erfolgreich gegen einen Bußgeldbescheid in Höhe von 30 …“ Weiterlesen
-
07.10.2024 Rechtsanwalt Adrian Schmid„… Dingen befasst, hat die geltende Geschwindigkeitsbegrenzung möglicherweise nicht einmal wahrgenommen oder überhaupt wahrnehmen können. Ein Bußgeldbescheid kann damit letztlich jeden treffen …“ Weiterlesen
-
06.10.2024 Rechtsanwältin Anna O. Orlowa LL.M.„… Fällen oder wenn geringe Beträge betroffen sind, kann das Finanzamt zunächst Nachzahlungen verlangen oder einen Bußgeldbescheid erlassen. In schwereren Fällen, bei denen größere Summen nicht korrekt …“ Weiterlesen
-
02.10.2024 Rechtsanwalt Heiko Urbanzyk„… gegen den Bußgeldbescheid. Heute stellt Verkehrsanwalt H. Urbanzyk Ihnen daher in aller Kürze anschauliche Fälle vor, in denen die Gerichte ausnahmsweise vom Fahrverbot abgesehen haben …“ Weiterlesen
-
25.09.2024 Rechtsanwalt Heiko Urbanzyk„… als Bild zu diesem Beitrag dargestellt. Gerade gegen wegen der Eintragungspflicht von einem Punkt im FAER lohnt es sich, sich gegen den Vorwurf ab der Anhörung als Betroffener bzw. ab Bußgeldbescheid …“ Weiterlesen
-
07.10.2024 Rechtsanwalt Adrian Schmid„… vor? Ähnlich wie gegen einen Bußgeldbescheid – Sie legen innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Strafbefehls Einspruch ein. Diese Frist ist zwingend einzuhalten, andernfalls können …“ Weiterlesen
-
07.10.2024 Rechtsanwalt Adrian Schmid„Ärger mit der Justiz? Ungerechtfertigter Bußgeldbescheid? Viele Streitigkeiten lassen sich nur mit einem Anwalt an Ihrer Seite klären, der aber (nicht wenig) Geld kostet. Rechtsschutzversicherungen …“ Weiterlesen
-
16.09.2024 Rechtsanwalt Dominik Weiser„… Entscheidung (sprich Erlass des Bußgeldbescheids). Vielmehr gilt bei nachträglichen Gesetzesänderungen das im Zeitpunkt der letzten Entscheidung mildere Gesetz. Das Oberlandesgericht hat das Verfahren …“ Weiterlesen
-
15.09.2024 Rechtsanwalt Heiko Urbanzyk„… engagieren Sie ab dem ersten Anhörungsbogen, spätestens aber ab Bußgeldbescheid einen versierten Strafverteidiger. Dieser kennt sich mit der Rechtsprechung aus und kann prüfen, ob die Anschuldigungen …“ Weiterlesen
-
09.09.2024 Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel„… Schrägstellung des Geräts, eine falsche Ausrichtung auf die Fahrbahn oder ungünstige Wetterbedingungen können das Messergebnis verfälschen. Die Folgen sind häufig fehlerhafte Bußgeldbescheide, die zu Unrecht …“ Weiterlesen
-
04.09.2024 Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel„… wieder Fehler auf, die es Betroffenen ermöglichen, gegen die resultierenden Bußgeldbescheide vorzugehen. Ein wesentlicher Punkt, der bei der Geschwindigkeitsüberwachung auf der B 96 zu beachten …“ Weiterlesen
-
03.09.2024 Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel„… die Messergebnisse verfälschen. Ebenso kann eine fehlerhafte Bedienung durch das Messpersonal zu falschen Messwerten führen, was wiederum Auswirkungen auf die Rechtmäßigkeit des Bußgeldbescheids hat …“ Weiterlesen
-
03.09.2024 Rechtsanwalt und Notar a.D. Volker Gensch„Rotlichtverstoß in Holland - Bußgeld vermeidbar? Welch ein Schock nach einem schönen Urlaub in Holland - ein Bußgeldbescheid flattert Dir ins Haus. Darin heißt es: - Fälliges Bußgeld 389 € - Betrag …“ Weiterlesen
-
02.09.2024 Rechtsanwältin Simone Fischer„… einen Bußgeldbescheid wegen Verstoßes gegen § 24a StVG von der Bußgeldstelle, wenn Sie unter Einfluss von Drogen Auto gefahren sind. Und irgendwann landet der Sachverhalt auf den Schreibtisch …“ Weiterlesen
-
31.08.2024 Rechtsanwalt Martin Loibl„Sie sind Beschuldigter eines Verkehrsverstoßes, haben einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten wollen sich verteidigen. Mehr als ¾ der Bußgeldbescheide sind fehlerhaft, sodass …“ Weiterlesen